Ausgabe 
30.7.1917 Zweites Blatt
Seite
1
 
Einzelbild herunterladen

Rt.tf* äwdte Katt

Erscheint tS-ttch intt deS SsmruagL.

\(>Z. Jahrgang

Beilagen:Gi tarnet Kamikeuttätter" imb

LreisblaLt ffe iev Kreis Hjetze»".

-ostfche«Kaktto: am Rain Nr. NH8b-

Baukvertehr: Se«er-eb<ntt -letze«.

Eichener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberheffen

Montag, »». Zuii M7

ZrvilliugSruirddruck u»rd Verlag: Brühl'scheUniversitäts-Buch-u.Stsindruckereu R. Lange, Gießen

Schrtftleitung, Geschäftsstelle und Vruckrrei:

Schulslraße?. Geschäftsstelle u. Verlag: s-Eöl, Schriftleilung: 112.

Anschrift für Drahtnachrichten: Anzeig erGießeir.

Aus Stadt und Land.

Die Uaiferin und die Uriegsarbeit der Krauen.

Berlin, 27. Juli. Ihre Maj. die Laiserin hat an den Chef des Kriegsamtes, Exzellenz G r o e n e r, folgert, es Schreiben gerichtet:

Mit größter Bewunderung vnd Anteilnahme habe Ich in den krregswirtsckiaftlicheu Betrieben unge Kühlte Daus ende von Frauen und Mädchenin schwerer, aufopferungsvoller Arbeit gesehen: um so schwerer, als viele den Dag scher und sogar des nachts ihre Familien im Stiche lassen und ihre Kinder fremder Ob­hut an vertrauen müssen. W liegt mir ganz besonders am Herzen, daß kein Mittel unversucht bleibt, um unsere wechliche Heim­armee in ihrer schweren Arbeit und Sorge zu entlasten, denn nur so kann die körperliche und seelische Arbeitskraft und -freudigkest unter den Frauen erhrlten bleiben.

Ich hohe mit Befriedigung Kerrntnis genommen von den bis­herigen Arbeiten und Erfolgen des Meinem Protektorate an vertrau­tenNationalen Ausschusses für Frauenarbeit im Kriege", der seinerzeit zur Mitarbeit an den Aufgaben des Kriegsamtes be­rufen wurde, um durch ihn die vielseitigen und langjährigen Er­fahrungen der Fvauenorganisationen, besonders aus allen Ge­bieten der s^ialen Fürsorge, im Dienste des Vaterlandes nutzbar zu machen.

Ich gebe Mich aus das bestimmteste der Erwartung hin, daß die sämtlichen angeschlossenen Organisationen auch in Zukunft un­ter Zurückstellung von Sonderinteressen alles daransctzen werden, um die Maßnahmen der Kriegsamtsstellen zum Schutze von Leben, Gesundheit und Sittlichkeit der Frauen und Kinder mit allen Kräften zu fördern.

Die Organisationen allein werden jedoch nicht imstande sein, die hierfür notwendigen Arbeiten in genügendem Umfange zu unterstützen, besonders nicht der Schwierigkeiten Herr zu wer­den, die bei der Beschaffung von Lebensmitteln, Bezugsscheinen aller Art, Mhebnng von, Kriegsunterstützungen -und ähnlichem die Frau ireben ihrer kriegswrrtschastlich-en Arbeit schwer belasten.

Tausende, die jetzt fern von ihrer Heimat arbeiten müssen, finden irur notdürftigste Unterkunft, in der sie nicht selten gesund- beitlichen und sittlichen Gefahren ausgesetzt sind: andere haben täglich Ms dem sturideullulgen Wege zur Arbeit unter den großen Unzuträglichkeiten unzulänglicher Beförderung -zu leiden.

Als ProtMorin desNationalen Ausschusses für Frauen- arbeit im Kriege" lege Ich hohen Wert darMs, daß die Bestre- bimgen Eurer l^zellenz, alle überflüssigen Lasten kür die ar- leitenden Frauen Mch auf diesen Gebieten zu vermeiden, in jeder Weise unterstützt werden.

Euere ExzÄlenz werden Vlrttel und Wege finden, um in Ge­meinschaft mit den beteillgten Liefern ngsverbiänden den Ausgabe- ort und die Ausgabezeiten für Lebensmittel. Lebensmittelkarten und Bezugssäieine, für Kriegsunterstützung usw. unter Anpassung an die Arbeitszeiten der Fr Men, besonders Mch mit Rücksicht Mf die Nachtschicht so regeln zu lassen, daß die Zeit und Kraft der Frauen geschont wird.

Ebenso werden die zur Linderung der Kstegsnöte unermüdlich tätigen Kreis- und Gemeindebehörden sicherlich den segensreichen Besllelnmgen des Kriegsanrtes, die Wdhnungs- und Transport- verbaltnisse der arbeitenden Frauen in jeder Weise zu fördern, ihre volle Unterstützung zuteil werden lassen und z. B. gern dazu bei­tragen, daß durch BÄieserung der Firmen mit ratimrierten Lebens- mitteln den Frauen der EmkMf auf der .Arbeitsstätte ermög­licht wird. i

Ihnen werden sich die deutschen Unternehmer zugesellen, um die Arbeits- und Lebensbedingungen der in ihren Werken tätigen Frauen zu erleichtern, sie körperlich und seelisch widerstandsfähig zu erhalten.

Bon ausschlaggebender Bedeutung sind hierfür die von Euerer Exzellenz empfohlenen Mittel: Einstellung von Fabvllpflegerinnen, Schaffung einwandfreier Wohngelegenhekten, guter Speise- und Aufenthaltscaume, Anbringung von Hebe- und Transportvorrich- ttmgen usw. Insbesondere erhoffe Ich auch eine verständnisvolle und tatkräftige Förderung aller Bestrebungen Mf dem Gebiet der Kinderfürsorge.

Ich vertraue fest daraus, daß die deutschen Unternehmer, die in so genialer Anpassungsfälngkeit und unernnLlichem Fleiße ihre Werke den kriegswrrtsältlichen Bedürfnissen dienstbar ge­macht haben, ihre ganz besondere Sorge dem Gedanken zuwendeu werden, daß über diese ernste Zeit hinaus unserem Vaterlande ein gesundes mit) starkes Frauengeschlecht und eine zukunstsfrohe Ju­gend erhalten bleiben muß.>

Die Errichtung von Schuhhmtdelsgesellschasten.

Berlin, 27. Juli. (Amtlich.) Eine Bund esrats Verordnung, vom 26. Juli bestimmt die Errichtung von Schuhhandels- g e s c l l s ch a f t e n. Der Reichskanzler ist ermächtigt, Händler von neuen Schuhwaren jeder Art, soweit sie bereits vor dem 1. August 1914 .Handel mit Schuhwaren getrieben haben, Mch ohne ihre Zu­stimmung zu Gesellschaften zu vereinigen, denen die Verteilung, neuer Schuhwaren an die bürgerliche Bevölkerung obliegt. Nur unter besonderen Verhältnissen kann er Mf Antrag der Landes­zentralbehörden Mord neu, daß auch ein Betrieb, der erst nach dem 1. August 1914 mit dem Handel von Schuhwaren begonnen hat, in eine Gesellschaft ausgenommen wird. Andererseits kann der5^MptverteilungsLUsschuß", der die Tätigkeit der Gesell­schaften zu überwachen hat urll> der Aufsicht des Reichskanzlers untersteht. Betriebe Mf ihren Antrag von der Zugehörigkeit zu einer Gesellschaft entbinden.

Die Zurichtung zwangsweiser Schuhhandelsgesellschaften bildet eine notwendige Ergänzung zur Einrichtung der durch Bundes­ratsverordnung vom 17. März 1917 eingeführtenHerstellungs­und Vertriebsgesellsckaften" der deutschen Schuhindustrie. Die Knappheit an Schuhwaren erforderte eine Sicherstellung der zweckmäßigsten Verteilung. Der Zusammenschluß des Schuhhanüels unrrde von den Vertretern des Handels als notwendig erachtet, um die Härten zu mildern, die sich für viele Händler Ms der vor­handenen geringen Menge von Schuhwaren ergeben. Auf Grund der Zwangsorganisation soll den Geschädigten von der Gesamtheit ein gewisser Ausgleich geboten werden. Zu diesem Zwecke hat jederj Händler, dem künftig Schuhwaren zugeteilt werden, eine Abgabe an den Hauptverteilungsausschuß zu entrichten. Außerdem fließen! Dem letzteren die Einkünfte der Gesellschaften nach 2lbzug der Ber- waltungskosten derselben zu. Aus diesen Geldern leistet der Haupt- verteilungsausschuß nach Deckung der eigenen Unkosten Aus­gleichszahlungen an Gesellschafter, die infolge der Verteilungs­regelung in ihrem Geschäftsbetriebe besonders geschädigt sind. Den etwaigen Rest verteilt er aiff sämtliche Gesellschafter im Verhältnis der Einkansssummen ihrer Bezüge cm Schuhwaren m der Zeit vom

1. Juli 1913 bis 30. Juni 1914.

Die Verordnung legt Händlern von Schuhwaren sowie Per­sonen, die nicht zum eigenen Gebrauch bestimmte Schuhwaren im Eigentum. Besitz oder Gewahrsam hüben, eine Auskunftspflichi gegenüber dem Hauptvertcilungsausschusse Mf. Dieser kann von ihnen verlangen, daß sie ihre Bestärke M Schuhwaren einer Gesellschaft gegen einen angemessenen Uebernahnrepreis überlassen^ und er kann diese Bestände auch beschlagnahmen. Die Organi- sation der ' Gesellschaften wird in ihren Grumdlagen durch die Verordnung, des Näheren'durch die vom Reichskanzler zu erlassende Satzung bestimmt.

Gießen, 30. Juli 1917.

Die städtischen Schulkinder auf dem Lande.

Am 7. d. Mts. fand in Darmstadt eine Sitzung des Landes- Mssch-usses für die Unterbringung städtischer Schulkinder aus dem Lcmde statt. Aus dem dabei erstatteten Geschäftsbericht entnehmen! wir das Folgende: Insgesamt sind in Hessen 12- bis 13 000 Stadt­kinder, davon etwa 4000 aus Preußen untergebracht worden.

Während das AngÄwt von GaststÄen die Nachstage bei evangelischen McDchen voll 10 bis 14 Jahren um etwa 1000 übersteigt, war bis jetzt die Unterbringung von Kffürern beiderlei Geschlechts im Alter von 6 bis 10 Jahren in über 2000 Fällen unmö^ich.

Die Erfahrungen, die mft den untergebracUen Kindern ge­macht wurden, waren im allgemeinen gut. Sie habm sich meist gut betragen, in Landwirtschaft und Haus fleißig geholfen und sind dabei körperlich recht gut gediehen (es sind Gewichtszunahmen! ms zu 9 Pfund keine Seltenheit). Aus der anderen Seite wurde aber Mch gellagt darüber, daß Kinder wegen Heimwehs zurück­geholt wurden, daß sie mit der kirchlichen Kost unzufrieden, daß sie nicht arbeitswillig, sondern putzsüchtig waren. Lebhaft lvurde über bte vielen Besuche der Angehörigen der untergebrachten Kinder von der Landbevölkerung Beschwerde geführt. Solche Be­suche such eine schwere Last für die Landleute und daher ohne Erlaubnis der örtlichen Organisation durchMs unzulässig. Zn vielen Fällen waren die Pflegeeltern daher veranlaßt, die Kinder zurückzusenden.

Von diesen Vorkommnissen abgesehen, kam: der 'Erfolg der Einrichtung als ein guter, der Volksgesundhell förderlicher, be­zeichnet werden, und es besteht daher aller Anlaß zur Dankbarkeit) gegen die Landbevölkerung, deren opferwilliger Sinn die Durch­führung ermöglicht hat.

*

** Amtliche Personal Nachrichten. Der Großherzog hat am 21. Juli den Kreisgeometergehilfen Karl Neu sch äffet) in Groß-Umstadt auf sein Nachsuchen unter Anerkennung seiner treugeleisteten Dienste mit Wirkung vom 1. August 1917 an in den Ruhestand versetzt.

** Die Verordn un g über H ö ch st pr e i s e für Hülsenfrüchte vom 24. Juli 1917 saßt, ähnlich wie die Ber- ovdntung über Höchstpreise für Getreide, Buchweizen und Hirse vom 12. Juli 1917, zum Teil bereits früher erlassene Bestimmungen und ergärrzende Vorschriften in eine Verordnimg zusammen. Die im 81 für Hülsenfüuchte festgesetzten Höchstpreise von 60 bis 85 Mark für den Doppelzentner sind bereits durch die Verordnuügj des Bundesrats vom 14. Dezember 1916 für die diesjährige Ernte festgelegt worden. Mit Rücksicht darMs, daß durch die neue Reichs­getreideordnung arckh die Wicken beschlaMahnll sind und öffentlich! bewirtschaftet weiden, sind für diese Fruchtart ebenfalls Höchstpreises festgesetzt worden. Saatwicken werden jedoch voraussichtlich im nächsten Jahre in größerem Umfange für die unmittelbare inensch- liche Ernährung verwMdt werden. Es ist deshalb der durch die Verordnung vom 18. November festgesetzte Futtermittelpreis für Sacckwicken von 38 Mk. jetzt aus 50 Mk. erhöht worden, während für W.intarwicken (Vieia vilosa), soweit sie nicht zu Saatzwecken gehandelt werden, ein Höchstpreis von 45 Mk. für den Doppel­zentner festgesetzt ist. Der Preis für die Vogelwicke entspricht dem Getreidepreis, da Vogelwicken in der Hauptsache in natürlicher Mischung mit Getreide zur Ablieferung kommen. Die im übrigen festgesetzten Höchstpreise gellen nicht schlechthin gleichmäßig für alle Sorten Hülsenfrüchte. Der § 2 stellt vielmehr besondere Gründe sätze dafür Mf, wie die einzelnen Sorten Hülsenstüchte zu be- toerten sind. Ebeiffo wie bei der erwähnten Verordnung vom 12. Juli dürfen bei Saatgut von Hülsenfckichten zu den gewöhn­lichen Höchstpreisen besondere 'Zuschläge gemacht werden, die für ge-i wohnliches Saatgut (Handelssaatgut) undMerkanntes Saatgut" verschieden hoch bemessen sind. Hochzucht und GemüsesaatMt sind) preisfrei, )vcnn die Bestimmungen über den Verkehr mit Saatgut eingehalten werden. Dckc Begriff desauerkaimten Saatguts" ist genM festgelegt. Als anerkanntes Saatgut kaum jedoch ran: erste bis dritte Absaat in Betracht kommen.

**StrafbarerHandellm!itSLatgutvonHülsen- f r ü ch t e n. Trotz bet vorgeschrittenen Jahreszeit werden noch stän­dig und in großen. Mengen Saaterbsen und Saatbohnen gehandelt. In d en wei tMs Meisten Fällen werden diese Saathülsenfrüchte von Schleichhändlern aufgekauft, die sie zu Wucherpreisen als Speise­ware Weller veräußern; denn es ist selbstverständlich ausgeschlossen, daß Erbsen und Bohn-en, die erst jetzt ausgesät werden, noch zur Reffe gellmgen. Vor der BeteikigMg M erneut derarttgen 5)Mdel wird gewarnt. Nach der Hülseirfruchtverordrmna vom 26. August 1916, die bis zutni 15. Augirst ds. 33. in Kraft blerbt, ist der Händel Mit HÄsenfruchffaatgut alter Ernte vom 31. Mai 1917 ab ver­boten und strafbar. Die aus der diesjährigen neuen Ernte stam­mende Saattuare ist für den Kömrnnnalverband beschlagnahmt und darf nach der ^Verordnung ttonr 12. Juli 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 609) nur au die Reichsgetreidestelle abgesetzt werden.

was bedeutrt Soldschmuck angesichts dessen, was für das Vaterland aus dem Spiele steht!

Die Goldankausstelle

in den Räumen der Bezirksspattaffe Gießen ist morgen von 3 bis 5 Uhr geöffnet!

Landkreis Gießen.

i. Ettingshausen, 27.Juli. Karl Göruert, Sohn des Flurschützen Heinrich Göruert, erhielt das neugestiftete Heffffche KriLgsehrenzeilchen Und wurde tzum Unteroffiier befördert. Das Eiserne Kreuz und die Tapferkeitsmedallle besitzt er schon. Er erhiell muh eine Anerkennung in Gestatt eines Diploms für hervorragende Patrvuillendienste. Im vollbesetzten Gotteshause nahm die Gemeinde Abschied von den beiden großen Kirchen- glocken, die muh ihren Gestellungsbefehl bekommen haben.

i. H a t t e n r o d, 28. Juli. Auch in der hiesigen Gemeinde fand eine Glockenabschiedsfeier inr stark besuchten Gottes­dienst statt. Wir behalten die mittlere Glocke, die mrs dem Kloster Arnsburg stammt und von hohem Denkmalswert ist.

** Arsselbach, 28. Mk. Dem Mu-Äetier JakoV Wreb­ner in einem Jnß-Megt. wurde am 10. Juli das Eiserne Kreuz

2. Klasse verliehsr, nmhdem er am 10. Aptrll d. JI. du Hessische DapserkeitÄnedaille erhalten hatte.

** Lang-G öns, 29. Juli. Hauptmanu und Bataillons­führer Spies erhielt das Wserire Kreuz 1. Klasse.

Kreis Büdingen.

= Aus der breiten Wettergu, 27.Juli. Prachtvolles Erntewetter zju einer guten Ernte bringt das nun bald beginuendc: 4. Kriegsjahr. Der Bauersmann hat alle Hände voll zu tun.. Berells sind Kvru und Gerste geschnitten und wenn jetzt ein) UebeEck gestalt Ct, so rnuß man sagen, daß beide A eto»öds «t en

besser aUAgefalleir sind, wie im Vorjahre, das heißt, was Körner- nrrnge 'unb -bilduug anbellrngt. Allerdings ivird der Strohertrag um ein Beträchtliches geringer Msfalleu, was für die Viehhaltung trohdenr nicht so ausschlaggebend ist, da eine Rücklage txm 1916 vorhanden ist. Besonders kurz ist die Gerste geblieben, doch über- trifft sie den Ertrag des Roggens bei wsitenr Mich« der unter di« Gerste gesäte Klee, Rotklee und K'leegrassMienMischung, steht gut. nur könnte er einen durchweichen.deu KMdregcm ebensogut go-, brauchiM, !vie die Futterpflmrzten, Kraut und Wirsiirg. Durch die Gunst der Witterung refften aurd* die beiden anderen Getreidearten Weizen und Hafer, und berells sind Maschine und Sense M der Arbeit. Der Weizen wird wohl die besten Erttäge liefern, denn der Kolben ist lang und dick und die Korner sind voll enttuiefdt, nicht Jme im nassen Vorjahre, wo der Halm vom vielen Rsgenwetter sich legte. Der Halm ist jauch hjier etlvas kürzer als im vorigen ^ahre. Hafer steht g:ut, besonders der frühgesäte tvird die Erträge des Letztjahres erreichen. Mitten in die Hauptarbeit des Land­mannes hat sich, dieses Jiahr noch eine Arbeit zugesellt, nämlich das Ausmachen ber Frühkartoffeln. Bereits vor 14 Ärgen wurdsv solche geerntet, doch in dieser WioclZe sind sie loaggonweise veo« laden worden. Es ist eine Pracht, diese schön eirtiin cf eiten, öoIK jtmidig sauberen Knollen zu betvuuderu. Eine Frühkartoffelernte, wre sie hier besser nicht sein !amt. Es zeigt sich ivieder die Wahr- h^k o-er Bauernregel: Die Sonne scheint keinen Bmier aus dem L-mw. Auch die Spätkartvffeln zeigen einen Stand, der günstig ist.

^olderbach, 28. Juli. Fürs .Vaterland starb der Musketier Mols Müller durch Granatschuß.

^ ^ 1 e § '& a 11 f ö n , 28. Jiili. Das Eiserne Kreuz erhielt der

Gestelle Loos.

- . ^ ?£ n ^ au ^en,_ 27. Juli. Fürs Vaterland starb der Gefrelle Gottwald in einem Marine-Jn santerie-Regim ent nach dreigalwigenk tapferen Aushalten. Das Eiserne Kreuz erhielc rer -oandstnrmmMn Fritz Von Hof.

Kreis Schotter!.

# Eichelsdorf, 28. Juli. Die Hessische DapferkellsmedaDe ermelt der Landstu rmmarrn Karl Bücher.

8 Horche u ha in , 28. Jluli. Musketier Ernst Meß, zweiter Sohn unseres.Kirchendieners Sebastian Rieß, in einem JUs- Regiment, erhielt für besondere Tapferkeit vor deni Feinde das Eiserne Kreuz 2. Khaisfe. ^Verwundet imrrde er Won einm>al voriges Jahr in den Kämpfen vor Verduii.

^ ^ Michelbuch, 28.Juli. Das Eiserne Kreuz erhielt Otto Mattes.

Kreis Friedberg.

:: Pohl-Göns, 28. Juli. Nachdem vorgestern ein beson­derer Glockenabschiedsgottesdienst gehalten worden war, bei dem der Ortsgesitliche über Joh. 11, 28 predigte und zum Schluß die Gemeinde unter Glockeugeläute dasEin feste Burg" sang, rvurden un ^ ^ eu ^ e öwei größten Glocken abgenommen, um am. Montag nach Friedberg geschafft zu werden. Die Glocken, die em Gewicht von 550 Kilogramm irnd 260 Kilogramm haberr, wurden 1858 in der Glockengießerei von Friedrich Otto & Sohn ui Gießen gegossen. Die kleinste Glocke, die Ms dem Mittelalter stammt, bleibt der Gemeinde erhalten. Sanitätsunterofstzisr Damm, Straßenwärter dahier, vor kurzem mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet, wurde zum Vitzefeldwebel. und Wilhelm ^ie^ger, Sohn des Johannes Steiger II.- bei einer Maschinen­gewehr-Kompagnie im Westen, wurde zum Gefreiten befördett. Starkenbnrg und Nheinhessen.

ch. Bingen, 27. Juli. Da die Reife der Travbeü in der hiesigen Gemarkung sehr schnell vorangeht, hat die Stadt­verordnetenversammlung beschlossen, vom 28. Juli -ab die WeiTk- berge in der Zeit von 8 Uhr abends bis 7 Uhr morgens schließen zu lassen. Den Besitzern der Schrebergärten, die mnerhalb des Wein­berggeländes liegen, ist der Zutritt zu ihren Gärteii zum 'Zwecke der Bewirtschaftung gestattet. Dm Schluß der Weiuberge war sell langem nicht mehr so stühzeittg erforderlich, wie in diesem Jahre.

Hessen-Nussau.

ll Marburg, 28.Juli. Trotzdem über 30 Bürger zur U^er- stützung der Feldhüter zum« Schlitze der Fluren verpflichtet wurden imfr Feld- und Gartendiebe täglich zur Anzeige gelMgen. nehmeii me Diebstähle ihren Fortgang. Beim! sogen. Aehrmlesen werden vielfach die Aehven büschelweise von den .Halmen in den Kornhausen abgeschnitten. Die Landleute beeilen sich deshalb, die Getteidefeldsr nach deni Mähen schnellstens zu leeren.

Spielplan des Srohh. tturtheaiers vad-Nanheim.

Miondag, 30. Juli: Neuheit.Die Kviiigin der.Luftt^ Mittwoch 1. August:Der Raub der Sabinerinnen". Freitag,

3. August: Fmutf. Opern-Gasffp.Der Barbier von Sevllla". Samstag. 5. August: Unter Mitwirk. d. Kurkap. NeuhellDer Soldat der Marie". Montag, 6. August:Die spanische Fliege".

tlömgl. Xurtheater Vad-Lms.

Dienstag .31. Juli: Gastsp. Dir. Rud. Possiu u. Tilde Lipskr. Hans Sachs-Spiele". Swnstag, 4. Angust: Unter Mitwirk d. Kur- kapelle. Neuheit.Der Soldat der Marie".

Gingesanvt.

(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artllel übernimmt die Nedaktron dem Publikum gegenüber keinerlej VerMtwortvng.)

Felddiebftähle.

In gegenwärtiger Zeit netznien die GartendiebstlMe in geradezu erschreckender Weise überl)and. Nicht nur sämltllche Gemüsesorten, bisher auch das Beevenobst, nein, auch die iuneifen Aepsel werden schon gestohlen und dabei die unter ben Bäumpi Qi gepflanzten Kartoffeln völlig zertreten, wie .das z. B. Ms den GartengrUTldstückeii in der verlängerten Wilhelm st raste zu beobachten ist.

Das rohe Obst führt naturgemäß zu ErkranLrugen und ivrssen die Eltern Mefft nicht, woher diese kommen. Die Feldhüter müst- ten ihre Kontrollgänge aiiders eiiirichten, sie komMen meist mff die Minute zu gleicher Tageszeit an gleiche Stelle, so daß die Jugend sich gerwu. merken kann, wanir Gefahr droht und toann nicht. Dieses Hinweises sollte es eigenllich gar nicht>ürfen.

Eine weitere üble Erscheimrng ist die, daß trotz aller Verbote des GeneralkonnnMidos Schüler - berells im Mer von 10 JntTren Zigaretten ranchen, ohne daß Mch nur ein Erwachsend den Mut hat, diesem stechen Gebaren auf offener Sttaße entgegen- zutreten. Die Schule allein kann diesem immer mehr an Roheir und Frechheit zunrchmenden Geöahren rricht entgegentteteil. Jeder Erwachsene hat im^ Interesse der Mgemeinhcit und der Volks­erziehung die Verpflichtung, einz'ugreifeu und die Frevler der Obrig­keit zur Bestrafung uamhaft zu machen.

Bedauerlich ist es, daß so viele Ellern ihre Ksirder stets für mi-- schuldig hall«! ja trotz aller belastenden ZengenKusfagen sie nocki vevteLngen und dadurch direkt ziu. dem« strustäMgen Benehmen nocki Mveizen, denn wenn die Kinder stets den Rückhalt der Eltern hinter sich haben, auch wenn sie unbedingt Strafe verdienen, werden sie ja direkt zunt Laster erzogen.

Es ergebt deshalb an jedermann die Bitte, mit aller Schärfe zum Wobilc der Allgemeinheit uu.d letzten Eudes zum Wöhle bet Jugend selber für eine Besserung und Mstelürng det Schäden mrät der Tat ernzutotten.