Ausgabe 
2.8.1917 Erstes Blatt
Seite
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Tieferschüttert und unerwartet erhielten wir die traurige Nachricht, dass am 20. Juli unser lieber Sohn, Bruder, Schwager, Onkel und Neffe

Musketier Karl Schmidt

Inhaber des Eisernen Kreuzes II. Klasse

im Alter von 27 Jahren auf dem Felde der iEhre ge-

fallen ist.

Die tieftrauernden Hinterbliebenen:

Konrad Schmidt und Frau

Wilhelm Schmidt z. Zt. im Felde, und Familie

Heinrich Schmidt, z. Zt. Lazarett und Familie

Karl Gerstenberg, z. Zt. im Felde und Familie

Otto Schmidt, z. Zt- im Felde

Klara Niess. M745

Bankbeamter

empfiehlt sich im Beitragen von Büchern in den Abend stunden. Schr. Angeb. unt 04739a. d. Gießener Anzeiger

Giessen fNeuenweg 40), den 2. August 1917.

(Höhere

Sexta

Privatschule

Oberprima)

Aufnahme neuer Schüler jederzeit Gute Erfolge.

Einjährigen-,

Prnaiiareife-,

Abiturienten-

priifimg.

Durch den Besuch der Unterstufe genügen Kinder unt. 14 Jahren der gesetzlichen Schul­pflicht. (Minist Ver­fügung vom 13. V. 14).

Näheres durch Direktor Brackemann, Lud wigstr.70, Fernr.633

Todes-Anzeige.

Gestern mittag 2°/ i Uhr entschlief sanft nach kurzem, schwerem Leiden meine liebe, treusorgende .Frau, unsere gute Mutter, Tochter, Schwester, Schwa-

In

von Antiquitäten, Möbeln, ganzen Einrickir,.ngen, Alt­eisen, sowie allen von mir

geführten Artikeln. 2241

gerin und Tante

Louis Rothenberger

Fra« larie Hudler ceb. Klein

-IM

W

im Alter von 49 Jahren.

In tiefer Trauer:

4Ph. Nfandler Marie Mandler Kaspar Klein II. nebst .Angehörigen. Klein-Linden, den 2. August 1917.

Die Beerdigung findet'Freitag den 3. August 1917 nachm. 4 Uhr, \om Sterbehaus Wetzlarer Strasse 93 statt

Versteigerung.

Montag, den 6. August, nachmittags 2 Uhr, laut die Gemeinde Saasen 3 Aecker Gerste, 1 Acker Hafer auf dem Halm meistbietend versteigern. 4742

Zusammenkunft bei der Bürgermeisterei.

Laasen, den 2. Ang. 1917. Sch epp, Bürgermeister.

5754

zur Saat offeriert sa,:

Heinrich Hahn,

Sarnenbdlg., Neustadt 8.

Todes-Anzeige.

Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, unsere inniggeliebte, unvergeßliche

Elisabethe Stork

im 12. Monat nach langem Leiden zu sich in die Ewigkeit zu rufen.

Die trauernden Eltern und Geschwister.

Gienen (Kornblnmengasfe Nr. 8), 1. August 1917.

Die Beerdigung findet Freitag, 7,4 U&r, von E der Kaveile des Neuen Friedhofes ans stall.

Verkaufe Freitag eine große Sendung Einmach' und Salatgurken. Verkauf im Hose Neustadt 19 und am Eilgut.

5274

Frae Frosck

Für die vielen Beweise herzlicher Teil­nahme an unserem schweren Verluste, die uns von nah und fern zugegangen sind, und für die zahlreichen Blumenspenden sagen wir hiermit herzlichen Dank. Ganz besonders aber danken wir dem Krieger- und Gesang­verein, sowie Herrn Pfarrer Köhler für seine trostreichen Worte. 5748

Familie Böcher.

Zellmühle bei Villingen, den 31. Juli 1917.

Kräftiger KRIEGSJUN GE

aneekommen.

S. Meyerfeld und Frau

geb. Frankel

Gießen (Marktstraße), 2. August 1917. 04744

Cafe Ernst Ludwig

jeden Donnerstag -

KONZERT

Hotel Fürstenhof Gießen

Heute Donnern tag 5758

KONZERT

Vorletzte« Anftreten dwHnmoriiten II. Füller,

Mit Kreisamtl. Genehmigung wird der

Schottener Sommermarkt am 7. und 8. August abgehalten. Am Dienstag findet Pserde- und Rind­viehmarkt statt. Am Mittwoch, den 8. August, findet Schweine- und Krämermarkt statt.

Der Austrieb beginnt am 7. August morgens um 7 Uhr und am 8. August morgens um 8 Uhr. Für alle aus den Markt gebrachten Tiere muß ein vorschriftsmäßiges Ursprungszeugnisvorgelegt werden

Die Händler müssen außerdem mit ordnungs­mäßig geführten Kontrollbüchern versehen sein.

Der Auftrieb von Tieren aus verseuchten Ge­bieten, Beobachtungsgebieten und gefährdeten Ge­bieten ist verboten.

Schotten, am 1. August 1917.

Großherzogliche Bürgermeisterei Schotten.

I. V.: Weitz.

57 59

v

Bekanntmachung.

Die Ausgabe der Brot-, Butter- und Jlelschkarten erfolgt diesmal Freitag und Samstag, den 3. und 4. ds. Mts., und zwar für die Bezugsberechtigten mit dem Zu­

namen AK Freitag und von L/, Samstag. Gießen, den 1. August 1917.

Der Oberbürgermeister (Lebensmittebmrt).

57588

Koksabgabe im Gaswerk.

Gaskoks wird vom 6. d. Mts. ab nur gegen Kohlen- karte und nur nachmittags von 1 bis 4 ffhr abgegeben und zwar jeden Montag:

an Haushattungen des 1. tritt» 2 Brotnurrkenbezirks,

Dienstag:

an Haushaltungen des 3. und 4. Brvtmarkenbezrrks, Mittwoch:

an Haushaltungen des 5. und 6. Brottnarkenbezirks, Donnerstag:

an Haushaltungen des 7. und 8. BrottnarkenLezirks, Freitag:

an Haushaltungen des 9. und 10. Brottnarkenbezirks.

Samstag:

an Haushaltungen des 11. u. 12. Brvtmarkenbezirks. Die abzugebende Koksmengc richtet sich nach dem zur Verfügung stehenden Vorrat und beträgt bis auf weiteres 1 Zentner ftir zwei Wochen. 57466

Die Brotaus weis karten sind vorzu- zeigen. m ,

Gieß ost) den 1. August 1917.

Städtisches Gas- und Wasserwerk Gießen.

__ Steding.

Regelung der Kohlenabgabe.

Unter Aufhebung des Absatzes 1 und 5 der Verord­erung über die Regelung der .Kohlenabgabe vom 5. Mai 1917 wird das Folgende bestimmt:^

Die Abgabe von Kohlen oder anderen Breim- und Heizstoffen darf vom 6. August 1917 ab rau noch gegen Kohlenbezugsscheine oder Kohlenkarten erfolgen. Die Kohlenhändler und Kohlenabgeber sind verpflichtet, die bon demi Belieferten erhaltenen Bezugsscheine oder Kar­len am Montag der folgerrden Woche der Ortskohlmstelle zur Prüfung einzureichen. Die Kohlenkarten sind auf Bogen aufzMeben.

Die Kohlenhändler sind verpflichtet. arr jede» In­haber von Bezugsscheinen oder Karten Bram- und .Heizstoffe in kleinen Mengen zu verabfolgen, wenn sie solche im Besitz haben.

Gießen, den I.Llugust 1917. 57476

Ter Oberbürgermeister. I. V.: G r Ä n e w a ld.

Freiwillige Ablieferung von Ein richtungsgegenständen aus Kupfer und Kupferlegierungen.

Zur freiwilligen Ablieferung von Einrichtungs- gegenständen aus Kupfer und Kupferlegierungen Mes- fing, Rotguß. Tombak, Bronze) werden folgende Tage festgesetzt:

am 14. August

vormittags 912 und nachmittags 25 Uhr, am 15. August

vormittags 912 und nachmittags 25 Uhr in der alten Aliceschule.

^ Eine mündliche Beratung unter Zuziehung eines sachverständigen kann nach Vereinbarung erfolgen.

Zu der Bekanntmachung des Stellvertretenden Gene­ralkommandos des 18. Armeekorps (vom 20. Juni 1917. .Kreisblatt Gießener Anzeiger vom 24. Juli 1917) wird folgendes bemerkt:

I. Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände.

Von der Bekanntmachung tverden lediglich die im 8 2 namentlich anfgeführten Gegenstände betroffen. Ob sich um solche aus Kupfer und Kupferlegiernngen be­stehende Gegenstände oder um solche Gegenstände han­delt, bei denen Kupfer oder Kupferlegiernngen nur als Ucbcrzug oder Plattierung auf Eisen verwendet sind, läßt sich durch Anfeilen oder den Magneten feststellen: die crsteren werden durch den Magneten nicht angezogen, toährcnd dies bei den letzteren der Fall ist.

Zu Gruppe A, Ziffer 1. Bei außer Betrieb be­findlichen Wasserpumpen ist in der Hv'ütjachc an die in ländlichen Gemeinden vielfach stillgelegten Hauswasser- pumpen gedacht worden.

Zu Grup pe A, Z iffe r 2. Barriercnstangen nebst Pfosten und Stützen sind die meist vor Schau­fenstern, Schauschränken u. dgl. angebrachten Schntz- staugen, welche bezwecken, einen Zwischenraum zwischen dem besichtigenden Publikum und den ausgestellten Gegenständen oder Schaufenstern zum Schutze der beiden letzteren abzugrenzen. Auch kommen diese Barrieren­stangen beispielsweise an Kassen häufig vor, um das Pichlikum zur Einhaltung eines bestimmten Weges zu zwingen.

Zu>GruppeA. Ziffer 6 u n d 10. Bei Gar­dinenstaugen, Vorhangstangen. Treppenläuferftangen und dgl. muß darauf geachtet werden, daß nur solche be­schlagnahmt sind, welche aus Kupfer und Kupferlcgierun-' gen bestehen: gerade diese Gegenstände werden vielfach in mit Messing überzogenem Etsenrohr ausgeführt.

Die Ringe zu Gardinenstangen und die Treppen- läuferstangen-Elldknöpfe sind dagegen fast durchweg in Kupferlegiernngen ausgeführt. Treppenläuferstangen- Endknöpfc fallen auch dann unter die Bekanntmachung, wenn sie zu Treppenläufcrstangen ans Eisen und Mes­sing überzogen gehören.

Treppenläufer' und Gardinenslangen-Oesen sind nicht in die Beschlagnahme einbezogen worden, damit diese zur Befestigung von Ersatzstangen benutzt werden können. Sie können aber, wenn sie abgeliefert sverden zu den gleichen Preisen und Bedingungen wie die Trep- penlänferstangen selbst angenommen werden.

Z ti Gruppe A, Ziffer 8. Schutzstangen und Schutzgitter bestehen fast durchsveg aus Kupfer rard Kupferlegierungen, zumal wenn dieselben irgendeine Bie-t tzung anfweisen .Eiserne, mit Messing überzogene Gegend stände lassen sich nicht in gebogene Forni bringen. Es könnte sich höchstens darun? bandeln, daß vorher ge­bogene eiserne Gegenstände nachher galvanisch vcrmes- ingt sverden, was aber in der Praxis selten ausgeführt wurde.

Zu Gruppe 6, Ziffer 19 und 2 9. Bei Brief-- kastenschildern und Briefemwürfen, bei Pfeiler- und Fül- lnngsbekleidnngen an Fassaden sind diejenigen ausge­nommen worden, üvelckie eingemauert sind. In den meisten Fällen sind diese Gegenstände verdeckt an Steinschrauben augeschraubt, so daß der Ausnahnresall nicht gegeben ist.

Zu Gruppe 6, Ziffer 20. Unter Füllungen von Geländern sind - die zwischen deu Stützen befind­lichen Auskleidungen, vielfach in Stabform, verstanden. Dieselben werden in den meisten Fällen ersetzt sverden müssen, da vielfach die baupolizeilichen Vorschriften be­stimmte Stababstündc vorschreiben.

Die Handleiften sind meist aus eisernen Trchrekonstruk- tionen ausgebracht, so daß sic ohne weiteres entbehrt werden können.

Zu Gruppe 6, Ziffer 25. 26 und 27. Die >urch die Bekanntmachung betroffenen inneren und äuße­ren Bekleidungen von Türen, Fenstern. Kassenschaltern nsw. sind säst durchweg aus anderweitige Tragekonftruk- tionen aufgebracht, so daß nach deren Entfernung die Türen nsw. selbst noch immer brauchbar bleiben. Die Bekleidungen sind meist aufgeschraubt. Die Verschrau­bung ist sehr häufig von außen unsichtbar ansgesührt, o daß die Entserramq von der Rückseite aus geschehe» nnrß.

Zu G r u p v e 6, Z i f f er 31. Türknövse. Tür­griffe usw. können entbehrt werden, da solche Tür­knöpfe, welche zur Betätigung eines Schlosses dienen, ausgenommen sind. Die Schließfähigkeit der Türen ist demnach gewahrt.

Zu Gruppe C, Ziffer 36. Hier ist daraus zu achten, daß die genannten Gegenstände nur dann unter die Bekanntmachung fallen, wenn sie ..Gegenstände der Schaufensterdekoration und Geschäflscmsstattung" find. Die gleichen Gegenstände fallen nicht unter die Be­kanntmachung. wenn sie sich im Besitze von Privaten befinden.

II. Freiwillige Ablieferung, Stellungvon Ausbau personal.

Der Wliefercr bat bei der Mlieferimq die genaue Adresse des Eigentümers der abgelieferteu Gegenstände anzngeben.

Dem Ablieferer ist bei der Ablieferung ein Anerkennt­nisschein anszuhändigen. aus dem das Gelöscht der ab­gelieferten Gegenstände, der Hebernalnnepreis, die genaue Adresse des Eigentt'imers imd die Zahlstelle hervorgehen. Auf Grund des Aucrkennttrisscheines wird der darffr fest­gesetzte Betrag an den bezeichneten Eigentümer als- bnkd ausgezablt, es sei denn, daß über die Person des Berechtigten Zweifel bestehen.

Ist es dem Betroffenen nicht möglich, die beschlag­nahmten Gegeustmtde freiwillig abzuliefern, weil er sich nachweislich keinen Arbeiter oder Handwerker zum ?küs- bau verschaffen konnte, so kann der Betroffene auf Vor­druck die Nachweise der erforderlichen Hilfskräfte bean­tragen.

Die Bezahlung der Hilfskräfte liegt dem Betroffenen

clbst ob.

Die Stellung von Arbeitern und Handwerkerit kommt nur für die Gegenstände der Gruppe 6 Ziffer 17 90 24, 25, 26. 27. 28, 29, 31 rard der Grnp^ 6. Ziffer 34 iit Betracht.

Die Anträge sind sofort emzureichen.

Gießen, den 1. August 1917.

Der Oberbürgermeister. I. B.: Emm eli us.

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