Ausgabe 
11.7.1917 Zweites Blatt
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^ ^Aegenen Bedarfs an 3n^rraitm mußte UmilüMgt Koben. U&ü&aqcr Tfcwmtcn unter starker öermu K-reftung txm .^jenMirf^t rn herrschender Zahl beschafft werden .lngebot Md O^srage bei den Kaufmännischen uirö Bnreau- nnefert zEvejche ertliche Bersäffedenheffen auf. Für gut mrSgebilixte Kräfte x)t ausreichende Beschäftigung vorhanden.

fctnc ^L-ingerung de-? bestehende,! Angebots an mämrlicken ArbertsUlchenden macht sich namentlich an größeren Plätzen bc= Sw 5rfeSf^ L nach wie vor ein Ueberangebot von n>eib-

lüe S£ ,e Arbertsnurrkt stand gvg-srüber dem Vormonat un Zeichen starker Anspannung. .Tie Verringerung des LLnaebats ge^rblrch-er Arb crterinnen hat weitere Fortschritte gemacht. Tie voThcuidenen Kräfte imrrden zum größten Teil in der MnnitionS- Industrie untergebracht.

Sehr starke Nachfrage bestand nach landwrrtschaftlichen Di-ensd böten^ und landnnrtichaftlrchen dlrbeiterinnen.

, ^2 Gastwirtsgewerbe könnt m bic erhöhten LLnforderunaen nach! Kellnerinnen und Zimmermädchen befriedigt werden. Kücheii- madchen blieben gesucht.

Amtlicher Teil.

Die Knappheit an häuslichen Dienstboten hat durch die starke ^lianspruchnahme der in Betracht kommend«: Kreise für die Land­wirtschaft eine weitere Verschärfung erfahren. Tie dadurch erhöhte .ha&i frage nach Wasch- und Pußrvaueit Sonnte trotz erhöhtem Angebots nur zum Teil genügt werden.

m . d?üherinnen und geübte Sehneiderrnneki fanden ansreich-ni> -oeschast!gung. Taneben besteht ein Angebot von glchchartiglin weniger geübten Kräften.

Strickerinnen und .veiiiurroeiter innen standen über den ^ey meldeten Bedarf hinaus hinreichend zur Verfügung.

Nr. W. III. 700/6.17. K. R. A.

betreffend Höchstpreise für Spinnpapier a«er Art sSWie für Papiergarne und -bindfäden.

Vom 10.JuLi1917.

Tie ruuWehende BeLnutmachung w-ird auf Grund des Ge­lbes über den Besägernngszustand vom 4. Juni 1851 in Sfe b."wtz.Uch mck bem Gesetz vom 11. Dezember 1915 (Reichs-Gesetzbl. "7 - Sl %) ~ in Bayern auf Grund der Allerhöchsten Verordnung ^1- 77' , betreffend Höchstpreise, vom

ch^üiAnst i.014 Rcichs-Gesetzbl. 339) in der Fassung vom 1 1 ' '^ Mnb er 1014 >'Reichs-^ststtzbl. S. 516) in .Berbffidnng mit «n Bekcrmchnachjun^TQr über die Linderung dieses Gesetzes vom 2Q Jamuar 1915, 23. September 1915, 23. März 1916 ,md 22 1?17 (Rmchs-GeseM. 1915 S. 25, 603, 1916 S. 183 und 2o31 Urr allgemeinen Kennbris gebracht mit dem Be- Even, daß Zu-widvchlmdümgen gemäß den in der Anmerkung*) ttfrgefcriKtteit Bestimnaengen bestraft werden, sofern nicht nach den ollge-memen Strafst.'setzen höhere Strafen angedroht sind. Auch Lrnn der Betrieb des Handelsgewerbes gemäß der Bekannt- machamg zur Fenrhaltuny uryuverläffig-er Personen vom Handel vom 23. L>«trtember 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) untersagt werden.

§ 1 .

Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände.

Von dieser Bekanntmachung wewen betr o ffe n :

a) Spin npa vier,

b) Papiergcnnre und -bmdfäderi, welche mit anderen Faser­stoffen nicht vermischt sind.

8 2 .

1. Bei einer Veräußerung durch den Hersteller dürfen die Preise für dre im 8 1a bezeichneten Gegenstände die in der Preis­tafel 1 > L-pmiipopierhöchstpveise) und für die im § 1 b bezeichireten Gegenstär^e die in der Pftniätastl II (Papiergarnhöchstpreif- ge­nannten Lätze nicht übersteigen.

2. Bei jeder anderen Veräußerung (z. B. durch einen Häno- ler, der nichlt Hersteller ist, dürfen die in Preistafel I genannten Preise (um mch mehr als 2 v. H. und die in Preistafel II genannten dreist um. nicht mehr als 3 v. H. überschritten werden.

. 5. Ms Garne und Bindfäden in Handels fertiger Aufmachung Nrr den Meinverwur finden die feltgeietzten Höchstpreise außer bei 'Veräußerung durch den Hersteller an einen Zwischenhändler keine Anwendung.

8 3.

Höchstpreise für Spftrnpapier und Spinnteller verstehen stch auf Grund ern^ FErgkeitsgehalts des Papiers von 6 bis 0 v. H. des absoluten Trockengewichts, emschlieUich Hülsen und Verdatung m Packpapier, ab Fabrik oder Lagerstelle des Ver­käufers, netto Kaffe mit einem Ziel von '14 'Tagen ab.Versand.

Monaten - gerechnet vom Tage des Eintreffens HvlMllsen müssen bei frachtfreier Rücksendung in gebrauchsfähigem Zustatide zum Papierpreist zurückgenommen iverven.

2 Die Höchstpreise für Papiernrndgarii verstchen sich für Krenzspulckuffnachung auf Grund eines Fcüchtigkeitsgehalts des Garnes von absoluten Trockengewichts, einschließlich,

spulen uiid ausschlreUech des Germchts der Verpackung, ab Fabrik oder Lagerstelst des Verkäufers, netto Kasse mit einem Ziel von 14,Dagen ab Vmand. Wenn das Gewicht der Hülsen 1 v. H. des Gesamtgewichts Eewrcht von Garn und Hülsen bei 15 p H Feuchttgkeu übersteigt, so ist das Mehrgewicht zum vollen Ga'rn- p reist zu vergüten. ^

Die Höchstpreise für Papierflachgarn verstchen sich für Auf- 22*522 bzw. hülsen freien Kveiizspulen bei einer

*£** W Trockengewichts, «reUich d§ Ve^ckupg, ab tyabrtf oder Lagen'telle des Ber ^ 2? e ? wm von 14 Tägen ab Versuch «ruf Hülsen ist 1 v. H. des Ge- Wichts hei emer Feuchtigkeit von 15 v. H. für Hülsen zu oergütcii.

ÄJÄftÄSl'Sfi

4 ^. «ssü: Äf***" 8uto

illung des Kaufpreises später als 14 Tage nach Versand, so dürfen bis 2 v. H. über ReickMankirskont als Zinsen ^rechnet werden.

8 4.

^treffend Höchstpreise für Spinnpapier aller Art sowie für einfache, gdtrnte oder geschiiürte Papiergarne, welche

aufgehoben ^ er ^ to ^ vermischt sind, vom 20. Februar 1917,

Preistafel L.

Höchstpreise für Spinnpapier.

Gewicht eines Quadratmeters

60 g und mehr 5) bis 59 g .

46 . 49 .

40 45 .

3o 39 , .

30 34 .

2i> 2Q ., .

mit

100 v. .h. Natron- (Siilfat-) Zellstoff

niit7übis 99 v. H. Natron-- (Sulsat^ Zellstoff

mitbObsi' 74 v. H. Natron» (Sulfat--) Zellstoff

mit 25 bis 49 v. H. Natron- (Suliat») Zellstoff

mit 0 bis 24 v. H. Natron- (Sul'at-) Zellstoff*)

118

123

128

133

141

173

203

Preise für 1 kg in Pfennigen

112

117

122

127

135

167

197

105

110

115

120

128

160

190

100

105

110

115

123

155

185

95

100

105

110

118

150

180

2 .'

Zuschläge.

a - Für Spinnrollen treten zu den Höchstpreisen des verwendeten Sprnnpapiers die folgenden Zuschläge:

1. bei einer Schnittbreite von: lO wm u.ntehr 9 11. 8 mm Tr um 6 mm ö mm 4 mm 3 mm 10 V.H.Tnrir 12V.H.I4V.H. 16V.P. 18v.Hst20ÜH. des Höchstpreises des verlvendeten Spinnpapiers.

Bei einem Quadrat­metergewicht d.Papiersvon

60^ und mehr 50 bis 59 g 40 49 30 39 26 29

Bei ein. Schnittbreite d. verwend. Spinntell.-r von:

10mm 9 und I rj c -

u.mehr 8 mm 7 mm 6mm 5 mm 4 mm , 3 mm

Zuschläge für 1 kg in Pfennigen

83

26

27

30

35

26

29

32

35

41

29

33

36

41

47

35

41

45

51

59

41

47

53

60

69

41 | 51

47 56

56 71

71 ! 90

82 ! 105

X rv. t ZusthtäM.

a) Für andere Aufmacliomg:

Krräuel-, Zn^ilsasaufnrachmrg imb Klein- vermufsaus mnchung darf ein angemeffenor Zuschlag de- rechnet werden-

sür^R^rnogaru in Kops form darf der Preis bei Nr 2, Dsg.. bei, Nr. 3 12 Pfa., für stmare Nummern 12 Pf^., zuzüglich je 2 Pfg für jede halbe Numrner hoher sein, als der HöchLwrms bei Kreuzspul- Mrfmachung.

b) Für Zwirnen zrnd Schm'i-ren dürfen wlg-ende Zuschläge

berechnet werden: ^

1. Zwirnen allein

Bei einem Quadratmeter­gewicht des Papiers von

Bei einer Streffenbreile von:

10mm I 9 und u.melir 8 mm

7 rem 6 mm j 5 mm ! 4 mm

3 mm

Zuschläge für 1 kg in Pfennigen

15

17

20

23

27

34

17

19

21

23

27

31

37

19

22

24

27

31

37

47

23

27

30

34

39

47

60

27

31

35

49

46

55

70

60 g und mehr 50 bis 59§ . .

40 49 . .

30 39 ., . .

25 29 ... .

bj Für Mitverwendung von gebleichtem Zellstoff, für Impräg­nieren und für Färben (mit Ausnahme von bräunlicher Fär­bung, welche den Farbton- des aus ungebleichteni Natrouzell- stotf hergestellten Papiers treffen soll) dürfen angemessene Zuschläge berechnet werden.

Abschläge.

Vm Mitverwendung von holzhalligen Abfällen, Holzschiff oder Füllstost ermäßigen sich die Grundpreise entsprechend.

, ,^,Verechnung der Zu- und Abschläge inuß in der Rechnung erirchtlich gemacht werden.

Nr.

bis 0,9

Ibis 1,9

2 bis 3,5

3,6 bis 5

Preise für 1 kg in Pfennigen

ziveffach.

20

15

Iren

30

25

35

30

40

35

dre:- und mehrfach Zwirnen und Schar

Nr.

bis 0,9

Ibis 1,9

2 bis 3,5

3,6 bis 5

Preise für 1 kg

in Pfennigen

50

80

105

130

*) Also auch reines Sulfüpapier.

Prcistafet lil.

Höchstpreise für Papiergarne und -bindsäden, welche mit anderen Faserstoffen nicht gemischt find.

A. Papiargrnndgarne. a) Unter Zugrundelegung des Durclstnessers

1. bei Verwendung eines Papiers von mehr als 60 g für 1 qm:

c) Für Imprägnieren, Lüstrieren, Polieren, Färben Bleichen, - wnttige Veredeln, Flechten und Schneiden aus Länge cr 1 ^ ^ 6Lmesstner Zuschlag berechnet werden.

0) Bei Verwendung eines Spinnpapiers, dessen Höchstpreis gemäß b ber Preistafel I erhöht mar, darf ein entsprechender Zuschlag berechnet werden

T . Abschläge.

hnn ^7s.??5^M..^nes Papiers, das unter Mitverwenduns von -olzhaltmen. Abmlwn, S-lzMisr oder Füllstoff erzeugt ist. erinaßigen irch die Höchstpreise entsprechend.

If 1 ' 3*1* 11110 Abschläge muß in der Rech­nung^ erffchtlich gemacht werden.

Frankfurt a. M., den 10. Juli 1917.

Stellv. Generalkommando des 18. Armeekorps.

Bei einem Turchmeffer von rem

, Ausnachnebewilligungen vpn de?? BeftMi.mu.ngen dieser Be-

la.mtma^ung können \xm bem zuständigen Militärbetehlshaber er- »erden. Xntmw wtb an dic K<ri-gK.Rvhstoff.AÄeLmg des Preutzitchen Krregsmrmsteriums, Berlin SW 46, Verlän­gerte Hedemannstraße 10, fru rächten.

§ 5 .

e Bekamitmachung tritt mit bem 10. Juli 1917 in Kraft Mrt ihrem Inkrafttreten wird die Bekanntinachung Rr. W. III.

*) Mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis ;u zehntau,eiid Mark oder mit eurer dieser Strafen wird bestraft 1. rver die sestgesetzten Höchstpreise überffchreitet:

-- wer einen anderen zum Abschluß eines Vertrages auffordert durch den dre Höchitprerse überschritten werden, oder sich zu einen: solchnr Vertrage erbietet: ' *

0. wer einen Gegenstand, der von einer Aufforderung l86 0 o

^rf t L^L, 6e . tl ' e I f< ,lb Höchstpreise) betrossm ist, beisLe. fchafst, beichädigt oder zcr,tört;

4. wer der Auffor^rung der zuständigeri Behörde zum Ber rridtt kür die Höchstpreise festgesetzt sind

5 - ^sanständen, für die Höchstpreise festgesetzt

smd, den zustänoigerl Veaniten gegenüber verheimlicht:

(>. wer den wach 8 5 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, er- lassenen Ausnchrungsbcstimmungeii zuwiderhaichelt.

r, .. L vot!ätzlichen Ziiwidrrhandlungen gegen Nummer 1 oder 2 ist die Geldstrafe nnn^st^is auf Doppelte des Betraoes zu be- messen, nm den der Sochswrc.s.überschritte loorden ist odrr in oenallen c>er Nummer 2 nber>ch:ittcn werden füllte überstcint ber ^.nfcfitbrtnag JKarf so ist anf ihn zu crfSnen.

''Ulle milder nder Umfldnbcjcmn die Geldstrafe bis ans die Hältis' des Mindestbetrages ermäßigt ,verden

In den Fällen der düimmer 1 :md 2 kaiin nebeii der Strafe ore Berwneilung auf Kosten des Schul- d.gi ' opentlich bekanntzunrachen ist: auch ^aim neben Gefänanis- ^.^lnst der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt r^d?^ ffieben der Stwfe kann auf Emziehmrg der GegenständL. ^ 'wachare Hanolmtg bezieht, erkannt werd^ o^ ob sie dem TäLer gchürw oder wicht m

mit

100 v. p.

Natron-

(Sulfat-)

Zellstoff

mit

75(\99u.ö

Natron-

(Sulfat-)

Zellstoff

mit

50b.74v.H. Natron- (Sulfat-) Zellstoff

mit

25b.49v.H. Natroa- (Sulfat-) Zellstoff

mit

Ob. 24V.H. Natron- (Sulfat-) Zellstoff')

Preise für 1 k^ in Pfennigen

1

1.5

2

2.5

3

4 6 9

12

195

185

177

171

167

165

162

159

157

188

178

170

164

160

158

155

152

150

181

171

163

157

153

151

148

145

143

175

165

157

151

147

145

142

139

137

170

160

152

146

142

14p

137

134

132

2. bei Vn-wendung eines Papiers von weniger als 60 ^ für 1 qm errechnen sich die Preise folgendennaßen: 110 v. H des Höchstpreises des verwendeten Pnpiers mir folgendem Zuschlag in Pfennigen:

Bei einem Durchmesser von 1 mm 1,5 mm 2 mm 2.5 mm Preise für 1 kg in Pfennigen 65 55 47 41

3 mm 4 mm 6 m m 9 mm 12 mm 37 35 32 29 27~

b) Unter Zugrundelegung ber metrischen Nummern**^ bei Ber- wendung eines Papiers

B e t r.: Höchstpreise für Spinnpapier aller flUrt, sowie für Papier­garne und -bindfäden.

An den Ob-erbürsermeister- zu Gießen. Vas Gwkü. Polizei- crmt Greffen und die Groffh. Bürgermeistereien der Lund- . gemeinden des Kreises.

Indern^ wir cmf vorstehende Bek-rirntniachnng des svellver- treteiwen GeneralkomnrMckos von haute verweisen, beanftrsgeit wir Sve, vmr dem Inhalt derseliben den Interessenten alsl^Ud Kenntnis zu geben und die Bekanntmachiimg in Ihrem ÄmtszÄr> mer Mr etwargerl Einsicht offen zu legen Gießen, ben 10. Juli 1917.

Grvßherzogliches Kr eis amt Gießen.

_ D.: angermann.

Garn­

nummer

metrisch

1

2

2.4

3

3.5

4

4.5

5

mit

100 v. H. Natron-- (Sulfat-) Zellstoff

mit 7öb.99v.p. fflatron- (Snlsat-) Zellstoff

mit 50b.74v.H. Natron- (Sulfat-) Zellstoff

mit 25b.49v.H. Natron- (Sirlfat-) Zellstoff

mit 0 b. 24 v.h Natron- (Snlfat--) Zellstoff

211

225

23ä

245

270

300

355

415

Preise für 1 kg in Piennigen

201

218

228

236

263

293

348

408

196

210

220

230

255

285

340

400

190

204

214

224

249

279

334

394

185

199

209

219

244

274

329

389

*)

! ) Also auch bei Verwendung von reinem Sulfftzellstoffpapier ) Hierbei bedeutet die Nummer die Zahl der Kilometer die von einem Papiergarn bei einer Feuchtigkeit von 15 v H vom Trockengewicht aus 1 kg gehen.

..Preise für Zwischennummern im Verlchltnis. Die Lieferung einer eroberen als der lxneiiibarlen dLummer darf, wenn die Abweichung mcht mehr als 10 v. H. beträgt, zum Höchstpreise der vereinbarten Nummer enolgen. Für Ganrc gröber als I metrisch bestimmen sich blt HEN,e iwcfi den Tabellen Aa 'der Preistafel II.

B. Papie rflachgarne. Zu den Höchstpreisen des per- wenveven Spinnpapwrs treten die folgenden Zuschläge:

1. bei einer ^Schnittbreite der verwendeten Spmnteller von: 10mw u.mehr 9u. 8m m 7mm 6 mm 5 mm 4 mm 3 mm 12 v. H. 13 v. H. 14v. h7l6 v?H7l3v7H. 20v. H. 22v. HI des Höchstpreises des venvendeten Spinnpapiers.

Nr. Bst. 1168/6.17. K. R. A.

Bekanntmachusrg.

Auf Grund bes § 9b des Gesetzes über den Belagcrungszitstaub vom,' 4 ;f2 1851 ut Verbitidung mit dem (besetz vom 11. Dezember 1315 betreffend Abandcwung des Belagermigszustcnides, in Bayern ^rund deS Artikels 4 Ziffer 2 des Gesetzes über den Kriegs­zustand vom 5. November 1912. in Verbindung mit dem Gesetz, twm 4. Dezember 1915 zur lAbändenrng des Gesetzes über den >rnegszustand, wird folgendes zur allgemeinen Kemttnis gebracht-

8 1.

Schuhmacher dmffen Leder, das ihnen von Privatversonnr zur Veoarbintung übergebrer tmrd wid seiner Beschaffenhstt nach tiralrataeti herrühreu kann, rarr damr zur Verarbeitung amwchncen, wenn die Persoti ihnen bekannt ist oder sich durch Ldochiruugsmeldeschem oder 'sonstige behördliche Schriftstücke aus­weist.

. In jedem Falle ist Name und Wohnung der Person genau auszuschverben und binnen 24 Sttindan bei der Polizeibehörde, in deren Bezirk die Schuhmacherwerkstatt liegt, schriftlich anzuzeigen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Airordnungen werben, soweit 'allgemeine Strafgesetze keine polieren Strafen bestimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft. Bei Vorliegen mildernder Urnstandc kann auf Geldstrafe bis zu 1500 Mark erkannt werden, rr^ 8 3.

_ Dösst Bekanntniachuug tritt mit ihrer Veröffeutlichnng in Kraft.

Frankfurt a. M., den 10. Juli 1917.

Stellv. Generalkommando 18. Armeekorps

Betr.: TreibriemeiidiebstäAe.

An den Oberbürgermeister zn Gieffen und die HZroffb. Bürger- meistereien der Landgemeinden des KreiieL

Vorstehende Bekanntmachung ist alsbald oistsüblich zu ver­öffentlichen.

Gießen, den 10. Juli 1917.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

-. _Z w .: L a n aermann.

XVIII. Arine<iorvs.

Stellvertretendes Generalkommando Abt. Illd. Tgb.-Nr. 12 289/3588.

m r. 5 . Frankfurt a. M., den 8. Jimi 1917.

-o e t r.. Vorbeugende Maßregeln gegen Bernmhrlosung der Jugend.

VerordttUAg.

4 ' mit dem Gouverneur der Festung Mainz

üellv. Generalkommandos vom 2 Februar 1916 (III d Nr. 2098/490) mit Rücksicht aus die Ein- Sommerz^t dahm abgeändert, daß Jugendlichen der AnfenllM aus den Stratzei! und ösfentlicheii Plätzen in der Zeit bis 1. Oktober bw 10 Uhr abends gestattet wird.

ü^er ftellv. Kvmmandierende General:

Riedel, Generalleutnant.

Ä^r-^erbürgermeister zuGieffen, dir Gwffh. Bürger, meistereien de > .Landgemeinden. Grohh. Polizeiamt Greffen und dre Grohh. Gendarmerie des Kreffes.

^ ans üblich bekamrtzn machen und ist auf

Durchftchnmg der 'Verordnung zu achten '

Gießen, den 7. Juli 1917

Großherzogliches Kreisamt Gießer^

L-V..: Langer mann.