Ausgabe 
29.1.1917 Zweites Blatt
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Nr. 24

Zweiter Blatt

\bX. Jahrgang

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

Verlagen: ^Gietzener ZamiltendlStte?" und Nreirblatt für den Breis Gietzerr".

PofffcherNonto: Frankfurt am Main Nr. N686. öaukverlehr: Gewerbebank Sietzen.

General-Anzeiger für Gderhejjen

rNontag, 29. Janmr 10^7

ZwillingSrunddrutt und Verlag:

B r ü bl'sche UrriversrtätS-Buch-n.Steindruckerei.

R. Lange, Bietzen.

rchristleitung, GeschäftrsteSe und Druckerei:

Schulstcntze?. Eeschäsiofielleu.Verlag: QqWbl, Schristleitung: 112.

Anschrift für Droht lachrichtenrAn-eigerGleyen.

Unterstützung von Familien der in den Heeresdienst eingeiretenen Mannschaften.

Kz. Gevade in letzter Zeit, fix» sich in gewerblichen Betrieben eine vermehrte ArbeitnoHme iwüvendig macht, die, soviel 'wie mög­lich, <ruch von Seiten der Heeresverwaltung, durch Beurlaubungen, Befreiungen und (£ntk)'fuugen ausgeglichen werden soll und muß, bat der Reichskanzler an sämtliche Bundesregierungen und den Stattl)altcr in Elsaß-Lothringen ein Ausschreiben gerichtet, dessen Beachtung die weitesten Kreise angeht.

Wiederlwlt haben Heerespslicktige, die zier Arbeit in bestimm­ten Betrieben entlassen werden sollten, deren llebernahme abgelehnt, weil der ihnen in Llusficht gestellte Lohn weniger betragen haben würde als ihre Lölmnng nebst freier Verpflegung und Kleidung zu­sammen mit den ihren Familien gewährten Unterstützungen. Es ist daher in Anregung gebracht worden, in Fällen, in denen dies tatsäMich zutrifft, die Familienunterslützüng für die Tauer dieses Zustandes weiter zu gewähren. Eine deinentsprecbcnde Regelung tvürde jedoch über den Nahmen des Gesetzes betreffend die Fami- liennn.terstlitzungen hinausgehen. Tenn es würben Familien eine solche Unterstützung erhalten, bei denen die gesetzliche Voraus­setzung, daß der Ernährer dem. Heere angehört, nicht zu trifft. Wenn von tnesenr Grundsatz auch bereits bei den Familien der im Fein­desland Airrückgehaltenen Personell abgewichen ist, so kann doch hierin nickst noch weiter gegangen werden.

Da andererseits aber auf die Heranziehung aller verfügbaren .Arbeitskräfte für die Industrie der größte Wert gelegt werden muß, lverden die nicht unberechtigten Bedenken der Hderespflichtigew gegen die Uebernahme vo-rr Arbeit in der Industrie auf anixre Weise bestätigt werden müssen. Ties soll in der Weise geschehen, daß den Familien und sonstigen Angehörigen der zur Arbeitslei- sAllg entlassenen Heerespflichtigen, soweit sie bisher Familien- wrterstutzung erhalten haben, inl Wege der KriegswohlfahrtSpflege Unterstützung gewährt wird. und zwar in einer Höhe, die dem Unterschob zivischen den militärischen Bezügen und den bisher ge­wahrten Fmnittemntterstütznngen einerseits mrd dem Arbeitsver­dienst anderers-eits entspricht.

Die Berechnung wird sich folgendermaßen stellen:

Aus der einen Seite konrnren als militärische Bezüge Lölmnng, freie Verpflegung und Kleidung in Frage. Tie Löhnung ist je nach ihrem tatsächlichen Betrag einzusetzen. Verpflegung und Kleidung mit einem Betrage von 1,50 Mk. für den Tag, mithin halbmonat­lich mit 22,50 Mk. Dazu tritt die Familiemnrterstützung in der bisher gewährten Höhe einschließlich der von den Lieferungsver­banden gewährten Zuschüsse. Ter Summe dieser Bezüge ist der Ar­beitsverdienst gegenüberzustellen, den der zur Arbeit entlassene Heerespflichtige bei regelmäßiger Arbeitszeit und normaler Ar­beitsleistung zu verdieuell in der Lage ist. Der Betrag, um den der Arbeitsverdienst hinter der nach obigem bereckineten Summe zu-' rücllckeiüt, würde der Familie dann als Ausgleich zu zahlen sein.

Hat also ein Heerespftichtiger halbmonatlich (den Monat ge­rechnet nach 30 Tagen) 7,50 Mk. Löhnung erhalten, seine Familie Frau und 4 Kinder) 30 Mk. an Familiennrtterstützung, so ergibt sftb ein Betrag von 7,50-4-22,50 (freie Verpflegung und Kleidung) -st 30 Mk. = 60,00 Mk. als bisherige Bezüge des Hoerespflichttaen und seiner Familie. Angenommen, der Arbeitsverdienst beträgt demgegenüber halbnronatlich 80 Mk., so würde also der Familie eine Unterstützung nicht zu zahlen sein, da der Arbeitsverdienst die bisher dem Heerespflichtigen und seiner Familie zusanimen zu­stehenden Beträge übersteigt.

Würde die Familie dagegen noch eine Zusatzunterftützung in Höhe von 30 Mk. halbmonatlich vom Lieferungsverbande erhalte::, mithin ein Einkommen von 60 Mk. -st 30 Mk. = 90 Vtk. gehabt haken, so wäre ihr halbmonatlich 10 Mk. zu gewähren.

Würde der Arbeitsverdienst nur 50 Mk. betragen, so würden

Gieszsner StadttheaLer.

WohltäligkeitS Vorstellung aus Anckaß von Kaisers Geburtstag.

Könige.

Schauspiel von Hans Müller.

.Zu einer Zeit, die wie keine andere dazu geschaffen ist, be geisternde Taten deutscher Geschichte beifällig aufzunehmen, muß ein Stück wie Hans MüllersKönige" das am Samstag abend zum Besten der Kriegsfürsorge seine erste Aufführung in Gießen erlebte, freudige Zustimmung finden. Ter Erfolg, den das Schau­spiel bei seiner gleichzeitigen Uraufführung in Wien, Köln, Braun­schweig und anderen Städten und seitdem ans den meisten deut­schen Thecktern fand, ist vollkommen berechtigt. Tenn dieses Schauspiel ist ein Theaterstück, wie man es echter nicht wünschen kann. Ein historischer Stofs, um den sich schon früher Ziegler, Ikhland, Heyse und "Greif bemüht hatten, ist hier mit einer slan- nenswerten Theatergeschicklichkeit unter Weglassung weitschweifiges historischer Details und romantischer Einschläge, womit die frühe­ren Bearbeiter und zumal Uhland diesen ergiebigen Stoff belastet hatten, zusammengefaßt und vereinfacht worden. Es bleibt nur mehr eine einfache mitreißende Handlung, die mit lyrischer Sprache und allen theaterwirksamen Mitteln ansgekleidet ist. Zwei Könige, beide Träger eines Königsideals Ludwig, der gute, sparsame, patriarchalische Pflichtkönig, und Friedrich, der strahlende, von Frauen vergötterte, Kunst und Wissenschaft aufgetane Adelskönig überbietcn sich in einem Wettstreite selbstlosen Edelmutes und haben gleichen Anspruch auf unsere Sympathie; eine schöne, leidende Königin rührt unser Mitleid, itni) das ganze ist als ein Hohelied deutscher Vergangenheit der heutigen Zeit entgegengestcllt, wo feste Könige durch Wortbruch ihren Purpur geschändet haben. Lobend hervorgehoben sei noch die sehr, geschickt angelegte Ex­position, die uns gleich in wenigen Worten alles Wesentliche mjt- leilt, die straffe Führung der Hauptfiguren, die in ihrer Charak­terisierung allerdings auch kaum zu verfehlen waren, der wir­kungsvolle Ausbau zu packenden Szenen und manches Bilderwerk der klassizistisch gehaltenen Sprache um die anachtvolle und ein­heitliche Wirttmg des ersten (Andruckes zu erklären.

Es sei dies alles int voraus zugegeben, um die bei näherem Zu- schauen sich ergebenden literarischen Einwiände des Anscheins des Nurkritisierenwvllens" zu entheben. f

Zuvor sei zur besseren Erläuterung kurz der Gang der Händ- lung klar gelegt.

Friedrich der Schöne" von Oesterreich ist nach der für ihn un­glücklichen Schlacht bei Mühldorf von seinem alten Jugendfteund und GegenkönigeLudwig dem Bayern" zu Trausnitz in der Pfalz gefangen gesetzt worden. Ludwigs Dhron hat sich in der Zeit nicht gefestigt, zumal da Leopold, ein Bruder Friedrichs noch immer ein machtvoller Parteigänger des' Gefangenen ist. Ludwig sieht ein: E i n Herr muß sein! E in Herr ob Gut und Blut Solangs den zweiten Tafeldecker gibt,

Wird Deutschland nimmer ruhig essen können . . ."

Er reitet gen Trausnitz, wohin sich auch die^erblindete Gemahlin Friedrichs, Elisabeth, begeben hat, um unerkannt Künde von ihrem Gatten zu erhalten. Nach einer Aussprache mit Elisabeth erkennt Ludwig den Weg, auf dem Deutschland wieder zum Frieden gelan­gen kann, und er läßt seinen Gegner frei mittler der Bedingung, daß er der Krone entsagt und seinen Bruder Leopold zun: Frieden be­wegt. Friedrich leistet' feierlich Verzicht aus seine Krone und kommt nach Wien, wo sein guter Wille am Starrsinn des Bruders, der nur den Schimpf erkennt, sich untergeordnet zu haben, und an der Spitzfindigkeit eines päpstlichen Kärdinallegaten, der ihn seines

tec Familie unter Zugrundelegung der oben angegebenen Beträge 10, bezw. 40 Mk. halbmonatlich zustehen.

. ^ kommt ferner häufig vor, tnß der Entlassene nicht an fernem Wohnort, sondern außerlxrlb Arbeit erhält. Hieraus nmß Rücksicht genommen werden, da dem Heerespflichtigei: mrd seiner Familie durch Führung doppelten Haushaltes größere Unkosten er­wachsen. Ties soll in der Weise geschielten, daß für den doppelten Haushalt 2 Mk. für den Tag, also 60 Mk. im Monat, als Mehr- kosten m Ansatz gebracht werden.

In dem obigen Falle würde dann also folgende Berechnung Platz greifen:

7,50 Mark (Löhnung)

22,50 Mark (Verpflegung und Kleidung)

30,00 VLark (Fanrilienunterstützung)

30,00 Mark (für Mehraufwand durch doppelten Wohnsitz) zus. 90,00 Aiark.

Bei einem Arbeitsverdienst von l-albmonatttch 80 Mk. würden demnach 10 Mk. Unterstützung an die Familie zur Auszahlung zu gelangen haben und 40 Mk., falls noch 30 Mk. Zusatzunterstützung gewährt worden sind.

Etwaige vom Arbeitgeber den Familien gewälwten Unter­stützungsbeträge sind in allen Fällen bei der Berechnung dem Ar­beitslöhne zuzurechnen. Tie Arbeitgeber werden den AeserungS- verbänden mif Aufvage entsprechende Mitteilrmg zr: machen haben.

Tie Gewährrrng der Unterstützungen an die Familien hat auf Antrag des Heerespflichtigen selbst oder seiner Familie zu er­folgen. Tie Festsetzung der Höhe dcS zu gewährenden Betrags ist von dem zur Zahlung der Familienunterstützungen zuständigen Liefernngsverbande zu betvirkeu.

Tie nötigen Unterlagen über die Löhnung können aus dem Soldbuch oder Bescheinigungen der militärischen Stellen ersehen werden. Nötigenfalls wird an die Truppenteile oder die BezirkS- kommandos wegen der Feststellung heranzntreten sein, lieber den Arbeitsverdienst werden die Arbeitgeber Auskunft zu erteilen haben. Als Arbeitsverdienst ist ein Betrag anzmrehmen, .lvie bei regelmäßiger Arbeitszeit und twrmaler Arbeitsleistung verdient iverden kann.

Tie Zahlung der Unterstützungen erfolgt halbmonatlich an denselben Tagen wie die der FamilicuunterstützmrgeU, und zwar zu Lasten des Lieferungsverbandes, der bisher für die Zahlung der Familienunterstützungen zuständig war. Tie verauslagten Beträge werden den Liescrungsverbänden in voller Höhe vom Reich er­stattet. Sie sind von. ihnen mit dwi Aufwendungen auf dem Ge­biete der Kriegswohlfahrtspflege, jedoch gesondert von diesen be­rechnet, cuizufvrdcru.

Tie Zahlung der Unterstützungen erfolgt erstmalig für die zweite Hälfte des Monats Januar 1917. Sie ist auch den Familien gewähren, deren Ernährer oder Angehöriger bereits früher Arbeit übernommen hat, wenn die übrigen Voraussetzungen zu­treffen.

Es ist in vorkommenden Fällen alsbaldige Anmeldung des An­spruchs beim zuständigen Bürger m eiste r erforderlich, der dann nach genauester Feststellung im Sinne des Obengesag­ten umgehend dem LiefenmgSverband (Kreisamt), unter Vor­lage der erforderlichen Belege, Bericht zn erstatten hat.

Neuerdings wurde weiter, in sinngemäßer Anwendung der Ziffer 2 der Bu: 5>5ratsverordnuug vom 3. Dezember v. Js. (R.G.Bl. S. 1323), den Familien der aus der Gefangen­schaft zu xJX ck kehrenden Zivilpersonen vom \. De­zember 0 . Js. ab die Familien unter stützrmg noch auf die Dauer eines halben Monats, nach ihrer Rückkehr in die Heimat, als außerordentliche ldtterstützung weitergewährt nrit der Feststellung, daß als Tag der Rückkelw der Dag gelte, an dem die Personen zum ersten Male wieder in Deutschland genächtigt haben. Ueberhaupt wird nun allgemein nach Ein stellnn g der Zahlung der K r iegs f a mi li ennn ter stütznn g, bei Weiterbestehen von

Wortes entbinden will, scheitert'. Da kehrt Friedrich getreu seinem Königsworte yw Ludwig zurück. Diesem fällt es wie Schuppen von den Augen; gerührt von dem Edelmille seines Gegenkönigs, schließt er ihn in seine Arme und drückt ihm selbst die goldene Krone aufs Haupt, die ihn zum Mitkönig macht. Dies sind die knappen, llareu Linien der Handlung, die nur im letzten Me künstlich gedehnt ist.

Es soll dem Verfasser durchaus nicht verübelt werden, daß er seinen Gestalten modernes Denken und Fühlen verleiht, um uns die entfremdete Welt des 14. Jahrhunderts nahe zu bringen. Es ist aber schon ein entschiedene!.- Mangel an Logik; wenn Ludwig, der vorher erklärt hat;Solang!'s den zweiten Tafcldecker gibt; wird Deutschland nimmer ruhig essen können", diesem zweiten Tafeldecker einen offtziellcn Platz neben sich einräumt. Aber auch dieses wäre nur ein Mangel, der bei gründlichem Nachsehen sicher behoben worden wäre.

SchlilmMer ist es, daß der Verfasser die ganze erhaüewcl Staatsaktion auf Friedrichs Sehnsucht nach seinem kranken Weibe basieren läßt, denn da erst läßt dieser von seinem unbeugsam und trotzig verfochtenen Königsrecht ab, als ihm Ludwig von der Blindheit seines Weibes Kenntnis gibt. Und selbst als er die ver­langten Eide leistet, tut er cs nicht zujm Segen des Tentscheid Reiches, sondern um zu seinem kranken Weibe gelangen zu können. Dies ist ein Zug, menschlich rührend genug, um schier Wirkung sicher zu gehen, aber der Größe des historischen Vorwurfs nicht gewachsen, der dadurch zu einer einfachen, wenn auch ergreifenden Famlliengeschichte verengt wird.

Fenter ist alles zu einfach auf Edelmut gestellt. Und dieser Edelmut der beiden Könige ist so stark imterstrichen, so über jeden Zweifel erhaben, daß vom zweiten Aufzuge an die ganze Handlung kein Knüpfen und Lösen von Konflikten, sondern nur ein Hinaus zögern, des von Anfang an zu erratenden Endes ist. Die imposante Gestalt Leopold, der der habsburgischen Zukunft sein ganzes Leben opfert, wird zur gewichtloseu Episode da man es ja zu wohl weiß, daß sein Einspruch gar nicht in die Wagschale fällt. Und dem dritten Aufzuge ist vollends jede Spannung genommen, denn alle Zweifel an Friedrichs Wiederkehr sind durch den vorhergehenden zweiten Auszug behoben und können selbst durch die künstlich eingeschobcn: Szene der erregten Bürger nicht mehr Au einieim dramatisch packenden Momente gesteigert werden.

Ter letzte Aufzug hat überhaupt die größten Schwachen. War es schon schwierig, die blinde Elisabeth im ersten Aufzuge einzu- führen sie macht sich im fünften Jahre von Friedrichs Ge­fangenschaft endlich auf den Weg, um gleichzeittg mit Ludwig eiu- zutreffcn und ihm den Besreiungsgeidankeu nahe zu legen, während ihr Gatte gewaltsam an ihr vorbeireden und ihre Amvesenheit ge­flissentlich unbemerkt lassen muß so ist Elisabeths Auftreten in: letzten Aufzuge noch 'unwahrscheinlicher. Sie, die Blhrde, trifft fast gleichzeittg mit dem die Länder durckfl-astenden Friedrich ein und erhält zwecklos Sitz und Stämme in einer zwecklosen Beratung, um mir im Schlüsse des Aktes dabei sein zu können. Ursprünglick> » was die Regie glücklicherweise gestrichen hatte läßt sogar Ludwig einen Sitz freihalSen, weil jemand kommen könnte, dessen Rat zu beachten sei.

In dem Urteil, daß die Gestalten der Könige zu eindeuttg edelmütig sind, liegt es schon begründet, daß die Begriffe Treüe und Edelmut zu oft und absichtlich in den Vordergrund gestellt werden. Daß die sprachlichen Bilder bei näherem Zuschauen nicht immer glücklich gewählt sind, ist schon an dem Bilde vomTafel­decker" dargetan und auch sonstwo läßt die Stuache^ wenn man sie gewissenhaft daraufhin abllopft, neben wirklicher Schlichtheit, auch öfter die hohle Leere schäum geschlagenen Pathos hören.

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Krankheit, Arbeitsunfähigkeit usw. des Ernährers der Fa­milie, tveitgehendst ini Wcgc der KriegÄvohlsalutSpflege ge- Holsen. Auck? lsterbei sind die erforderlichen Anträge bei der zustän­digen Bürgernveisterei zu stellen.

Tie im § 12 der Bundesrats Verordnung vom 21. Januar 1916, genanntenentlassenen" Ntannschaften, denen vonr 1. Dezember v. Js. an noch eine Halbnwnatsrate als außerardmitliche Unter­stützung geiväbrt werden soll, sind genau inzur Aufnahme der Arbeit Beurlaubte" undendgültig Entlas­sene" zu trennen. Tie in § 12 vorgenannter BundeSratsverord- nung beivilligte .Halbnwnatsrate gebülut nack) ministerieller Aus­legung nur den Familien der Rtariuschaften, die wirllick^ ent­lassen werden. Sie soll den Uebergang aus der Zeit der Unter­stützung in die Zeit ohne Unterstützung erleichterir und fat zur Boiaussetznug, daß der A n spr u ch ans Familienuntersttttzung erlischt, wie dies bei der Entlassung ohne nnäteres zutnfft. B e x Beurlaubten i st dies jedoch nicht der Fall. Nehmeii diese eine Io firne, ke Beschäftigung aus, so ruht der Unterstützungs- anspruch. Er lebt aber jederzeit wieder auf, wenn die lohnende Ar­beit wegfällt, Wiedereiuziekmng erfolgt oder dergleichm, also nrv anderen Worten. Bedürftigteit wieder hervortritt. Besteht hei bei Ausnahme der Arbeit zunächst noch Bedürftigkeit, so bleibt auck) der Anspruch aus Unterstützung einstweilen noch lebendig. Etwa aiif- tauchende Zweifel, um welche Art des Uebergangs zur Zivillw- schäftiguug es sich Ixrndelt, n>erden leicht durch Festslellnngcn bei der zuständigen Militärbehörde bezw. dem in Frage kpmmenden. Truppenteil behoben werden können. _

Aus unb CaMÖ.

Gießen, 29. Januar 1917.

"Die D e n t s ch e G e s e l l s ch a f t für KausmannS- Erholungsheime hat in- letzter Zeit u. a. ans Hessen uachnebende Stistungeu zu verzeichnen: Erste Offenbachcr Spezial- iabrif für Schmirgelivareninbrikation Mayer & Schmidt, Dffen- bach Mk. 5000., tionserveniabrik und Trocknungswerk Hessentand 6Z. m. b. H., Naunheim und Pomosm-Werke, G. m. b. H., Frank- inrt g. Main je Mk. 1000., Wcrgcrsche Brauerei 31.4;, Worm3 Mk. 1000.-.

** Der Blutfink. Nach einer Notiz in Nr. 2! des ^Gießener Anzeiger" macht eine Stimme vom Lande daraus aus- merkiam, dkiß der Blutfink ein schlimmer Feind der Baumknospen sei, im Sommer aber durch Vertilgung von Insekten diesen Schaden wieder reichlich gut mache. Hierzu soll bemerkt werden, daß der Blulfink die Baumknosven nur in Zeiten der 9!ot an­nimmt und Not kennt kein Gebot. ,Tcr Nteusch soll seine Pflicht der Vogelivelt gegenüber im Winter erfüllen und Futter an ge­eigneten Stellen verabfolgen, dann werden diese die Baumknosven nicht inehr angehen. Besonders ist das Füttern der Vögel jetzt in dieser Schneezett erforderlich und kunn nicht genug daraus hin- gewiesen werden.

Hessen-Nassau.

js Marburg, 27. Jan. Das Schöffengericht verurteilte heute einen Agenten, der K a i f e e r s a t; zu höheren, als seiner Zusanimen- setzung nach zulässigen Preisen in den Handel gebracht hatte, wegen Ueberschreitnng der Höchstpreise zu 200 Mk. Ölclbftrchc

|] Marburg, 27. Jan. Von den Schulkindern des hiesigen Kreises wurden insgesamt 40,68 Zentner Brennnesseln ge­sammelt, wofür die Brennnessel-Verwertungsgesellschaft 327,04 2)15. zahlte.

Frankfurt a. M., 26. Jan. Bei den letzten Aus­grabungen, die der Geschichts- und 2lltertumSverein ver­anstaltete, wurden ans dem Heddernheiiner Friedhof iveitere wert­volle Rette der alten Römcrstadt Nida anfgesunden. Die ge­samten Fundcrgebnisse sollen später veröffentlicht werden.

> dlad) all diesen Einwendungen wird inan sich vielleicht fragen, I imviefern das offene Lob der Eitunrngszeilen ,wch seine Berechti­gung haben kann. Das Lob ist verdient, aus all den Gründen, die dort angefül-rt sh cd, THeatergeschicllichkeit beim Ausbau, .stünzen- tratiou der Handlung, Hinaüsststlcn der leiden Königsideale, im allgemeinen edle Sprache und überhaupt 'Wirkungssicherl-eit, die sich am offensichtlichsten in den Mckenden Aktschlüssen kund tut und wie das ganze Stück Tlwaterblnt verräk. Alle Verdienste des Wiener Autors muß eine sachliche Kritik aneckcyiueu, aber sie darf sich durch sie nickst blcirden und über literarische Mängel hin- wegtäuschcn lassen. Nochmals sei aber auf die dem Stücke günstige Zeitstimmnng hingewiescn, in der der Erfolg vor allen Dingen Ivnrzelt. Man kann daraus schließen, daß auch eine Wieder-« belebung Wildeubrnch'scher Dramen, denen die Art Halts Müllers nahe steht, sich verlohnen würde.

Die Aufftihrung des Stückes, bei der Direktor Herrnatm S t e i n g v e t t c r die Spielleitung selbst in die Hand genommen, hatte lebhaften Anteil an dem Erfolge des Stückes. Direktor Stcingoetter hatte einen feierlichen Rhythmus getroffen, der wedec die Schlichtheit ins allzu Gemessene zurückschranbte, iroch das Vorwärtsstteben der Hairdlung beschwerte. 2tuch die einzelnen Leistungen waren zu emheftlicher Gesamtwirkung anfeinander abgesttmmt. 2ku den Büfinenlnldern sah man, daß mit Sorgfalt und gutem Willen auch ans den verbrauchten Beständen noch ettvas zu machen ist.

Oskar Feige l hatte den seelisch differenzierteren der beiden Könige zu gestalten. Es gelang dem Künstler über Erwarten gut, wenn auch der elegische Don des Gebrochenen bei seiner tiefen SttMmlage nicht tveich genug zum Vortrag kam. Abgesehen davon lvar seine Leistung bedeutend mrd überragte alles, was er lnshev geboten hatte. Wilhelm Hellmuth war für den bürgerlichen.' Köing der passendste Vertreter. Schlicht und groß war die Gestalt, die er schuf. Ist auch das Hausväterttche vom Autor stark betont^ so hätte doch ab und zu die königliche Majestät etwas imposanter hervortteten dürfen. Die beiden Könige waren in bester Hand und dies war gut, da mit ihnen die Handlung steht odeg fällt. Ergreifend spielte ?lda Mahr, die leidgetroffene Königin, und das von leidenschaftlicher Liebe verzehrte Weib, das sich in tragischem Vergleich derwater dolore,'5a" gleichstellt. Sie lies; nnrklich das innere Sehen erkennen, mit dem die an den Tränen des Lieds Erblindete znm Schlüsse, als ihr Friedrich ins Ohr flüsterte, daß er die KroiM gnf dem Haupte trage, besceligt anfjubelt: Ich sehe, ich sehe." Eine andere Frage ist, ob die Sprache einer Erblindeten, die völlig mouvton zu werden pflegt, so reiche Modu- lattonsfähigkeit hat, !oie die junge Künstlvrin ihr verlieh. Danj starren und ingrimmischen Leopold erhob Max We.folowski zu dämonischer Größe. Von den reisigen.Herren spielte Wolf Falken mit Untadeliger Würde den Burggrafen von Nürnberg. Ernst Theiling mit guter Charcckteristtk, männlich festem Auftreten den ffnsteren Henneberg, Inud Kurt Lerch, de:- nebenher auch den ersten Münchener Bürger darziistcllmr l-atte, den österreichisch milderen Pilichsdorf. Rirdolf Goll, dessen Schweppermamimaoke gar nicht schlecht gewählt war, zeigte, daß er auch da, tvo es von ihm gar nicht beabsichtigt ist, die Lacher auf seiner Seite hat. Tie Tochter König Ludwigs gab Helene Kall Mar mit natürlicher Anmut, Nelly Wal licht versah die Rolle des Herzogs Heinrich und Bally Scheidler schuf herzig und treu den Edeltnappeuj Walther. Den Kardinallegaten gab Hans Werthmann, August Boscheck zu fahrig und aufgeregt de:r alten Burgvogt und Enil Walden den alten Gärtner Firmiau. zz.