Ausgabe 
23.3.1917 Erstes Blatt
Seite
4
 
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Der grösste Kulturfilm

aller Zeiten! ^

Ein geniales Filmwerk von gigantischer

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Todes-Anzeige.

Heute morgen l 1 /* Uhr entschlief sanft nach sehr schwerem Leiden unsere liebe, gute Tochter, Schwester, Schwägerin und Tante

Fräulein Helene Schmidt

im Alter von 23 Jahren.

Im Namen der tieftrauernden Hinterbliebenen:

Carl Schmidt. Werkmeister.

Krofdorf, Rodheim a. B., Oeslringen, den 22. März 1917.

Die Beerdigung findet Sonntag, 25. März, nachmittags S a J 4 Uhr statt. 2360

CI i essen er*

FnöbeS-Seminar

. Sonntag. 25.. Montag. 2v. und Dienstag. 27. März redeSmal von l 16 Hör werden die Arbeiten der ab

gehenden Schülerinnen in den Räumen des Seminars. Garrenstraffc SO ausgestellt. Der Zutritt ist jedermann gestattet und laden wir zu regem Besuche ein. 23611)

Der neue Kursus beginnt am so. April Prospekt und Auskunft durch V. Moeier, Gar crinraffe SO.

: : A. '

Allen Verwandten und Bekannten die schmerzliche Mitteilung, dass gestern morgen J / 2 11 Uhr unser lieber Sohn, Bruder, Enkel, Pate und Neffe

§fl©inpi©li

im kaum vollendeten 14. Lei ensjahre an einem schweren langen Herzleiden in der Medizinischen Klinik zu Giessen sanft entschlafen ist.

Die tieftrauernden Hinterbliebenen:

Familoe Heinrich Weller XVI. nebst alle« Angehörigen.

Wieseck, den 23. März 1917.

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dem Bellersheimer Mark- und den Distrikten Oberholz und

auf Submission in Gemeindewald in Nuchwald

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Die Gebote sind nach Sortiment und Klassen ! getrennt zu halten. Der Kaufpreis ist pro Fstm anzugeben und ist schriftlich und verschlossen mit passender Aufschrift zu versehen bis zum Mittwoch den 26. März 1917 mittags 1 Uhr auf Groß j herzoglicher Bürgermeisterei Bellersheim abzugeben I Die Eröffnung erfolgt an demselben Tage , nachmittags 1 / a 2 Uhr, auf genannter Bürger meisteret, wozu die Interessenten eingeladen sind Bellersheim, den 21. März 1917.

Großherzogliche Bürgermeisterei Bellersheim:

B o p p. 2354

2368

Die Beerdigung findet Sonntag, den 25. März 1917, nachmittags 2 Uhr, von Kornblumenstrasse 16, aus statt.

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Montag, den 26. März Lsd. Js sollen ans dem Gemeindewald Treis a. Lda., Distrikt Hain- ,strauch 1 und 2 versteigert werden:

Scheiter: 27 Buche, 48 Eiche; Knüppel:

99 Buche, 86 Hainbuche, 84 Eiche. 3 Kiefern, 11 Fichte; Neisig: 319 Buche, 83 Eiche; Stock: 51 Buche, 24 Eiche.

Zusammenkunft vormittags 11 Uhr unter dam Hägerhänschen bei Nr. 458. Nähere Auskunft erteilt Großh. Forstwart Nanber, Treis a. Lda. Großh. Bürgermeisterei Treis a. Lda.

Benner. 2362

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Einzige und Spezial­ausbildung in allen Handelst, durch ge­prüfte Lehrkräfte. Neue Viertel-u. Halb­jahreskurse beginnen am 16. April u. 2. Mai. Anmeld, rechtz. erb. Einz, Lehrf. k. tägl. begonnen werden in Schönschreiben. Stenographie, Ma­schinenschreiben. Kaufm. Rechnen, Kontocorrent-Rechn. Buchführung einf. u.

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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gieffen. Aufforderung

zwecks Heranziehung zum vaterländischer? Hilssdien st.

Atlf Griinh der vom Bundcsrat erlassenen Der- ordmtng betreffend Bestimmntlgen zur Ausführung des ß 7 des Gesetzes über den vaterländischen HilfÄiienst werden alle in der Stadt Gießen wohnenden männ- lid)en Personen, die in der Zeit nach d e m 30. Juni 18 5 7 und vordem 1. Januar 1870 geboren und nicht mehr land sturm pfli chti g sind, a u s g e s o r d e r t, sich bis zum 28. d. Mts. werktags von 8 bis 1. tmd 3 bis 6 Uhr aus dem städtiMew Arbcitsnackffveis, Asterweg 9, zur Ausfüllung der dort, echältlickien Meldekarten persönlich ztl 'melden.

Tre Meldung- kann mrch schriftlich erfolgen. Die Meldekarten mit Umschlägen dazu sind aus dem städti­schen Arbeitsnachweis Asterweg 9 erhältlich und können diesent durch den Arbeitgeber, die Leiter der Anstalten oder auch von denl einzelnen .Hilssdicnstpslichtiqen nach

sorgfältigster Ausfüllung zugesandt werden. Bei der

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Zusendung durch die Post werden die Meldekarten Porto frei befördert, tvenn der Briefumschlag den Vermerk .Heeressache, .Hilssdienstpslichtigen-Meldung" tragt und offen zur Abgabe am Sck-aller gelangt.

Hilssdienstpflidstige, die keinen fefteu Wohnsitz lsaben oder sich vorübergehend hier aushall-n, müssen sicl, am 2 7. März d. Js. bei oben genanntem Arbests- nachweis meldett. ;

Genügeil die Angaben in der schriftlichen Meldung nicht oder bestehen, Bedenkett gegen ihre Richtigkeit so hat der Meldepslichtige sie zn ergänzet! oder auszu klären. Er hat auf Vorladung twchmals zu erscheinen.

Nicht meldevslichtig sind die Personen, die mindestens seit 1. März d. Js. selbständig oder unselbständig im Hauptberuf tätig find:

1. im Reichs-, Staats-, Gemeinde- oder Kirchen dienste,

2. in der öft'entliclien Arbeiter- und Angestellten-

versicherung, f

3. als Aerzte, Zahnärzte, Tierärzte oder Abotheker.

4. in der L-mrd- nttd Forstwirtschaft,

5. in der See- oder Binnenfischerei.

6. in der See- oder Bürnenschinahrt,

7. im Eisenbahnbetrieb, eiuschl. des Betriebs der Klein-' und Straffenbahnen.

8. auf Wersten,

9. in Berg- und Hütteirbetrieben.

10. in der Pulver-, Sprengstoff-, Mnuitions- oder Waffenfabrikation.

^ Gibt ein bischer von der Meldepflicht Befreiter die Tätigkeit ans oder wechselt er feine Beschästignnasstelle. o bot er sich spätestens am dritten daranssolgendeu', Werktage bei denk städtischen Arbeitsnachiveis persönlich zu^ melden urrd die für die Ansfullimg der Meldekarte erfvrderlid-en Angaben zu machen.

Wechselt der Meldepflichtige den Wohnort, so hat er die Meldung am neuen Wohnort zn ntachen.

Außerdem hat der Arbeitgeber, weim ein bisher Von der Meldepflicht Befreiter die Tätigkeit bei ihm anfgibt, dies spätestens ain dritten darauffolgenden Werk­tage dem hier zuständigen Einberufungsaus- ch u f f e am Grostlierzoglichen Bezirkskommando, Land- gt'astnstraffe 97r. 6, mitznteileN. Bei Befchästignngen im Reichs-, Staats-, Gemeinde- oder Kirdsendiensle hat der unmittelbare Vorgesetzte die Mitteilung zu inüd>cu. Diese Vorschrift bezieht sich nicht auf den Fall, daff ein bei den vorgenannten Behörden an gestellter oder beschäftigter Beamter an eine andere Dienststelle derselben oder einer anderen Behörde versetzt oder vorübergehend abgeord­net wird.

6)ibt eine gemeldete Persott ihre bisherige Tätigkeit mif oder wechselt sie die Beschästigtmgsstelle oder ihre Wohnttng, so hat sie dies spätestens am dritten daranffolgettden Werktag dem vorgenannten Einbe- n fnn gsan s schuß mitznteilen. Dabei ist die neue ätigkeit, Beschästigrmgsstelle oder der Wohnort mt- zugeben. ^

Mst Olesängnis bis zu drei Monaten oder mit Geld­strafe bis zu sechshundert Mark wird bestrast, wer bei der Meldung wissentlich unwahre Angaben macht.

Mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Hast wird bestraft, wer die vorgescktriebenen Meldtingen oder Mit­teilungen schuldhaft unterläßt.

Gießen, den 22. Marz 1917. 2349B

Der Oberbürgermeister: Keller.

Dienstag, den 27. März l. Js. nachmittags 2 Ubr werden im städtischen Hospital. Selterömeg 11 die im Jahre 1915 gesi ndenen Gegenstände, sowie verschiedenes Mobilar, sonstige Haushaltungsgegenstände und ver­schiedene Kleidungsstücke versteigert. 2348B

Gießen, den 22. März 1917.

Der Oberbürgermeister (Armenverwaltungs Keller.

Ab nächsten

Samstag, 24. März 1917 bis auf weiteres im

Lichtspielhaus

Vom 1. April 1917 bis dahin 1918 hat die Kamin- reinigung auSzufuhren:

51aminseger Zwcscd in. dem südöstlich der Straffe von Frankfurt nach Marburg belegenen Stadtteil. .Kamin­feger Keil in dem nordwestlich .dieser Straffe belegenen Stadtteil. 2347B

SchmsteiMU der AM Girtzr«.

Bahnhof8lr. 34.

Grosses Orchester. Grosses Orchester.

Jugendliche unter 17Jahren haben auch mit Erwachsene WOF" keinen Zutritt. -WsZ ffll8a

Preise der Plätze: Mk. 0.50, 0.65, 0.90, 1.40.

Das titl. Publikum wird höfl. gebeten, nach Möglichkeit die Naclim.-Yorstcllnnfteii zu besuchen.

Montag, den 2 i». März 1917. vormittags 9'/- Ubr beginnend, werden in den Waldungen der Stadt Gteffeu in dem Bezirk des ForstwarlS Geisel versteigert:

58.74 Festmeter Fichten-Derbstangen 3.99 Fcstmeter Fichlen-Reisstangen 16,5 Raummeter Kieferu-Knuppel 114,3 Raummeter Fichten-Knüppel 2050 Wellen Kiefern-Reisig 330 Wellen Fichten-Retsig

Die Zusammenkunft ist auf dem alten Anneröde-t Weg au der 4. Schnelse. 22896

Holzhändler sind vom Mitbieten ausgeschlossen. Jeder Steigerer darf nur seinen Eigenbedarf steigern.

Gießen, den 20. Dtärz 1917.

Der Oberbürgermeister: I. V.: Grunewald.

Bekanntmachung.

Zwecks Vornahme von Revtsionsarbeiten ist die Strom- llewrung nn Ueberlandgebiet am Sonntag, den. d. Mts. von vormittags 10 Uhr bis nachmittags 4 Ubr unterbrochen. 2358B

Elektrizitätswerk nnd Straffenbabn der Stadt Gieffcn.

S t o l t e.