Ausgabe 
23.2.1917 Zweites Blatt
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2
 
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Amtlicher Teil.

ttmtmchM

Nr. W. III. 4700/12. 16. K. R. A.,

betreffend Höchstpreise für Spinnpapier aller Art forme für einfache, gezwirnte oder geschnürte Papiergarne, welche mit anderen Kaserstoffen nicht vermischt find.

Vom 20. Februar 1917. y

Tie nachstehende Bekmrntmachung wird auf Grund des Ge­sees über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Ver- bvldmrg mit dem Gesetz vom 11. Dezember 1915 lReick^-Gesetz- blatt L>. 813), ui Bayern auf Grund des Bayerischen Gesetzes über den Kriegszustand vom 5. November 1912 in Verbindung mrt dem Gesetz vom 4. Dezember 1915 und der Allerhöchsten Ver­ordnung vom 31. Juli 1914, des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 339) in der Fassung, vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 516) in Verbindung mit ben Bekanntmachungen über die Äenderung dieses Gesetzes vorn 21. Januar 1915, 23. September 1915 und 23. März 1916 (Rerchs-Gesetzbt. 1915 S. 25, 603 und 1916 S. 183) zur all­gemeinen Kenntnis gebracht mit dem »enterten, daß. Zuwider­handlungen gemäß den in der Anmerkung *) abgedruckten Bestim­mungen bestraft werden, sofern nicht nach den allgemeinen Straf­te,etzen höhere Strafen angedroht sind. Auch kann der Betrieb des vandelsgewerbes gemäß der Bekanntmachung zur Fcrnhaltung un- ^verlaNiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) untersagt werden.

8 1 .

Es dürfen nicht übersteigen die Preise

a) für Spinnpapier die in der Preistafel I (Spmnpapierhöchst- preise-**)

b) für einfache gezwirnte oder geschnürte Papiergarne, welche mit andevai Faserstoffen nicht vermischt sind, die in der Preis­tafel II (Paprergarnhöchstpreise) genannten -5 fl.fr » **)

§ 2

1. Die Höchstpreise für Spinnpapier vergehen sich auf Grund eines Feuchtigkeitsgehaltes des Papiers von 6 bis 8 vom Hundert oes absoluten Trockengewichtes, einschließlich Hülsen und Ber- packimg in Packpapier, ab Fabrik oder Lagerstelle des Ver­käufers, netto Kasse mit einem Ziel von 14 Tagen ab Ver­sand. Innerhalb 3 Monate gerechnet vom Tage des Ein- zurückgesandte Holzhülsen Müssen bei frachtfreier Nucksendung in gebrauchsfähigem Zustande zum Papierpreise znruckgenommen werden.

2- Tie Höchstpreise für Papiergarn verstehm sich für Kreuz- fpulcrufmachung auf Grund eines Feuchtigkeitsgehaltes des ^rt^T^ von 15 vom Hundert des absoluten Trockengewichts, einschließlich sollen mnd ausschließlich des G^vichtes der Verpackung, ab Fabrik oder Lagerstelle des Vertäu fers, netto -Kasse mit ernem Ziel von 14 Tagen ab Versand.

. Tas Gewicht der Hülsen darf 1 vom Hundert des Ge- MmtgewickBes Gewicht von Garn und Hülsen) bei 15 vom Hundert F^u^ttgkeit nicht übersteigen Ueberschreitet das Hülsmgewicht diese Grenze, so ist der Unterschied zwischen dem erlaubten und deni tatsächlichen Hülsengewicht zum vollen Ga Ni Preise zu vergüten Packung darf in Rechnung gestellt werden, mutz aber bei spesenfreier Rücksendung innerhalb eines

Preistafel I.

Höchstpreise für Spinnpapier.

L Preise (verstehen sich bei Verwendung von ungebleichtem Zellstoff).

Preise für X Kilogramm in Pfennigen.

Gewicht

eines Quadratmeters

mit 100 v. H. Natron- (Sulfat-) Zellstoff

mit 75 bis 99 v. H. Natron- (Sulfat-) Zellstoff

mit 50 bis 74 v. H. Natron- (Sulfat-) Zellstoff

mit 25 bis 49 v. H. Natron- (Sulfat-) Zellstoff

mit 0 biß 24 v. H. Natron- (Sulfat-) Zellstoff-ft

70

g und mehr.

98

92

__

75

65

bis 69 ..

108

102

80

60

64 ..

113

107

IAA

85

90

55

59.

118

H2

ö

50

54 ..

123

117

1P5

100

95

100

105

110

118

46

49 . .

128

133

122

11t

lüo

40

. 45.

127

120

110

35

39 ..

141

153

167

135

128

110

30

o 34 ..

117

i in

123

25

29 9 .

161

54

135

130

144

158

172

202

22

» 24 ..

181

195

175

168

1,9

18

w 21 ..

189

182

163

17

g und darunter.

225

chläge aus die Grün en.

91 Q

177

II. Zuschläge. Angemessene Zus

a) für Sctmerden in Svinnroll

dpreise dürfen berechnet werden:

207

b) bei Mitverwendung von gebleichtem Zellstoff.

Preistafel II.

Höchstpreise für einfaches, gezwirnt s oder geschnürtes Papiergarn, welches mit andere«

Faserstoffen nicht gemischt ist.

i da Preise für 1 Kilogramm in Pfennigen.

>. «»runopretse

a) Unter Zugrundelegung des Durchmessers

1. bei Verwendung eines Papiers von mehr als 70 g für 1 qm:

Bei einem Durchmesser

von mm

2 ....

3 ....

4 bis 8 . 9 bis 12

2 .

mit 100 v. H. Natron- (Sulfat-) Zellstoff

mit 75 bis 99 o H. Natron- (Sulfat-) Zellstoff

mit 60 bis 74 v. H. Natron- (Sulfat-) Zellstoff

mit 25 bis 49 v. H. Natron- (Sulfat-) Zellstoff

mit O bis 24 v. H. Natron- (Sulfat-) Zellstoffs)

156 149 141 J36

130. 131 ,26

141 134 126 121

136 129 121 116 i

beteines Papieres von weniger als 70 g für 1 qm errechnen sich die Preise folgendermaßen- 110 Höchstpreises des verwendeten Papieres mit folgendem Zuschlag: *****

130

120

115

110

v.

H. des

Bei einem Durchmesser

von mm

2 .

47

3 .

37

4 bis 8.

32

9 bis 12.

27

d) Unter Zugrundelegung der metrischen Nummern*) bei Verwendung eines Papieres

Garnnummer metrisch

1

2

fr

3,.

4

<.

6

seraüitet vom Tage des Eintreffens in ge-, - .

brauchsfähigem Zustande xum vollen Betrage zurückgenommen I Preistafel H.

mit 100 v. H.

Natron- (Sulfat-) ! Zellstoff

mit 7b bis 99 v. H.

Natton- (Sulfat-) Zellstoff

- mit 50 bis 74 v. H. ^

, Natron- (Sulfat-) Zellstoff

mit 25 biß 49 v. H. Stalron- (Sulfat-) Zellstoff

mit 0 bis 24 v. H. Natron- (Sulfat-) Zellstoff")

195

188

160

174

169

215

208

200

194

189

235

228

220

214

209

245

238

230

224

219

270

263

255

249

24-1

300

293

285

379

274

355

348

340

334

329

415

406

400

394

389

im Verhältnis. Für

Garne grober als

1 metrisch bestimmen sich die Preis« nach den Tabellen I*.

werden.

S. Bei Stundung des Kaufpreises dürfen bis 2 vom Hundert über Reichs bankdiskont als Zinsen berechnet werden.

8 3.

Diese Bekanntmachung tritt am 20. Februar 1917 in Kraft.

H. ZuschlLge.

a) Für andere Ausmachung:

1. für Bündel, Knäuel-, ZweileaSaufmachung darf ein ana

2. für Garn auf Kops spulen darf der Preis bei Nr. 3 und

vv zuzüglich je 2 Pf. für jede halbe Nummer;

d) Our Zwirnen und Schnüren dürfen solgeiide Zuschläge berechnet werden:

1. Zwirnen allein

emessener Zuschlag berechnet werden;

grober 7*/, Ps. höher als der Grundpreis sein, bei höheren 9lummern

*> Mit Gesmrgu.s bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis m zehntausend Mark oder mit einet dieser Strafen nnrb bestraft:

1. wer die festgesetzten Höchstpreise überschreitet;

2. wer einen andererr zum Abschluß eines Vertrages auffordert durä> den vre Höchstpreise überschritten werden, oder sich «i einem solchen Berttage erbietet:

3. wer einen Gegenstand, der von einer Aufforderung (6 2

Höchstpreise) betroffen ist, bei-

seitesaxrfft, bejchädrgt oder zerstört: i. wer der Auffordcwung der zuständigen. Behörde zum Verkauf von Gegenständen, für die Höchstpreise festgesetzt sind, nicht nachkommt:

5. iver Vorräte an Gegenständen, für die Höchstpreise fest- gesetzt und, den zu,tärrdigen Beamten gegenüber verheimlicht - b. wer den nach 8 5 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise er- laffeiien AussühcrmgsLestimmungeu zuwiderhandelt.

^ Zwvcherhandlungen gegen Nr immer 1 oder

2 rst die Geldsttafe mindestens auf das Doppelte des Betrages m. bemeffen um den der Höchstpreis überschritten morden ist oder 3 TiKummer 2 überschritten werden sollte; icher- stergt dei^Mindestüetrag zehntausend Btart, so ist auf ihn zu «- Soac imlbember Umstände kann die Geldsttafe bis auf die Hälfte des Mindestbetrages ermäßigt werden.

In Fällen der Nummer 1 und 2 kann neben der Strafe ^SMrdnetwerden, daß die Verurteilung aui Kosten des Sckmldigen öffentlich brtannLznmachen rst; auch kann neben der Gefängnis­strafe auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.

. . ** Sind in Verträgen, die vor Inkrafttreten dreser Betau» tmaeyun g abgeschlossen sind, höhere Preise verernbart, , o findet der letzte Ab- 3 bC ?^kanntmachung Nr. W. HI. 4000/12 16. K. R. A. vom 1. Februgr 1917 Anwendung

Nr.

bi§ 0

1-1,.

2-3,«

3*5

zweifach..

20

30

35

40

drei- und mehrfach ....

15

25

30

35

Zwirnen und Schnüren

Nr.

bis 0

23,j

3-5

50

c)

80

105

130

werde»

III 9 r(,?I'r^!T Pt T'm e "' ^ri°r-n, P°Ii-«n, Bl-ichen, Flechten, Schneiden °ul Lünqe dar! ein anqem«si«,er Zujch'l-q berechnet

^elmQen^ sich^.7^pr^,keuifsrlchend^ "nter Mttnermendung n°n bo,ih°l..g-n Ab,allen. -de. Fi.Weff er^ug.

Die Berechuu ng der Zu- und Abschläge muß in der Rechnung ersichtlich gemacht werden. ^

t) Also auch reines Snlfitpopier. |

ft) Also auch bei Verwendung von reinem Sulsitzellstoffpapier.

,11 Hlerber bedeutet die Nummer die Zahl der Kilometer, die von eitlem Papiergarn bei 15 v. H. Feuchtigkeit aus 1 kg geben. *) Also auch bet Verwendung von reinem Sulfitzellstoffvapier. 5 0 9

Frankfurt (Main), 20. Februar 1917.

___ Stellv. Generalkommando des 18 . Armeekorps.

Vaterländischer ^ilssdienst!

Aufforderung des Kriegsamts zur freiwilligen Meldung gemäß 8 7 Abs. 2 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst.

Hilfsdienstpflichtige

zur Verwendung bei Militärbehörden und Zivil Verwal­tungen

im besetzten Gebiet

fitr inende Beichäitissungsarien gesucht:

Gtrichtsdienft,

Post und T/lknrapstkiidstnst.

Mo>Äinrt,' und Hjlfssthrciber. Botendievft.

Techni,cher Dienst.

Äraftfahrdienst. Eiseubahndienst.

B etr.: D öchstp reise fLr Kpmuchaplcr aller Art sowie für estlfrche, gez-mrnte oder geschnürte Papiergarne, welche mit anderen Faserstoffen nicht vermischt sind.

An die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Indem wir auf die Bekanntmachung des stellvertretenden Gene- valvommandos des 18. Armeekorps mm heute verweisen, beauf- kvagen wir Sie, wn dem Inhalt derselben den Interessenten, alsbatt» .Ktnntnrs zu geben ,md dieselbe in Ihrem Amtszimmer zur Einsicht offen zu legen.

Gießen, den 30. Februar 1917.

Grvßhcrzogliches Kreisamt Gießen, vr. Usilnger.

Bäcker und Schlächter,

Handwerker jeder Art.

Land- und forstwirtschaftlicher Arbeitsdienst,

Anderer Arbeitsdienst jeder Art,

Pferdepfleger, Kutscher. Pichwürter,

Sicherheitsdienst (Bahnschutz, Gefangenen - und Gefängnisbewachung),

Krankenpflege.

Hilfsdienstpflichtige mitsranzösischen oder v l ä m i s chon Sprachkenntn l ssen werden besonders berücksichtigt. Bis zur endgültigen Ueberweisung au die Bedarfsstxllen des besetzten Ge­bietes wird einvorläufiger Dienfwertvag" abgeschlossen.

Tie Hilfsdienstpflichtigen erhalten:

Freie Verpflegung oder Gekdentschädigung für Selbstverpflegung, freie Unterkunft, freie Eisenbahnfahrl -um BestimmungSork Rufe zurück.

freie Benutzung der Feldpost, freie ärztliche und Lazarettbehandlung,

sowie angemessenen Lohn für die Tauer de- vvv- Lünfigcrr Tienstvertroges. Die endgültige Höhe des Loh«» oder

Betr.; Ablieferung von v^chafen.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grotzh.Büraer- meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Auf Anordnung der .Reichsfleischstelle Hot der Kreis Gießen Schafe an den Oberhesfischen Viehhandelsverband abzuliefern. Sie lvollen deshalb ortsüblich bekannt machen, daß die Schache sitz«? aüfgechrdert wenden, die Ablieferung an den Oberheffischen Bieh-^ handelsverband voMrnehmen. Soweit schlachtreife Schafe nicht vorhanden smd, erstreckt sich diese Aufforderung mich auf Mager- schcffe, doch keinesfalls auf trächtige Schaie.

Gießen, den 20. Febvuar 1917.

Gvoßherzvgliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Langerm a nn.

Gehaltes kann erst bei Mschluß des endgültigen Dienst vertrnges festgesetzt werde,: und richtet sich nach Art und Tau« der Arbett sowie muh der Leistung; eine auskömmliche 23* zahlung wird zugesichert.

Im Falle des Bedürfnisses werden außerdem Zulagen ge^ währt für m der Heunat zu versorgende Familienaugehörige.

^ Besorgung Hilfsdienstpflichtiger, die eine Kriegsdienst beschadigung erleiden, und ihrer Hmtcrbliebeuen wird noch be. sonders geregelt.

Meldungen nimmt entgegen:

das Se;irk§kommando in Stehen,

Es sind beizubringen: polireilicher Ausweis (Leumundszeugnis'', etwcnge Militärpapiere,

Deschäftigungsausweis oder Arbeitspapiere, erforderlichenfal» gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes über de, vaterländffchen Hüfsdrenst (Abkehrschein),

Angaben, toamr der Bewerber die Beschäftigung antretcn kann.

«WB Uriegramtrftelle in Zranksutt a. M.