Nr. 55 Zweiter
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Blatt jbl. Jahrgang
Giehener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberheffen
Dienstag, tr. März W
3wiGtng§runi>orucf unb Verlag:
Brüh l'sthellniocrl üäts-Brrch- u.Sts indruckereu 3L Lange, Bießen.
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Schulst^7. «^eschäf.s,teste u.Verlag: e^s*5i, Schriftierrung: 112.
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47*% Keichrschatzanweisungen auslösbar mit YO bis |20 Prozent.
Letzhin hatten wir berichtet/ daß die sechste deutsche Kriegsanleihe außer in den bisher von allen Teilen der Bevölkerung bevorzugten fünfprozentigen Schuldverschreibungen in einer neuen Art viereinhalbprozentiger ReichsschatzaMveisungen bestehen werde. Die Bedingungen dieser Schatzanweisungen sind nicht nur neuartig, sondern auch höchst bemerkenswert und daz-u geeignet, die Aufmerksamkeit weitester Kreise zu erregen.
Zunächst fft hervorzuheben, daß für die Tilgung der neuen Schatzawvenötigen, die in Gruppen eingeteilt werden, schon im Januar 1918 beginnende Auslosungen vorgesehen smd, die sodann zweimal im Jahre, nämlich jeweils im Januar und un Juli statt- finden werden. Zur Auslosung gelangen nicht einzelne Nummern der SchatzaMveifungen, sondern immer ganze Gruppen. Die Rückzahlung erfolgt indes im Falle der Auslosung Nicht zum Nennwert, sondern mit 110 Mal? für je 100 Mark Anleibebetrag Ja, das Aufgeld steigt, wie wir noch sehen werden, unter Umständen rn späteren Jahren auf 15 und 20 Mark. Das Reich ist nämlich berechtigt lnicht verpflichtet), alle nicht ansqelosten Schahanweisungen frühestens auf den 1. Juli 1927 zu kündigen, und läßt alsdann dw Rückzahlung der gekündigten (wähl zu unterscheiden von ausgelosten) Schatzanweisungen zum Nennwert erfolgen. Der Inhaber emer zlicht ausgelosten, sondern gekündigten Schatzanweisung würde sich mithin schlechter stehen, als der Eigentümer einer ausgelosten. Das Reich räumt ilpn jedoch die Möglichkeit ein, sich diesem Nächtest dadurch zu entziehen, daß er — falls das Reich zum 1. Juli 1927 oder später vom Kündigungsrecht Gebrauch macht — statt der Rückzahlung vierprozewttge Schatzanweisungen fordert, dst dann wieder regelmäßig ausgeloft werden, und zwar mit 115 Mark für 100 Mark Nennwert.
Nttt anderen Worten, der Eigentümer der nicht ausgelosten Ichatzanweisungen hat, wenn das Reich zum 1. Juli 1927 oder später von seinem Recht Gebraucht macht, dre viereml^sbvr»'-e"ü"en Scha kanweisungen zur Rückzahlung zu kündigen, die Wahl zwischen dem Empfang des Nerrnwerbes oder vierpvozentiger mit llo Prozent auslösbarer Schatzanweisungen.
Frühestens zehn Jahre nach der ersten .Kündigimg, also frühestens auf den 1. Juli 1937 ist das Reich wiederum berechtigt, die dann noch nicht mit 115 Prozent ausgelosten vierprvzeistigen Schatawveisungen zum Nennwerte zu kündigen. Und wiederum I>at der Eigentümer die Möglichkeit, statt der Barzahlung Schatzanweisungen, und z»var diesmal dreieinhalbprozentige zu fordern, die mit 120 Prozent nach demselben Tilgungsplan wie vordem die viereinhalbprozentigen und vierpwzentigen Schatzanweisungen aus- ausgelost werden. ^ t m w
Eine weitere, Kündigung zum Nennwert darf das Reich nicht vornehmen, dochb'chm^en alle bis auf den 1. Juli 1967 nicht ausgelost nt S<bayankWümgon an diesem Tage zurückgezahlt, und zwar nicht zum Nennwert, sondern mit dem alsdam: für die Rückzahlung der ausgelosten Schatzanweisungen maßgebuchen Betrage, also je nachdem, ob und in welcher Weise das Reich von seinem Kündigu^gsrecht Gebrauch gentacht Hai, mit 110 Prozent, oder 115 Prozent, oder 120 Prozent.
Was den T i l g u n g s p l a n betrifft, nach dem die Auslosung der Reichsfebatzainveffimgen erfolgt, so ist zu erwähnen, daß das Reist) für die Verzinsung und Tilgung durch Auslosung jährlich 5 Prozent vom Nennwerte des ursprünglichen Betrages der Schatz- anweifungen aufwendet. Die ersparten Zinsen von den au's- geloste n Schatz«nweisimgeir werdnt zur Einlösung mit verwendet. Die auf Grund der Kündigungen vom Reiche zum Nennwert zurück- gezahlteir Schatzanweisungen nehmen für Rechnung des Reichs iweiterhin an der Verzinsung und Auslosmrg teil. Diese Bestimmung besagt indessen nichts weiter, als daß durch die Kündigung und die Rückzahltmg eines Tests der Schatzanweisungen zum Nenn
wert dte Auslosungsaussichten für die übrigen, nicht zurückgezahlten Lchatzanwcis ungen weder verschlechtert noch verbessert werden sollen. Das Reich ist nicht befugt, die Schatzairweisungen anstatt durch Auslosung durch Rückkauf am offenen Markt zu tstgen.
Der Preis, zu dem die neuen viereiuhcstbproz-enttgen auslösbaren Schatzanweisungen ausgegeben werden, ist der gleiche, wie der ZeichnungsPreis für die fünfprozentigen Schuldverschreibungen, nämlich 98 Mark für 100 Mark Nennwert. Ohne Berücksichtigung des Auslosungsgewinnes stellt sich danach die Verzinsung für den Erwerber der Schatzanweisungen auf 4,59 Prozent. Das Bild ändert sich aber wesentlich, loeftn man den Gewinn mit in Rechnung stellt, der sich im Falle der Auslosung ergibt. Für eine Schatzanweisung, die beispielsweise nach 5 Jahren ausgeloft wird, verbleibt außer der Verzinsung von 4,59 Prozent nach fünf Jahren ein Gewinn von 10 Prozent, der, wenn man ihn auf fünf Jahre gleichmäßig verteilt, die Nettorente auf über 61/2 Prozent steigert. Tie Nettoerträgnisse sind demnach recht verschiedenartig, je nachdem, ob die Auslosung früher oder später erfolgt, und je nachdem, wie sich das Reich und die Inhaber der Schatzanweisnngen zu der Kündiguugsfrage stellen.
So viel Verlockendes der Erwerb der Schatzanweisungen auch hak, so wird es doch sehr viele Kapitaloerwalter und Kapitalisten geben, die die fünfpvozenttgen, nicht auslosbaren Schuldverschreibungen bevorzugen, zumal da sie bei dem fünfprozentigen Papier zum Kurse von 98 Prozent eine Nettoverzinsung von 5,10 Prozent erlangen. Insbesondere werden die kleinen Sparer' der nicht auslosbaren fünfprozenttgen Anleihe den Vorzug geben. Aus diesem E Grunde und auch wegen der technischen Schwierigkeiten sieht die Finanz Verwaltung davon ab, die neuen Schatzanweisungen nach dem Vorbild der fünfprozenttgen Schuldverschreibungen in kleinen Stücken, bis zu IM Mark hinab, auszufertigen. Tie Stücke der Schatzanweisungen lauten vielmehr über 20 M0, 10 0M, 5000, 2M0 und 1M0 Vtark, so daß Zeichnungen nur in Höhe von 1000 Mark oder eines Vielfachen von 1M0 Mark möglich sind.
Ten Zeichnern der neuen viereinhülbprozentigen Schatzan- leisungen ist es gestattet, daneben Schuldverschreiknmgen'und Schatzanweisungen der früheren Kriegsanleihen in neue Schatz- amveisungen umzutauschen. Ties ist zugelassen worden, damit nicht die Besitzer älterer Kriegsanleihen, die den Wunsch haben, diese in dte neuen Schatzanweisungen umzuwandeln, genötigt sind, ihre alteren Anleihen zum Verkauf zu stellen, wodurch der unten Anleihe eine unerwünschte Konkurrenz bereitet werden würde. Jedoch kann jeder Zeichner höchstens doppelt so viel alte 2bsteihen (nach dem Nennwert) zum Umtausch anzumelden, wie er neue Schatzanweisungen gezeichnet hat. Zeichnet also jemand beispielsweise 10 0M Mark viereinhalbprozentige Schatzanweisungen gegen Barzahlung, so kann er daneben 20 000 Mark viereinhalbprozeittige Schatzanweisungen im Wege des Umtausches von Schuld0ersstfreibungen oder Schatzanweisimgen der früheren Kriegsanleihen erwerben. Tie Einlieferer von fünfprozenttgen Schatzanweisungen der ersten Kriegsanleihe erhalten beim Umtausch eine Vergütung oon 1,50 Mark, die Einlieferer von fünfprozenttgen Schatzanweisungen der zweiten Kriegsanleihe eine Vergütung von 0,50 Mark für je IM Mark Nenmoert ausgezahlt. Tie fünfprozenttgen Schuldverschreibungen der ersten bis fünften Kriegsanleihe werden ohne Aufgeld gegen die neuen Schatzanweisungen umgctauscht; die Einlieferer von vierprozentigen Schatzanweisungen der vierten und fünften Kriegsanleihe würden 3 Mark für je IM Mark Nennwert zuzuzahlen haben.
In das Reichsschuldbuch können weder die älteren, noch die neuen Schatzanweisungen eingetragen werden: der grobe Vorteil dieser Einrichtung bleibt vielmehr den fünfprozenttgen Schuldverschreibungen, das heißt der fest mit dem fünfprozentigen Zinsfuß ausgestatteten Reichsanleihe Vorbehalten, die ebenso wie die neuen Vierern halb prr^enttgeu Sst-atzanweisnugen zum Kurse von 98 Prozent zur Ausgabe kommen und sicherlich wieder in großem Umfange von allen Testen der Bevölkerung gezeichnet werden wird.
Au» Stadt und Land.
Gießen, 6. März 1917.
** Der Mangel au Kleingeld wird immer fühlbarer und wirklich zu einem großen Uebelstande. Um so bedauerlicher ist, daß es Leute gibt, die kleines Geld „sammeln", so besonders» 50-Pfg.-Stücke, die fast ganz aus dem Verkehr verschwunden sind. Andere wieder Hausen 10-Pfg.-Stücke an. Ganz spekulattve Men scheu aber sammeln 5-Markftücke, und es heißt, daß diese aus deni Lande, wo man gegen Papiergeld überhaupt mißtrauisch ist, mit 10 bis 20 Pfg. Aufschlag „gehandelt' werden. Durch diese Rücksichtslosigkeit gewisser Leute wird da« Fehlen an Silbergeld und anderen Münzen erklärlich.
** Die Hess. Lazarettzeituna Nr. 39 enthält in ihrem allgemeinen Teste folgende Beiträge: 25 Jahre auf Hessens Thron, von Bader; Aus dem Lazarett, von Heinrich Scherer; Verantwortlichkeit, von Johann Peter Hebel; Erweiterung der Anwartschaften der Kttegsteilnehmer aus der Krankenversicherung; Schießpulver und Sprengstoffe, von Dr. Robert Kahn; Kleine Mitteilungen; Lazarett-Beratung und Rätsel-Ecke. Die Gießener Beilage bringt folgende Beiträge: U-Boote heraus, von Rudolf Für: Vow Grübeln, von D. Gg. Schlosser; Arbeitsmarkt und Verwundete« - unterricht. /
* Briefformat. Tie ordnungsmäßige Bearbeitung und pünktliche Besorgung der Briese wird der Post durch die übergroße Verschiedenheit der Briefform, durch die Ungleichmästigkeil im Auskleben der Freimarken und bitrcf) die oft geringe Uebersicbtlimkeit der Aufschrift in lästiger Weise erschwert. Im eigenen Interesse benutze man daher nur rechteckige Briefumschläge mittlerer Grosze — die geeignetste Form ist 15 Ztm. lang und 12Ztm. breit — klebe die Marke in die rechte obere Ecke, schreibe unten rechr deutlich den Bestimmungsort nieder und unterstreiche ihn. Wer seine Briefumschläge mit einem Vordruck für die Adresse versehen läßt, der lasse auch gleich ein Ield für die Marke und einen starken Strich für die Angabe der Bestimmungspostanstall unten rechts mst verdrucken.
Starkenburg und Rheinhessen.
eb. Bingen, 5. wiärz. D!lt etrva 24000 Mark wurde hier die Sammlung für die E r n st - L n d w i g - S t i f t u n q abgeschlossen. Außerdem hat die Stadtverordneten-Bersammlung für die Sammlung 1000 Mark bewilligt. Außerhalb der Sannnlcing^ wurden von der Ortsgruppe Bingen des Alice-Frauenvereins insgesamt 300 Mark überwiesen.
Hessen-Nassau.
--Frankfurt a. M., 4. März. Jiu Speisewagen des Frank- futt—'Berliner Alorgen-V-Zuges konnten die Reisenden, wenn oer Zug Fulda verlassen hatte, ganz vorzüglichen Kuchen zu recht annehmbarem Preise erhalten. Das Pfund kostete etwa 2,50 Mk. Jetzt hat nun die Fuldaer Polizei entdeckt, daß ein dortiger Bäckermeister der Eisenbahn-Schlafwagengesellschaft den Küchen regelmäßig schon seit längerer Zast geliefert hat. Die Polizei beschlag- imhntte die letzte Lieferung und überwies sie dem Nahrungsmittel- Untersuchungsamt, um feststellen zu lassen, woher der Bäckermeister das Mehl für die vielen schönen Kuchen bezogen hat.
--- Frankfurt a. M., 4. März. Tie vor neun Monaten von der Stadt eingettchtete Schweinehaltung hat sich bis jetzt recht nutzbringend erwiesen. Gegenwärtig werden in verschiedenes Mastanstalten etwa 20M Schweine gehalten, von denen im Durchschnitt wöchentlich IM fette Tiere dem Schlachthof überwiesen iver- den können. Ferner richtete die Stadt zwei Zuchtan st alten für je 50 Mntters^chw-eine ein. Die Anstalten lieferten schon eine Anzahl gesunder Ferkel. Eine dtttte Zuchtanstalt im StadtwaW kommt dieser Tage zur Eröffnung. Trotz sorgfältigster tterärztlichcr Ueberwachung hat die Schweineseuche unter den Tieren nicht unerhebliche Verluste angerichtet.


