Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gießen.
Die im Avril 1VV0 geborenen Landttnrmvflich rrgcn der «tadt Dicken müssen sich am 15. Mai ds. Js. uornltttg^c. von 8—12 HÜr u. nachmittags von 2 bis (5 lHwMm inten.bfntOnnc*. am A.arktplatz zurLandstnrmrottc nielden ^lnSlvartS Geborene haben bei der Anmeldung ihren p>evurtS»chem vorzulcgen. 3H05B
Gtehen, den 4. Mai in 17.
_ Der Oberbürgermeister: 5teIler. _
Die Auszahlung der Kamilieuunterttütznugen an
me 'tngeiiorlgen der -um Heeresdienst Einberufenen für lb. bis 31. Mai 1917 findet statt:
A—H DienStag, den 15. Mai 1917 J — I’ Mittwoch, den 16. Mai 1917 8 — / -vreitag, den 18. Mai 1917 Die Auszahlungen finden non 8-1 Uhr im Stadt da ns, Zimmer Nr. 7 statt.
Die Unterstützungen dürfen nur an den vorgenannten Dagen abgcbolt »ocrdcn.
Gießen, den 9. Mai 1917. 3746 0
Der Oberbürgermeister.
_ Keller. __
Vetr.: Verkehr mit Gier und Butter.
v>tt der Mache vom 14. bis 19. ds Mrs. werden tvied-'r Eier in den bekannten BerkanfSftellen ansgegeben. Gültig > ' die Eiermarke 2. 37440
. Wegen des Feiertags am 17. dS. Dits. können die an dkeiein Tage Bezugsberechtigten die ihnen zustehenden Euer in den betr. BerkauiSslellen bereits anr 16. ds. Mrs. erhalten. Das gleiche gilt für die Butter.
Gießen, den 10. Mai 1917.
Der Ob c rbirr g m?t cifte r: Keller.
Betr.: den verüebr mit (Eiern.
Nachstehende Bekanntmachung über den Verkehr mit Eiern bringe ich zur öffentlichen Kenntms.
Ms Vertrauensmänner für die Stadt Gießen sind Ivc (teilt:
.Herr Weüchäudlor A. Schwan „ Lehrer Hahn.
Als Aufkäufer:
1. der Geflügel- und Vogclzuchtneirin (Geschäfts stelle: Seltersiveg 64)
2. die Molkerei Geibr. Grieb der- Eierhundlcr Sttiirrrich.
Ms Sammelstelle die Molkerei Gebr. Grieb. lieber die Anzahl _ber abzickiefeiniden Eier wird den .HühncrlEcru eftte besondere Mlssorderimg zngeben. Gießen, den 7. Mai 1917. 37296
Der -C bc ibürgermri firc: Keller
biejern Zweck die lieber? chn ßkonrnürnalverbände zur reget- mäßigen Ähgabe bestimMlber Eieimiengen an die Bedarfs- tournnmalverbände verpflichten
^ 8 8 .
Mc Koiutnitnali>erbÄtde haben, falwit erforderlich, Ä v inmunalverl^nds-^xuntmMellen zu errichten.
Trcse haben für die ordnungsmäßige Sammlung, Pflegliche Behandlung und Ablieferung der Eier nach d.-n näheren Beitimmungen des Kmnntnnalverbandes zu (orgen.
n . . Inhader der ©animeTflelfen sollen in erster ^tiue Händler bestellt nrerdeir, die bereits vor dem > Angust 1914 genrerbsiuäßig Eier zur Weiterveräuße rung erlnvrben oder den Erwerb vermittelt l-aben.
§ 9.
, Geflügelhaltern, die ihre Lieferungspflicht ohne ans- retchende Begri'indnng nicht erfüllen, kann der Kommu ualverband nach fruchtloser Berivarnnng die Zuteilung andrer Bedarfsgegenstände sperren. Bei beharrlicher nu begründeter Weigern-ng kanic der Kommunalverband den Vilhnerbestand ganz oder teilweise eitteigneu. Den Ueber- naymeprels be?tium?t der Kommunal verband nach An- l'oruug von sachverständigen endgültig.
8 w.
Heber das Verfahren L>ct Feststellung der Lieserungs - und bei den Sammelstellen kann die Landes-Eicr- ü-lle innbeituchc 2lnordn?m.gen erlassen, insbesondere die -VrrrmbinTfl von Bordruckeu vorschreiben.
Das Verfahren zur Dicrchftchrunc? des Eieransglcichs zlbuchen verschiedenen Konrurnualnerbänden regelt die Landes Eierstelle: dasjenige zur Durchsülnuug d<'s Aus ginchs zwiicheit den Gemeinden seines Bezirks der Kom munalverbnnd, soneit niclch mit Rücksicht aus die Durch fu-yrimg «des Ausgleichs zN'iickvn verschiedenen Bezirken .uwrmnmgcn der Landes-Eierstelle erforderlich sind.
A u s k äu se r.
8 11-
-vre nach § 1 Absatz 1 bestellten Aufkäufer erhalten eine von der Landes-Eieritelle anszustellende Answeis- rarre: für Angestellte können Bei karten ausgestellt
werden.
Die Mrswciskarte trägt Namen, Stand und Wohnort
SefamifmarffBiitj Aber öen Verkehr mit Siccis Vom & Üliiirj 14 ) 17 .
j . Nus Grund der 8>f 9, 14 und 15 der Verordnung des -inchbskanzlers über Eier vom 12. August 1916 (Reichs ge-eüblati S. 927> nud der §§ 12 und 15 der Verordnung b-: Bundes rat S über die Errickitung von Preisprüjungs- U'iten und die VersvrFimgsregLlwrg vonr 25. Septem- l^.r/ 4- November 1915 (Reichsgesehblatt S. 607, 728) nftrd folgendes bestimmt:
S 1.
5u' EieftligelHalter dürfen die in ihrem triebe er- mengten Eier rwu Hülmern, Gänsen nud Enten nur nach N?«ßgabe der Basti mrmrng des 8 3 verioerrderr und nur an dir gemäß $ 12 imferer Bekarrrrtanachrmg vom 2 ... Mürz 1917 Ix-slelkben und für ihre Gemeinde zu- Itanoigcn Anskänser abgkchen. Dies gielt auch von Eiern von solchen Tieren., die. der EiefLügelhalter in seinem iietrcebe ganz oder teilweise firttert, ohne Rücksicht dar <nü, ob düse Tiere im Eigentnm des Geflügelhalters stellen oder nicht.
^ Tie^AlWibe von Evern an andere Personen oder ^>tellLn kamr rmr mit Ei^mehnngrmg der Larch-es-EiersteNe vorheriger Anhörung des für den Woluwrt des E^ilugeLhaw'rs zuständigen .Kvmnrunalverbandes statt nnden, joTcni der EKflüEalber ferne Abgabepflicht er mirt T?ßt. Für die Befördermrg dieser Eier 'gelte?! die ^ 8 15 tmserec Bekanntniachung vorn 2>. Marz 1917.
Für die ift^gabe von Brnteiern gelten die Bestini- mungen unserer D-cckaunvnachinng vv!m 27. Felnmar 1917.
^7* anderim'itige Abgabe inrt> Empsangiiahnie von Eiern !,t. uubesckmdet der Bestinunimgen über die Regelung des Verbrauches von Eiern verboten, ebenso das tlnkernehmen hierzu.
§ 2
Die Landes'-Eierst-elle legt bat Kommunalverbänd-en eine Lrescrimgspflicht ans. Diese L^ferimgspflicht wird nach dein bei der Zäylrmg vom 1. Dezember 1916 sest- aesteilten ^>tand der- HnbnerhaLung, abzüglich 20 vom Dunoert nrr Hähne und N'ir schleMeqendc Hübner bemessen und fttr das Huhn mrs 30 Eier im Jahre festgesetzt.
Die Kovlimuialt>erchän>de sind berechtigt und im Be- danssalle verpflichtet, diese LieferungsMcht aus die Gemeniden mnzulegen.
8 3-
Die Kommicnalverbände oder Gemeindar treffen die uayerar Anweisungen wegen der 'Abgabe von Eiern durch E^^Mlnen Geslügeltzalter. Die 2lnwersnngen sind in vrt^rwucher Werse zur öffenckkichen .Kenntnis zu bringen.
Me Maabepflickst des einzelnen Geflügelhalters betragt 30 Eier für das 5)ulm im Jahre mit der Maßgabe
fedesmal 20 o » des Hühnerbestandes in Al^ng gebracht wird.
8 4.
Die Verteilung der Liesernngspflickit auf die einzelnen erfolgt durch die Landes-Eierstelle. Es
t-md von d?nr gemäß ^ 3 dfpsatz 2 in Betracht kommenden Huhnerbestand für das .Huhn abzuliefern -
bis zum 30. Fimi 1917 . . 18 Eier bis zum 31. Augtust 1917 . . 8 Eier
bis zinn 31. Oktober 1917 4 Eier
ß 5.
Tie Kommunalverbände und Gemeinden lüften für dir Eriullung der für sie festgestellten gesamten Liefe rungspflicht in d?r Weise, daß ihnen die etwaige Minder Innernug als Eier'empfang angereckmet loird und daß uct) ihre Lteftrungspfticht infolge der Minderliesecmng nicht ermäßigt.
Erfüllt in KonrmuNalverband oder eine Ganeindc nunc ausreichende Begründung die LieferungsPflicht nrclst, so kann das Unterzeichnete Ministerium auf Antrag der Landes Eierstelle ancnLnen, daß die Zuteilung and:rer Bedarfsgegenstände zim'rckgestellt tvird, bis die Ln.eamg erfolgt ist.
->ml)abers und ist von diesem mit Unterschrift zu versei>m_
, Die Answeiskarte ist bet Ausübung des 'Ankaufs mrtzusnbreu: sie ?i? ans Verlangen fvioohl dcm Geflügel- Hackern nue dein Polizeibearnten m»d den mit der Ueber- wachung c's Verkehrs mit Ei> rn beauftragten Personen, lowie mich den Beamten, der Eisenbahn und Post vorzu- zecgeu. Eie Uebertragrtng Er AuÄveisfarte an einen: anoern und die Venuhnng einer aus einen anderen ausgestellten AuÄvecslarte ist verboten.
Dir Bestellung ist jederzeit widerruflich, iuslieson- l“- 1 . 0 i>eiitit, iren.it der Aufkäufer sich als unzuverlässig ermeiH oder den i hm' übertragenen Verpflichttmgeu mcf.r luuijfouintt. Mit dem Widerruf der Bestellung ist oi? AusweiskarlL ungültig und tvlrd eingezogen.
Ein Entschädigungsanspruch erwächst aus dem ^vioerrtlf nicht. Gegen die Versagung und den Widerruf der Bestellung besteht kein Beschs verderecht.
^ Gleiche Allsweise erhalten die in 8 genannten ^anrmels teilen.
Die Bestimmung in $ 9 Matz 2 findet entsprechende Anwendnilg.
Preise.
_ ^ 12 -
Der Preis, der den Geflügelhaltern für .Hühuereier- tochstens zu beziahlen ist, desgleickxcn die Höchstzuschläge zu deur Erwerbspreis bis ztun Vervranckier >verden von der Laiwes-Eterstelle besünmrt. Die Festsctztmg des Erwerbs tnetses für Eilten- ttnd Gäuseeier bleibt deu Kommunal perb andcn überla ssen.
^ ... . , ? 13.
^re demgemäß sestgefetzten Preise sind Höchstpreise Senne des § 12 der BundesratsVerordnung vom 15. September/4. November 1915.
Beförderung.
I 1 - 4 -
. atbitug und Beförderung von Eiern ist au
jebem Wege und mif jede Bcifc nur auf Grund eines ckxmsandschelnes der Landes-Eierstelle oder eines Ausweises znläsfig. Als Versandschein gilt auch ein Auftrag der Landes-Eierstelle.
Einen Versan.dschein braucht, tcter Eier aus einen? Komnrunalverband heraus bring ac will: einen Au sweis >ver Euer an einen anderen Ört desselben Kommnnal- verbandes verbringen will.
Anskunftserteilung und Ueberwachnng.
^ 8 15.
Wer Geflügel hält, ?nit Eiern l-andelt oder solche m Verwahrung bat. hat den Beamten und Beauftragten der Landes-Eierstelle, des Koumurnalverbandes und der Poluer mlf Verlangen jede schriftliche und tnündliche Ansknnft zu erteilen und Einsicht in sänrtliche Geschäfts- aufzerchicungen zu gewähren.
8 16.
... Landes-Eierstelle und die Kommunal verbände tonnen zur Neberwachmrg der Durchführung dieser Be- kanntnrachuna und ihrer darauf gegründeten Anordnun gen Vorschriften erlassar. Die Borschrifta? der Konrum
^lÄmisOkse ^dsoct.
Freitag, den 11. Mai, abends 8 Uhr, in der Neuen Aula.
Das neue Flandern =
Vortrag mit Lichtbildern und Musik.
Hämische Lieder und Gesänge, Darbietungen aus Volkskunst und Volksleben, zur Schilderung von Blüte, Verfall, Wieder- aufrichtung des flämischen Volkes, in seinem Kampfe um Lasein und Zukunft. Vorführung farbiger und anderer Licht- bildet* mit begleitenden Gesängen. v Mitwirkende:
Frau Charlotte Boe'rlag-e-ßeijers.Sopran
Frau Margarete Wirth-Schmitt. \] f P
Herr Ludwig Dornay .Tenor
Herr Anton Mstermaus.R aa ,
Fräulein Ella Müller.I Klavier
Leiter und Vortragender:
Herr Professor Dr. Herinantl Wlrth.
3670
TBPfS* ^»6 2 “»dl. Mark Studenten- „n<l Schülerkarten za
' UU *. Kai i b s “Hg:ehorige ohno Rung zu 30 Pfsr. ? i n d in der
5 ' «niv..Bnchhandlu„ s Seite,4we* „„a
_- «•d.KasBecih,i .ich. »Studentenkarten auch beimUniversitütshausmeister.
^ c « Voran,chlay der --ckadt Gienen für daöRechnnngs
?abr 19 17 betreuend.
Wh. orSitzung der Stadloerortneten-Versammluna vom io. Mat 1917 sestgestellte Voranschlag der'Ltndt Gießen mr das .Rechnungsjahr 1917 , ebenso die Voranschläge deö StadterluekterungSfondS, derArmenkasie, derElektriütäts- n'ei ke und der Straßenbahn, sonne des Gas- und Wasser- liegen von? 12 . dö.MtS.ab ,vährcnd Nrbg^sf^ Stadthaus, Gartenstraße 2 , Zimmer
dies mit dem Bemerken öffentlich bekannt gernach, da,; d,e Beteiligten innerhalb der OffenlegnngS- NNt die Voranschläge einsehen und bei dem Oberbnrger. 'nrnl-.', schrmncli oder zu Protokoll Einivendungen gegen hren ^.nhalt Vorbringen können.
Ln dem Voranschlag der Stadt Gießen ist die Er- vevu.'n einer Umlage beichloffen, zu der auch die Aus- tnarker herangezogen werden.
Gießen, deu u. Mai 1917. 3707B
Ter Oberbürgernifister: Keller.
Ein schöne^
Länferschweite
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_ Walltorttratze 53,
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Löbcrstraße 25.
.Mlk Ruckncht auf die bei trockener Witterung bestebende ( esahr der Entsiehnng von Btlaidbränden mache ich darauf nnnnerkiani, da?; es verboten ist. mit nnverivahrtem Heuer °dor . ^ä)len?en^.vald zu betreien, odersichdiefemzunähern, oder n? der Nahe eines Waldes ocucv anzuzünden.
Gießen, den 0 . Riai 1917 . 33953
Oberbi'irgermcister. I. B.: Grünewald.
un
iäu^e Hab«? die nach Abzug dm
Tic Kommtmalverb^..^ llXLUr zlUÄU u ^
tan C?cr .La?rdes-EErstelle fibr sie festgesetzten Lieseruugs Milcht verbleibeudi- Eiermenge denjenigen Geineiudeu zuzuteilen, d^rcu Ll7f<MlmgssM nicht ausreickft, u?n die versorgimgsberecht?gten l^enteindeeiuwokler tm Rahmen dss sestgefetzten Jahresverbrauches und nack? der bf ste henden Verb rau chsregelwlg gemygen d zu versorgen ^?e können zu diesem Ztveck die Neberschußgeme?nd.m Lur regelmäßigen Al?qabe bestrnr?n!ber Eiermengen an die Beda rssgcmerndcn verpflickchen.
tz.7.
Soim'it das errechnet^ LieferuNgssoll eines K-nn- niunatverbandes ikicht ausreicht, um seine Liefenmgs- pfticht gegenüber den Bedarfsgemeindeu zu genügen ?,ärd dem sr.onrmmialverba??de von der Landx-s-Eierstelle di- erforderl?ck?e Anzahl Eier aus Uebei schnßkommunal verlanden zugefoicsen. Die L<rndes-Eie ist olle kann zu
nalverbanLe birrfcn irrit bcttjeitigen der Landes-Eierstell-e nicht in Widerspnlch stehen.
Die Geflügelhalter und Händler halnm den Beamten ?rnd Beauftragten der Lmrdes-EiersteUe und der Kom- kirunalverbände, der 0)emer?rden und der Polizei die Be- ftchtigrrng aller Raume und Behältnisse, nwrin sich Eier befinden Fömten, stets,und überall zu gestatten.
S ch l u ßb e st i m m un g c n.
§ 17.
Als Koinmnnalverband int 1 Sinne dieser Bekannt- inackzung und anzusehen die Kreise und die Städte mit mehr als 20 000 Eiwoohnern.
Die den Konm?unalverbänden imd Gemeinden über tvagenen Boftrgnisse werden anstatt durch die Konmrunal verbände und Gemeinden durch deren Vorstand nmhr^ genolnmen.
8 18.
Ziürnderl-andlung gegen die Vorschriften dieser Be- tanntmachnng^ ?rnd der darcAlf gegründeten Llnordnuw- gen n*erden, solveit sich die Vorschriften auf die Ver- ordnimg vom 12. dlngnst 1916 stirtzen, nrit Gefängnis brs zu Wntnrt sichre irnd mit Geldsttafe bis .zu 10 0077 R?k. oder ur?t einer dieser Strafen,»im übrigen mit Gefängnis bis zu 6 Mouaten oder nnt Geldsttafe bis zu fünfzchn- l iilidiftt Ntark besttaft. Die Sttafe betrifft insbesondere d'njenigeu, der es urfteruimntt, entgegen den Bestun- mungen dieser Bekanntmachung Eier an andere Personen als die von der Lmrdes Eierstelle bestellten ?lu.s- klinier abznsetzcn, oder ohne lfterzn Ingtellt zu sen?, Eier zu ertoerbe?? öder lwi derim Unrsatz initzuwirken. Gletckfe straft lrisrt denjenigen, der zum Verstoß gegen die Be- sti?nnru?lgeu dieser Bekanntn?äch?mg auffordert oder sich l ierzu erbietet.
Vorräte an Eiern, die der Ver^hrs- oder Ver- branckfsregelung entzogen lrerdeu, können olme Entschädigung zngimsten der Landes-Eierstelle enteignet werden.
8 19.
Diese Bekanntmachung tritt in den einzelnen Kv?n- »innalverbänden nach Errichtrmg der Sammelstellen an dun von dem Kom'.nmialverband lxckarrnt zu gebenden Tage, spätestens aber am 1. April 1917 in'Kraft Darinstadt, l>:n 23. März und 23. 'April 1917
Grvßh'rzo.ftiches Ministerium de v. H 0 in b e r g k.
onnern.
37300
0>r!isversiei>?erlinq brr Stadt Gießen.
T-e Dtadi Gießen läßt Dienstag, den 15 . und r^^Eworb, den 11 ». Mar ds. Js. folgende Grasnutznngen öffentlich meistbletend versteigern:
am Dienstag, den 15. Mai:
1. vormittags '> Ubr an Ort und Stelle die GraS- ntttzung von den ftiiüt. Grundstücken bei der LNäranlase m der Nahe der Margarethenbütie fltt das ganze ckabr.
2. vornnttags 9' . llbr an Ort und Stelle einige Kleestncke von den? 'ruher Schleünger'schen Grundstück bc? der Enenbnbnbrnckc am Wctzlarer Weg für das ganze Jahr:
3. vormittags 10 '/« Ubr an Ort und Stelle die GraS> Nutzung von den Wreseckböichungen für das ganze Jahr- Zusammenkunsl tn der Hammstraße am Eisenbahnüber- gang,-
4. vormittags 11 Ubr an Ort und Stelle die vor- mals Hallbacki »che Wiese am Schiffenbergerweg vor dem Bahnübergang. :> Stucke je 00!) m für das ganze Jahr:
0. vor?nittags 11 ", Ubr an Ort und Stelle die Gras- nntzuug vom Fricdbof am Nabrungsberg und von den Anlagen vor dem J-ricdbos für das ganze Jahr:
l?. vormittags 11 Vs Ubr an Ort und Stelle die GraS- Nutzung von? Obstbaumststck bei der Kaserne zur ein- malrgen Aberntnug:
2 Ubr in der Restauration von Melchior Schäfer 2J,twe, Kaiser-rlllcc 4, die Gras, llutzung von den Waldwegen für das ganze Jahr:
... 8. nachmittags 2'/, Nbr daselbst die Grasnutzung von »amtlichen Jeldwcgcn für das ganze Jahr:
9. nachmittags 5 Ubr an Ort und Stelle die Grasnutzung vom Friedbo» am Rodtbcrg für das ganze Jahr.
am Mittwoch, den 16. Mai: ^^.^..^"^Kwittags 4 Ubr an Ort und Stelle die Ockel'sche W?e,e an der Rodbeimcr Straße hinter dem Schlachtbo? in 4 Abteilungen k 500 m für das ganze Jahr:
11 . nachmittags 4'/« Ubr an Ort und Stelle die Hospitalwiesc am Hobleichweg in 18 Abteilungen von 500 und 1000 in aus 3 Jabre;
12 nachmittags 5V, Ubr an Ort und Stelle die Wiese bei dem städtischen Freibad tn 4 Abteilungen ü 600 in an» e»n Jabr.
Gießen, den 2. Mai 1917. 3607B
Der Oberbürgermeister. I. V.: Grüne Wald.
Frischmelkende Ziege mit Lamm zu verkaufen. 102912
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Montag, den 14. Mai 1917, vormittags 8 '/, Ubr beginnend, werden in den Waldungen der Stadt Gießen versteigert:
38,16 J-stm. Jtchten-Derbstangen 1 Rm. Jichkenscheit
54 R?n. Eickenknüppel
6 Rm. Fichtenknüpvel
1850 Wellen Eichen-Reisig
1480 Wellen Kiefern-Reisig
5 Rm. Eichen-Stockholz
Die Zusammenkunft ist an der Rödger Sttaßc bei den Ochsenwtesen. t
Holzhändler sind vom Mitbietcn ausgeschlossen. Jeder Steigerer darf nur seinen Eigenbedarf steigern.
Gießen, den 7. Mat 1917. 3674V
Der Oberbürgermeister. I. V.: G r ü n e w a l d.
In der Zeit vom 1. bis 30. April 1917 wurden tn den Wagen der städtischen Straßenbahn nachfolgende Gegenstände gesunden:
7 Damenschirme, 1 Herrenschirm, 1 Aavuze von einem Mantel, 3 Paar Damenhandschnhe, 1 einzelner Kinder- handschuh. 1 Llrbeiterbrottasche, 1 Geldbörse mit Inhalt, 1 Marktbentel. v '
Dw obigen Sachen können im Verwaltungsgebäude der »tädtischen ElekrizitttlSwerke und Straßenbahn, Zimmer Nr. 4 in Empfang genommen werden.
Gießen, 9. Mai 1917. 374513
Elektrizitätswerke und Straßenbahn der Stadt Gießen. S t 0 l t e.
Bekanntrnachnng.
Im Markivald der tzlemeindc Lützellinden werden am Mittworb, den > 6 . Mai ds. Js. versteigert:
Fichten: 59 Derbstangen --6,33J-stm., 1,52 Rm. Knüppelholz, 1030 Wellen nud 23 Rm. Stockholz.
Zusammenkunsl vormittags 9 Uhr Distrikt „Börnchen". Groß-Rcchtenbach, den 9. Mai 1917.
Der Bütgcrmcister. 37488
NWV-II.
Kleestisle
zu pachten gesucht. Angebote an H. Horst, Seltersweg 34.
Vereinigter Kaninchen- z ucht- n . Vflcgc-Vcrein.^"
Unsere SrüeoUiods Wt- Slleäer-Vsrssmmla^g findet a?n 12. Mai d. IS., abends 8 '., Ubr, im Hotel „Grvß- berzog von Hessen" statt. Wir verweisen auf die schriftliche Einladung. 3739
Dar Vtratamd.
/cf/
and Danienabfoiln^a;. Samstag, den 12 . Mal: «ambrinnB. [3743c


