Amtlicher Teil.
ttmtmchM
Nr. W. III. 4700/12. 16. K. R. A.,
betreffend Höchstpreise für Spinnpapier aller Art forme für einfache, gezwirnte oder geschnürte Papiergarne, welche mit anderen Kaserstoffen nicht vermischt find.
Vom 20. Februar 1917. y
Tie nachstehende Bekmrntmachung wird auf Grund des Gesees über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Ver- bvldmrg mit dem Gesetz vom 11. Dezember 1915 lReick^-Gesetz- blatt L>. 813), ui Bayern auf Grund des Bayerischen Gesetzes über den Kriegszustand vom 5. November 1912 in Verbindung mrt dem Gesetz vom 4. Dezember 1915 und der Allerhöchsten Verordnung vom 31. Juli 1914, des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 339) in der Fassung, vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 516) in Verbindung mit ben Bekanntmachungen über die Äenderung dieses Gesetzes vorn 21. Januar 1915, 23. September 1915 und 23. März 1916 (Rerchs-Gesetzbt. 1915 S. 25, 603 und 1916 S. 183) zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem »enterten, daß. Zuwiderhandlungen gemäß den in der Anmerkung *) abgedruckten Bestimmungen bestraft werden, sofern nicht nach den allgemeinen Strafte,etzen höhere Strafen angedroht sind. Auch kann der Betrieb des vandelsgewerbes gemäß der Bekanntmachung zur Fcrnhaltung un- ^verlaNiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) untersagt werden.
8 1 .
Es dürfen nicht übersteigen die Preise
a) für Spinnpapier die in der Preistafel I (Spmnpapierhöchst- preise-**)
b) für einfache gezwirnte oder geschnürte Papiergarne, welche mit andevai Faserstoffen nicht vermischt sind, die in der Preistafel II (Paprergarnhöchstpreise) genannten -5 fl.fr » **)
§ 2
1. Die Höchstpreise für Spinnpapier vergehen sich auf Grund eines Feuchtigkeitsgehaltes des Papiers von 6 bis 8 vom Hundert oes absoluten Trockengewichtes, einschließlich Hülsen und Ber- packimg in Packpapier, ab Fabrik oder Lagerstelle des Verkäufers, netto Kasse mit einem Ziel von 14 Tagen ab Versand. Innerhalb 3 Monate — gerechnet vom Tage des Ein- — zurückgesandte Holzhülsen Müssen bei frachtfreier Nucksendung in gebrauchsfähigem Zustande zum Papierpreise znruckgenommen werden.
2- Tie Höchstpreise für Papiergarn verstehm sich für Kreuz- fpulcrufmachung auf Grund eines Feuchtigkeitsgehaltes des ^rt^T^ von 15 vom Hundert des absoluten Trockengewichts, einschließlich sollen mnd ausschließlich des G^vichtes der Verpackung, ab Fabrik oder Lagerstelle des Vertäu fers, netto -Kasse mit ernem Ziel von 14 Tagen ab Versand.
. Tas Gewicht der Hülsen darf 1 vom Hundert des Ge- MmtgewickBes Gewicht von Garn und Hülsen) bei 15 vom Hundert F^u^ttgkeit nicht übersteigen Ueberschreitet das Hülsmgewicht diese Grenze, so ist der Unterschied zwischen dem erlaubten und deni tatsächlichen Hülsengewicht zum vollen Ga Ni Preise zu vergüten Packung darf in Rechnung gestellt werden, mutz aber bei spesenfreier Rücksendung innerhalb eines
Preistafel I.
Höchstpreise für Spinnpapier.
L Preise (verstehen sich bei Verwendung von ungebleichtem Zellstoff).
Preise für X Kilogramm in Pfennigen.
Gewicht
eines Quadratmeters
mit 100 v. H. Natron- (Sulfat-) Zellstoff
mit 75 bis 99 v. H. Natron- (Sulfat-) Zellstoff
mit 50 bis 74 v. H. Natron- (Sulfat-) Zellstoff
mit 25 bis 49 v. H. Natron- (Sulfat-) Zellstoff
mit 0 biß 24 v. H. Natron- (Sulfat-) Zellstoff-ft
70
g und mehr.
98
92
__
75
65
bis 69 ..
108
102
80
60
„ 64 ..
113
107
IAA
85
90
55
„ 59.
118
H2
“ö
50
„ 54 ..
123
117
1P5
100
95
100
105
110
118
46
„ 49 . .
128
133
122
11t
lüo
40
. 45.
127
120
110
35
„ 39 ..
141
153
167
135
128
110
30
o 34 ..
117
i in
123
25
„ 29 9 .
161
54
135
130
144
158
172
202
22
» 24 ..
181
195
175
168
1,9
18
w 21 ..
189
182
163
17
g und darunter.
225
chläge aus die Grün en.
91 Q
177
II. Zuschläge. Angemessene Zus
a) für Sctmerden in Svinnroll
dpreise dürfen berechnet werden:
207
b) bei Mitverwendung von gebleichtem Zellstoff.
Preistafel II.
Höchstpreise für einfaches, gezwirnt s oder geschnürtes Papiergarn, welches mit andere«
Faserstoffen nicht gemischt ist.
i da Preise für 1 Kilogramm in Pfennigen.
>. «»runopretse
a) Unter Zugrundelegung des Durchmessers
1. bei Verwendung eines Papiers von mehr als 70 g für 1 qm:
Bei einem Durchmesser
von mm
2 ....
3 ....
4 bis 8 . 9 bis 12
2 .
mit 100 v. H. Natron- (Sulfat-) Zellstoff
mit 75 bis 99 o H. Natron- (Sulfat-) Zellstoff
mit 60 bis 74 v. H. Natron- (Sulfat-) Zellstoff
mit 25 bis 49 v. H. Natron- (Sulfat-) Zellstoff
mit O bis 24 v. H. Natron- (Sulfat-) Zellstoffs)
156 149 141 J36
130. 131 ,26
141 134 126 121
136 129 121 116 i
beteines Papieres von weniger als 70 g für 1 qm errechnen sich die Preise folgendermaßen- 110 Höchstpreises des verwendeten Papieres mit folgendem Zuschlag: *****
130
120
115
110
v.
H. des
Bei einem Durchmesser
von mm
2 .
47
3 .
37
4 bis 8.
32
9 bis 12.
27
d) Unter Zugrundelegung der metrischen Nummern*) bei Verwendung eines Papieres
Garnnummer metrisch
1
2
fr
3,.
4
<.
6
“ seraüitet vom Tage des Eintreffens — in ge-, -— .
brauchsfähigem Zustande xum vollen Betrage zurückgenommen I Preistafel H.
mit 100 v. H.
Natron- (Sulfat-) ! Zellstoff
mit 7b bis 99 v. H.
Natton- (Sulfat-) Zellstoff
- mit 50 bis 74 v. H. ^
, Natron- (Sulfat-) Zellstoff
mit 25 biß 49 v. H. Stalron- (Sulfat-) Zellstoff
mit 0 bis 24 v. H. Natron- (Sulfat-) Zellstoff")
195
188
160
174
169
215
208
200
194
189
235
228
220
214
209
245
238
230
224
219
270
263
255
249
24-1
300
293
285
379
274
355
348
340
334
329
415
406
400
394
389
im Verhältnis. Für
Garne grober als
1 metrisch bestimmen sich die Preis« nach den Tabellen I*.
werden.
S. Bei Stundung des Kaufpreises dürfen bis 2 vom Hundert über Reichs bankdiskont als Zinsen berechnet werden.
8 3.
Diese Bekanntmachung tritt am 20. Februar 1917 in Kraft.
H. ZuschlLge.
a) Für andere Ausmachung:
1. für Bündel, Knäuel-, ZweileaSaufmachung darf ein ana
2. für Garn auf Kops spulen darf der Preis bei Nr. 3 und
vv zuzüglich je 2 Pf. für jede halbe Nummer;
d) Our Zwirnen und Schnüren dürfen solgeiide Zuschläge berechnet werden:
1. Zwirnen allein
emessener Zuschlag berechnet werden;
grober 7*/, Ps. höher als der Grundpreis sein, bei höheren 9lummern
*> Mit Gesmrgu.s bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis m zehntausend Mark oder mit einet dieser Strafen nnrb bestraft:
1. wer die festgesetzten Höchstpreise überschreitet;
2. wer einen andererr zum Abschluß eines Vertrages auffordert durä> den vre Höchstpreise überschritten werden, oder sich «i einem solchen Berttage erbietet:
3. wer einen Gegenstand, der von einer Aufforderung (6 2
Höchstpreise) betroffen ist, bei-
seitesaxrfft, bejchädrgt oder zerstört: i. wer der Auffordcwung der zuständigen. Behörde zum Verkauf von Gegenständen, für die Höchstpreise festgesetzt sind, nicht nachkommt:
5. iver Vorräte an Gegenständen, für die Höchstpreise fest- gesetzt und, den zu,tärrdigen Beamten gegenüber verheimlicht - b. wer den nach 8 5 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise er- laffeiien AussühcrmgsLestimmungeu zuwiderhandelt.
^ Zwvcherhandlungen gegen Nr immer 1 oder
2 rst die Geldsttafe mindestens auf das Doppelte des Betrages m. bemeffen um den der Höchstpreis überschritten morden ist oder 3” TiKummer 2 überschritten werden sollte; icher- stergt dei^Mindestüetrag zehntausend Btart, so ist auf ihn zu «- Soac imlbember Umstände kann die Geldsttafe bis auf die Hälfte des Mindestbetrages ermäßigt werden.
In Fällen der Nummer 1 und 2 kann neben der Strafe ^SMrdnetwerden, daß die Verurteilung aui Kosten des Sckmldigen öffentlich brtannLznmachen rst; auch kann neben der Gefängnisstrafe auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
. . ** Sind in Verträgen, die vor Inkrafttreten dreser Betau» tmaeyun g abgeschlossen sind, höhere Preise verernbart, , o findet der letzte Ab- 3 b€C ?^kanntmachung Nr. W. HI. 4000/12 16. K. R. A. vom 1. Februgr 1917 Anwendung
Nr.
bi§ 0„
1-1,.
2-3,«
3*—5
zweifach..
20
30
35
40
drei- und mehrfach ....
15
25
30
35
Zwirnen und Schnüren
Nr.
bis 0„
2—3,j
3„-5
50
c)
80
105
130
werde»
III 9 r(,?I'r^!T Pt T'm e "' ^ri°r-n, P°Ii-«n, Bl-ichen, Flechten, Schneiden °ul Lünqe dar! ein anqem«si«,er Zujch'l-q berechnet
^elmQen^ sich^.7^pr^,keuifsrlchend^ "nter Mttnermendung n°n bo,ih°l..g-n Ab,allen. -de. Fi.Weff er^ug.
Die Berechuu ng der Zu- und Abschläge muß in der Rechnung ersichtlich gemacht werden. ^
t) Also auch reines Snlfitpopier. |
ft) Also auch bei Verwendung von reinem Sulsitzellstoffpapier.
,11 Hlerber bedeutet die Nummer die Zahl der Kilometer, die von eitlem Papiergarn bei 15 v. H. Feuchtigkeit aus 1 kg geben. *) Also auch bet Verwendung von reinem Sulfitzellstoffvapier. 5 0 9
Frankfurt (Main), 20. Februar 1917. •
___ Stellv. Generalkommando des 18 . Armeekorps.
Vaterländischer ^ilssdienst!
Aufforderung des Kriegsamts zur freiwilligen Meldung gemäß 8 7 Abs. 2 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst.
Hilfsdienstpflichtige
zur Verwendung bei Militärbehörden und Zivil Verwaltungen
im besetzten Gebiet
fitr inende Beichäitissungsarien gesucht:
Gtrichtsdienft,
Post und T/lknrapstkiidstnst.
Mo>Äinrt,' und Hjlfssthrciber. Botendievft.
Techni,cher Dienst.
Äraftfahrdienst. Eiseubahndienst.
B etr.: D öchstp reise fLr Kpmuchaplcr aller Art sowie für estlfrche, gez-mrnte oder geschnürte Papiergarne, welche mit anderen Faserstoffen nicht vermischt sind.
An die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Indem wir auf die Bekanntmachung des stellvertretenden Gene- valvommandos des 18. Armeekorps mm heute verweisen, beauf- kvagen wir Sie, wn dem Inhalt derselben den Interessenten, alsbatt» .Ktnntnrs zu geben ,md dieselbe in Ihrem Amtszimmer zur Einsicht offen zu legen.
Gießen, den 30. Februar 1917.
Grvßhcrzogliches Kreisamt Gießen, vr. Usilnger.
Bäcker und Schlächter,
Handwerker jeder Art.
Land- und forstwirtschaftlicher Arbeitsdienst,
Anderer Arbeitsdienst jeder Art,
Pferdepfleger, Kutscher. Pichwürter,
Sicherheitsdienst (Bahnschutz, Gefangenen - und Gefängnisbewachung),
Krankenpflege.
Hilfsdienstpflichtige mitsranzösischen oder v l ä m i s chon Sprachkenntn l ssen werden besonders berücksichtigt. Bis zur endgültigen Ueberweisung au die Bedarfsstxllen des besetzten Gebietes wird ein „vorläufiger Dienfwertvag" abgeschlossen.
Tie Hilfsdienstpflichtigen erhalten:
Freie Verpflegung oder Gekdentschädigung für Selbstverpflegung, freie Unterkunft, freie Eisenbahnfahrl -um BestimmungSork Rufe zurück.
freie Benutzung der Feldpost, freie ärztliche und Lazarettbehandlung,
sowie angemessenen Lohn für die Tauer de- vvv- Lünfigcrr Tienstvertroges. Die endgültige Höhe des Loh«» oder
Betr.; Ablieferung von v^chafen.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grotzh.Büraer- meistereien der Landgemeinden des Kreises.
Auf Anordnung der .Reichsfleischstelle Hot der Kreis Gießen Schafe an den Oberhesfischen Viehhandelsverband abzuliefern. Sie lvollen deshalb ortsüblich bekannt machen, daß die Schache sitz«? aüfgechrdert wenden, die Ablieferung an den Oberheffischen Bieh-^ handelsverband voMrnehmen. Soweit schlachtreife Schafe nicht vorhanden smd, erstreckt sich diese Aufforderung mich auf Mager- schcffe, doch keinesfalls auf trächtige Schaie.
Gießen, den 20. Febvuar 1917.
Gvoßherzvgliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Langerm a nn.
Gehaltes kann erst bei Mschluß des endgültigen Dienst vertrnges festgesetzt werde,: und richtet sich nach Art und Tau« der Arbett sowie muh der Leistung; eine auskömmliche 23* zahlung wird zugesichert.
Im Falle des Bedürfnisses werden außerdem Zulagen ge^ währt für m der Heunat zu versorgende Familienaugehörige.
^ Besorgung Hilfsdienstpflichtiger, die eine Kriegsdienst beschadigung erleiden, und ihrer Hmtcrbliebeuen wird noch be. sonders geregelt.
Meldungen nimmt entgegen:
das Se;irk§kommando in Stehen,
Es sind beizubringen: polireilicher Ausweis (Leumundszeugnis'', etwcnge Militärpapiere,
Deschäftigungsausweis oder Arbeitspapiere, erforderlichenfal» gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes über de, vaterländffchen Hüfsdrenst (Abkehrschein),
Angaben, toamr der Bewerber die Beschäftigung antretcn kann.
«WB Uriegramtrftelle in Zranksutt a. M.


