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24.1.1917 Zweites Blatt
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Erscheint täglich mit Ausnahme de- Sonntags. V

Beilagen: ..Gletzener FamNienblatter" und ..«reirblatt für den Ureis Gietzen".

poßfcheckionto: Zrankfurt am Main Nr. 1 J 686 . vankverlehr: Sewrrbedanf Gietzen.

<67. Zahrgang

ener Anzeiaer

General-Anzeiger für Gberhefjen

MtttDoch, 24 . Januar 16*7

ZwillingSrunddnrck und Verlag: Brühl'scheUniversitä^-Buch-n.St.'indtlickeret.

R. Lange, Gießen.

Schriftleilung. Geschäftsstelle und Druckerei:

lulstraße?. Geschäftsstelleu.Verlag: e#6i, Schriftleiiung: 112.

Anschrift für T ruhtnachrichten: Anzeiger'Lie er.

Der vaterländische Hilfsdienst.

Bmn HMidelskanrmer Syndikus Tr. Zeidler.

Der Gedanke, welcher dein Gesetze über den vatecländifchcir Hilfsdienst zugrunde Ueg*t, ist nüijt neu: er ist bereits im Krieas- leistungsgesetz vom 13. Juni 1873 ausgesprochen lvorden, welches auf den Erfahrungen des Krieges von 1870/71 beruht. Tust) es nach dem Kriegs leistrumgLgZctz die Gemeinden, welche zu Leistungen und Ticllsten für die Ztoecke der Kriegs führung und Kriegs- Versorgung herangezogen werden körnren, so verpflichtet das Htt'fs- dienstgesetz jeden stdeichsbürger vom 17. bis 60. Lebensjahre, es wendet sich also an die Person, an den Beruf und Betrieb. In­folgedessen must das Gesetz von 1916 in seinen Endtvirkungen, gemessen an den ,gigantischen Zalsteu des Weltkrieges, ganz andere Formen und Dimensionen als daS Gesetz. von 1873 annehmen. Nach Annahme des Gesetzes im Reichstage hat der Staatssekretär Tr. Helfferich in seiner Schlußrede dieses als das bedeutendste Gesetz bezeichnet, webhes der dcutsck>en Volksvertretung seit dem Bestehen des deutschen Reiches vor gelegt worden sei. Mit die seit Worten ist der tiefe Ernst und die ganze Schtverc, welche diesem Gesetz innewohnt, wohl am trcffenbflen gekennzeichnet.

Welche Gründe liaben znni Erlast dieses Gesetzes geführt? Tie Antwort auf diese Frage lästt sich, in einem kurzen Satze zusanunenfassen, welcher ans der Be'wündnng des' Gesetzentwurfcs, loie er dem Reichstag vorgelegt worden ist, heran scxelesen werden werden Tann: Das Heer mit Kriegsmaterial und Lebensmitteln derart zu versorgen, dast wir den. Sttii über unsere Gegner, welche nrit unerhörter Zähigkctt und beispiellosem Kräfteeinsatz den Krieg weiterführen, erringen und dazu ist es geboten, die Kraft des gesamten Volkes in den Tienst des Vaterlandes zu stellen. Das Gesetz verdankt also seine Entstellung jitd:it volkswirtschaftlichen Erwägungen, sondern rein militärischen Gesichtspunkten, cs ist aus den Zeitverhältnissen herausgeboren, ein Gebot eiserner Not­wendigkeit. Wenn jemand in Teutschjland iu den ersten Kriegs­mio na ten den Gedanken ansspvrch,, dast der Inselstaat England die allgemeine Wehrpflichit einsühren mrd AiillioneuHeere aus der Erde stampfen kömre, so wurde er nicht für ernst genommen. Wir hatten eben geglaubt, mit der gewöhnlichen Art und in dem bis­herigen Tempo der Munitionsherstellung auskommen zu können imb haben die BemühumTen unserer Gegner, ihrerseits durch! einen bisher unerhörten Aufwand Mi Munition und Arttllerie den Sieg an ihre Fahnen zu heften, unterschätzt. Tie Vorgänge an der Somme haben uns aber gelehrt, dast wir uns .einer gewaltigen Täuschung hingogeben haben: sie lassen uns vielmehr die ganze Größe der Gefcchr erkennen, irr der wir schweben, wenn wir diesen gewaltigen Anstrengungen eines ganzen Volkes gegenüber die Angen versch,liesten würden. Mso nicht aus freienr Willen, sondern der Not und dein Zwange § chors cheud, ist das Heiinat- heer aufgerufen worden, um es den Gegnerrr in der Herstellung von Munition und Artillerie nicht nur gleichzutun, sondern sie noch zu überlressen.

Tie Erzeugung von Munition gnd Artilleriematerial bis an die äußerste Grenze der Leistungsfähigkeit kann aber nur erreicht werden, wenn den in Bettacht kommenden Betrieben die Fach­arbeiter loi-eder zugeführt hvcrden. Diese müssen also aus der Formt zurückgezogen und da ihre Zahl nicht gering ist, auch wieder ersetzt werden: darum wird das Gesetz in seinem letzten Ende dazu führen, bafi die Etappe zur Front und die Etappe durch, die Heimat gestellt wird.

Wie ist rrun die Organisation des Heimatheeres gedacht? Um diese Frage zai beantworten, ist es notwendig, auf den Inhalt des Gesetzes etwas näher einzu gehen. Das Grundsätzliche und Wesentliche steht im § 1, welcher besagt, dast der männliche Deutsche vom vollendeten 17. bis 60. Lebenswahre soweit er nickt zum Dienste mit der Waffe einberufen ist, zum vaterländischen Hilfsdienst während des Krieges verpflichtet werden kann. Es kommt also lster klar zum Ausdruck, das; nicht einzelne Schichten des Volkes herausgegriffen werde:! sollen; cs handelt sich., nicht mir um das große Heer der Arbeiter und Angestellten. nickst nur um Beamte, nem. ohne Unterschick) des Standes und der Person soU auch in der Heimat jedckr Mann seine ganze Kwaft dott ein- setzen, wo das Vaterland ihn am nötigsten braucht und wo er nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten diesem die besten Tienste leisten kann. Mle diese Millionen Deutschen, welche bisher abseits der KriegSnvttoendigkeiten wirkten, sollen in ähnlicher Weise, wie sich graste Teile der Industrie und des Handels umgestellt haben, umstellen und Kriegsarbeit leisten. Was ist nun vater­ländischer Hilfsdienst? Ms im vaterländischen Hilfsdienst tättg gelten nach- 8 2 des Gesetzes alle Personen, die bei Behörden, be­hördlichen Einrichtungen, in der Kriegsindustrie, in der Land und Forstwirtschaft, in der Krmckenpflege, in kriegswirtschaftlichen Organisationen jeder Art oder in sonstigen Bernsen oder Be­trieben, die für die Zlwlckcke der Kriegsführung oder der Volks­versorgung unmittelbar oder mittelbar Bedeutung liaben, beschäf­tigt sind. Darüber, welcher Beruf oder welcher Betrieb im Sinne des § 2 Bedeutung hat, sollen Ausschüsse entscheiden, welche für den Bezirk eines jeden stellvertretenden Generalkommandos oder für Teile des Bezirks gebildet werden sollen und über deren Zusammen­setzung und Funktionen die §8 410 Aufschluß geben. Als Gegen­wert tür die Aufhebung der Freizügigkett und des Stteikvcchts der Arbeiter sin dArbetterausschüsse vorgesehen, über deren Einrichtung und Befugnisse näheres in den §8 1113 bestimmt ist. Tie Leitung des vaterländischen Hilfsdienstes liegt nach, § 3 des Gesetzes dem beim Preußischen Kriegsministerium errichteten Kriegsamt ob, an dessen Spitze Generalleutnant Gröner berufen worden ist, Ivelcher als Leiter des Msenbahnwcsens zu Beginn des Krieges seine glänzenden organisatorischen Fähigketten gezeigt hat und zu welchen: man das unbedingte Vertrauen leiben darf, hast er auch! das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst in allgemein befriedigender Weise zur Durch,führung bringen wird.

Wie ist mm die Durchführung des 0>esetzes im einzelne gedacht und welches iverden seine Voraussicht!ick>en Wirkirirgen in volks­wirtschaftlicher. rechtlickier und sozialer Beziehung sein?

Das Gesetz appelliert zunächst an die Freiwilligkeit des Einzelnen. So großes Vertrauen man nun auch dein vaterländischen Sanne unserer Bevölkerung entgegenbringwi must, so darf man sich keinem Zweifel hingeben, daß der Zwang sich, nicht ganz vermeiden lassen wird, welchen ja auch das Gesetz als ultima ratio statuiert. Tenn es bestimmt, dast über den zum vaterländischen Hilfsdienst Verpflichteten verfügt toerden kam:, wenn er nicht innerhalb emeS lltägigen Zeitraums sich, freiwillig gemeldet hat. Ta es min nicht immer möglich sein loird, die .Arbeit an dm Arbetter ^onzubringen, sondern wohl in den rneisten Fällen das Ilm- gekehrte der Fall sein loird, so must, mtt einer teillveisen Uniwälzung un,erer deutschem Bolkswttrschaft gerechnet werden. Was zunächst die Zn 0 U st n e onbetrifft, so werden diejenigen Betriebe, ivelcke nicht unmittelbar den Zwecken der Kriegs führung oder der Vol kSver- ßorgung nnt Nahrungsmittel dienen, Arbeitskräfte entzogen werden Nnd diese damit vor die Frage der Einschränkung oder gar Stillegung deS Bettiebr-s gestellt Die natürlicku Folge hiervon wird erne Zusamnrenslch.il iestimg gleichartiger Betriebe sein müssen; m<m wird wenig beschäftigte Betriebe still legen imd wird dafür andere ui der gleichen Branche mit höchster Intensität arbeiten lassen. 0-enerallaitnant Gröner hat dies im Kriegsansschnst der deutlichen Industrie an einem Beispiel erläutert. Es kann möglich sem, so hat es ansgeführt, dast von 10 Spinirereien nur noch!

1 oder 2 von arbeiten, dve anderen aber still gelegt werden, dast

dann em System geschaffen wird, um diese zwei voll arbettenden Spinner eien zu veranlassen, von ihren Erttägnissen Abgaben zu an dre sttll gelegten, wenn auch,> der Reichstag es grundsätzlich gelehnt l^t, im Geietze selbst eine Entschädigungspflicht zu stlattneren. Es wiro dabei mm nicht willkürlich verfahren iverden, ~ bestimntte .Gesch,äftsziveig soll selbst bestimmen, wie

er diese volksivichchaftliche Umwälzung vvrnechnen rvill. Zu diesen! Zivecke sind von: Leiter des Krregsanits Vertteter der einzelnen. Industriezweige nach Berlin berufen worden, um mtt ihm über o>-0 Grundsätze zu beraten, nach, welclZen das Gesetz dnrchgesülwt werden sott. Nach Informationen, welche der Lettnng des .Hansa- bundeS vom Krregsamt geworden sind, soll bei einer auch, nur

/oigen Besch,aftigimg an eine Stillegung des Betriebes vorerst nrct.t gedach!.werden. Jnwicloeit allerdings später durch Zusainmew- legen von Betrieben dieser Art zwecks Gewinnung von Fabrik- ranm, Ersparnis an Bettiebsmaterial sowie Fveiniachung von ^o^/^liften vorgegangm werden soll, lästt sich, heute noch nickst feststellen sicher müssen die Bettiebe der keramischen Jndnsttie--

^ch^lw^oenindustrre und der Textilindustrie mtt einer wesent- ^^'Owänkung, Zusammenlegung oder gänzlichen Stillegung ryrer rZaorrken und anderweitigen Venvertung rechnen.

- hierdurch letzten Endes bewirkte Konzenttatwn lästt sich,

so wenig wünschenswert sie im allgemein voltswirtsck^ftlichcn Jn- leresse ist, eben nicht vermeiden, loonn wir dem großen militärischen Ziele nahe kommen lvollen, sie ist eine notwendige Vorbedingung des Erfolges Tie Industrie wird und must sich mit diesem Ge- oanren ab finden. Aber zweierlei darf die deutsche Industrie mit Recht hierbei fordern. Es sind dies Forderungen, auf lvelckie der bekannte Reichstagsobgeordnete Sttcsemann im Reichstage selbst und mich m öffentlichen Versammlungen in verdienstlicher Weise mtt allem Nachdruck hingewiesen hat. Nach Stresemann darf einmal die deutsche Ware auf dem neutralen Auslandsmärkte unter keinen Umstäiideil verschwinden, denn das ivürde zur Folge haben, ^6 or^ deutsche Marke durch die englische oder eine andere ersetzt w^rd. Es nnlst demgemäß der deutschen Exportindustrie bei der praktiichcn Durchftihrung des Gesetzes eine Vorzugsstellimg ein- geräumt werden, dient doch die Ansrechterl-altung des Exports Meichzeittg auch der Stärkung und Hebimg der deutschen Valuta. Tie praktische Durchführung des Hilfsdienstgesetzes must ferner öu kmer Konzentration der Industrie führen, welche austerordent­liche Gesahren in sich birgt. Tenn es sei klar, dast ein Teil der deutscheii Jiidusttie, der bisher schon ein faktisches Monopol da­durch hatte, dast ihm die großen Heeresaufträge zugewiesen worden sind, eine ganz überrageiide Stellung eingeräuntt würd, wenn.' diesen Betrieben jetzt iwch von Staats wegen Astbeiter zugeführt werden, während derjenige Tett, welcher diese Arbeiter abgeben muß, zum^ Erliegen kommt und finanziell geschwächt tvird. Ein solcher Zustand müsse aber unter allen Umständen, solveit dies mit den Bedürfnissen des Gesetzes in Einklang gebracht werden könne, verhütet werden; denn es must aus allgemein volkswirtschaftlichen, sozialen und hygienischen Gesichtspunkten als böck>st ungesund be­zeichnet werden, wenn die Arbeiterschaft z. B. der schlesischen Texttlindustrie oder der oberhessischen nach den Munitionswerk­stätten in Rheinland-Westfalen gebracht werde. Daher stellt Stteseman^i die zweite Fordenmg auf, dast die Verpflanzung von Arbeitern von der einen Gegend in die andere Gegend Tentsck)-- lands auf das unumgÄiglich notwendige Mast beschränkt wird, ^re neu zu^ errickstenden Munitionsfabriken müssen daher vor­wiegend. in solche Gegenden gelegt werden, in denen infolge der Siitte^ung iwn Betrieben die Fabrikanlagen bereits vorhanden sind und diese nur für die Zwecke, denen sie dienen sollen, hergerichtet und umgestaltet zu werden brauchen; in diesen Bettieben sind dann dieienigen Arbettsttäfte zu beschäftigen, die dem vaterländischen Hilfsdienst zugeführt werden solleii. Auf solche Weise bleibe dann wenigstens jmen Gegenden die ursprüngliche Volkskraft erhalten Diesen beiden Forderungen kcnm nur rückhaltslos zugestimmt wer­den; fte sind auck beretts an maßgebender Stelle als durchaus berechttgt anerkannt worden.

T"Miewett das Gesetz auf den Großhandel einwirken wird, laßt sich heute noch nickst klar übersehen; es kann aber angenommen werden, daß er nicht in weiterem Umfange ansgeschaltet wird, als es bisher der Fall geioesen ist. Frettich müssen diejenigen Handels­betriebe, deren Waren beschlagnahmt sind, mit einer Heranziehimg des ihnen noch verbliebenen Personals rechnen.

Was schließlich die Wirkung des Gesetzes auf den Klein­handel und das Handwerk anlongt, so null Exzellenz Gröner Mich Berichten des Hansabimds alle Bettiebe, die auf persönlicher Jnhaberschaft aufgebant siiid, vorerst in nirverändetter Weise wetterarbetten lassen. Tie Ausschüsse bei den Generalkommaiidos lverden allerdings nachzuprüfen l>aben, ob die Arbeit in diesen Geschäften nicht vom Prinzipal allem, oder unter Heranziehung seiner weiblichen Famttisnttäfte erfolgen kann. Bettiebe mit Luxus-« mttikeln l)aben gemäß 8 4 des Gesetzes mtt einer anderweitigen Betätigung zu rechnm, jedoch soll auch hier unter Ansehung der örtlichen und persöickichen Verhältnisse vorgegangcn werden. Tic Zusammenlegung von Handwerksbettieben, auch solck>er, die mit Httssorbeit für Kriegslieferungen beschäftigt sind, scheint iu Aus­sicht genommen zu sein. Jedenfalls will man den kausmännisck>en Mittelstand zuletzt hovanholeii, da ja auch seine spätere Rücllcttuug die meisten Schwierigketten verursachen ivird. In voller Erkenntnis der Tragwette des Gesetzes ans den sileinhandcl hat sich in Berlin ein Arbeitsausschuß des deutschen Kleinhandels für das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst gebildet, iir tvelchem 30 große Verbände des Kleinhandels vertteten sind. Diese Verttetung des Kleinhandels beabsichttgt llemere Fachausschüsse bei den Kriegs- ämtern der einzelnen Generalkommandos einzurichten und Richt­linien für die angeschlosseneii Verbände für deren Mitwirkung bei der Durchführung des Gesetzes aufzustellen.

Das Kriegsamt ist, da bei der Dnvchftihrung des Gesetzes zweifellos eine große Reihe von Rechtsfragen auftainchen werden, mit dem Verband der deutschen gemeinnützigen und unparteiischen Rechtsauskunftsstellen, den Arbettersekretariaten und dem heut- schien, Ainoaltverein in Fühknng getteten in der Absickst. sich fort­laufend über die schwebenden Rechtsfragen zu wtterrichten. Was die RechtSstellmig der Hilfsdienstpflichttgen anbettifft, so ist nack) einer Äuslassimg der Rechtsabteilung des Kriegsantts an dein (Grundsätze sestzuhalten, dast die HllfMenstpflicht tpx Wehr­pflicht nicht gleichsteht. Der Hllfsdienstpflichttge tritt dem­gemäß in den vaterländischen Dienst auf Grund eines fteien Ar- beitsverttags. Dies gilt für die Hilßsdienstpflichügcktr in der Hei- inat wie in der Etappe. Auch dann, wenn der Verpflichtete nicht reiwillig, sondern im Wege des Zlvanges einer Beschäftigung zu- geiviesen wird, ist der Vertrag ein freier Anstellungs- bezw. Ar­beitsvertrag. Diese Betvegungsfreihett des Angestellten oder Ar­beiters fiichet jedoch eine ganz unsterovdentliche Emschränkung durch 8 O deS Gesetzes. Hiernach kann der im vaterländisckxm: Httfsdienst stehende Angestellte oder Arbeiter seine Stelle nur danu verlassen, loerm er von dem settherigen ^lrbeitgeber eine Be- cheinigamg darüber ausgestellt erhält, dast er die Beschäftigung mtt dessen Zustimnumg aufgegeben hat. Diese grundsätzlich be­deutungsvolle Beschränkung des KündigungSrecksts des Angestell­ten öder Arbeiters wird nur dadurch abgesclpväckst, daß ihnen dick Möglichkeit gegeben ist, die Entscheidung eines Aussckiiusses (sog. SchlichtungSausschuß) darüber ettiznlwleii, ob der Ansttitt durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt tvird. Als wicküigen Grund läßt das Gesetz insbesondere eine angemessene Verbesserung der Arbeitsbedingungen im vaterländischen Hilfsdienst gelLen. Wenn also der Hilfsdienstpflichtige innerhalb des vaterLändtschen Hllfs-

dienstes eine andere Stellung erlangen kann, welche ihm z. B. em höheres Einkommen sichert, dann stell!, sofern der bisherige Ar­beitgeber den sog. Abkehrschein vernieigert, der Ausschuß eine scheinigung aus, U'elckM in ihrer Wirkung Die Bescheinigung des Arbeitgebers ersetzt.

Eine außerordentlich schwierige Frage, tvelche die .Kreise der HilfSdienstpsttchtigen lebhaft l-eschäftigt, ist die, welche W: ttmg der vaterländische Hilfsdienst auf bestehende Werk- und Tienüvertrage ausüben wird. Darüber soll in einem besonderen Arttkcl berichtet werden. Nur soviel sei. an dieser Stelle gesagt, dast diese Frage mit einer allgemein gültigen Formel nicht boanllvorter, sondern nur ml Hand des einzelnen Falles entschieden werden tann. Viel­leicht anr empfindlichsten wird der vaterländische Hilfsdienst in bestehende Tienstverträge sowohl auf Seite der Tienstberechtigten (Prinzipale, Arbeitgeber), wie auch auf Seite der Dienstverpflich­teten bhMidlungs- oder Gewerbegel/ilfe, Angestellter und Arbeiter jeder Art) eingreifen.

Schwer also werden die Opfer sein, welche das Gesetz allen Ständen des Volkes anferlegen wird.Was sino aber diese Opfer", so hat der Präsident des Hansabundes, Geheimrat Tr. Riesser, auf einer Tagung des Hansabundes ausgerufen,gegenüber dem, was uns gedroht haben ivürde, wenn wir dieses Gesetz nicht gemach* hätten und nicht entschlossen wären, es auch bis zum letzten Manne durchzusühren. Alles ist tnichts gegenüber der Venrichtung, die allen drohte, wenn wir die Feinde iin Lande hätten.!" Sv darr auch erwartet iverden, daß unsere WirtsckM-ft diese letzte Mobil­machung nicht nur verttägt, sondern so freudig selbst vollzieht, dast sie vom Zwange nichts mehr spürt, weil er mtt ihrer Opfer- Willigkeit zusammcnfällk.

Die hundertste Brotkarte.

Uns wird geschrieben: In der dritten Januarivoche feierten wir ein Jubiläum, das vor noch wenigen Jahren auch der phanta­stischste und vvrausblickeitt)ste Mensch ist nicht einmal im Traume ausdenken konnte. Tie Brotkarte erschien diesmal mit der Be­zeichnung:Hundertste Woche". Es dies eine so merkwürdige und w vielseitig mit den Geschehnissen der letzten Jahre, der Gegen­wart und auch der nächsten Zukunft verknüpfte Feier, daß sie wohl eine knappe Würdigung verdient.

... ?i e deutsche Brotkarte hat unstreitig den Ruhm derNeuheit"' lur sich. /Sie steht schon in dieser Beziehung konkurrenzlos da. Und da sie nun einmal die erste war, kann dieser Ruhm ihr nackt durch die kompliziertesten, eigenartigsten und umstrittensten Wl- leginnen nicht mehr genommen lverden. Alle die anderen LebQis- mittellartcn^ und cs sind ja wahrhaftig nicht gerade wenige, bie im Lause der Zeit folgten, waren nur Nachläuferinnen, die zwar auch ihre Pflicht tatm und tuen, mrs jedoch als Anb?inge- rinnen eines bereits vor ihrer Gebutt ausgeprvbten und bewährten Syttems nicht weiter imponieren können. Tie Brotkarte aber blÄbt für alle Zett ein Wegweiser, an Wahrzeichen auf dem Pfad neuen, das Symbol einer Kriegswirtschaft, die neben der aktuell-- prattischen mich bereits eure gewisse historische Bedeutsamkeit er­langt hat.

Der von Englarid zu Beginn des Krieges in die Welt bnums?» posaunteunerschütterliche" Wille, Deutschland durch LluShunge- rnng Mif die Knie zu znnngen, imirde bei uns wortlos, aber umso energischer guitttert. Ta beretts zu Ende des Jahres 1914 die lns dahin in allen kriegführenden und neutralen Staaten mehr­fach geäußerte Ansicht, der Krieg könne nicht lange banent, ehttc gegenteiligen Meinung gewichlnr war, galt es, etwas zu organi- tierrm, was bisher in solchem Umfang noch kein Volk hatte unter­nehme müssen: eine Tefensive des Wirtschaftskrieges, eine De­fensive aus der ganzen Linie, ein Beschränken Deutschlands auf sich selbst Auch optimistisck?c Leute haben damals gezweifelt, dcch eine solche Tefensivstellung auf lMige Zeit hinaus durchzuhatten sei. Und tatsächlich gall es ja auch nichts Geringeres, als dem Deutschen Reich alle bisberignr Einfuhren aus Eigenem zu er­setzen. Damals klangen Begriffe, wieBeschürgnahme", ..StteL- kung",Rationierung" .usw. höchst fremd und wunderbar: Be­griffe, die heute^ eine ohne Nachdenken hin genommene Selbstver­ständlichkeit darltellen. Noch im Winter^1914 aber machten sich die anttlichen Stellen in großen Umrissen mtt dem gänzlich neuen, noch vollkommen unerforschten Pflichtenkreis verttaut. Und in den ersten Monaten des Jahres 1915 setzte aus rmserer Sette der Ber- teidigungsttieg und Vorbeugungskampf auf dem rein wirtschaft­lichen^ Gebiet ein.

So wurde am 22. Fehruar 1915 die deutsche Brotkarte ge­boren! ... '

Tie ganze beispiellose, selbst beim weitesten RücNlick in die Geschichte der Vergangenheit nrit nichts zu vergleichende Eigenart dieses Krieges findet in dem Begriff der Brotkarte ihren ?lus- drnck. Ticse einfache, harmlos aus sehende Brotkarte mit ihrem ?Luminernausdruck, ihren Grammbestimmungen und farbigen Fel­dern vernrag bei näherer Betrachtung wett mehr zu erzählen, «ils mauches dicke Buch. Sie erzählt von einem .Kriege, der nicht nur gegen die offiziell Mierkannte bewaffnete Macht, smrdern auch gegen die friÄ)liche Zivilbevölkerung, gegen Frauen mrd Kinder gerichtet ist. Von einem Kriege, der von Anbeginn unter dem Zeichen der mit Vorbedacht ausgeübten ,Völkerrechtsverletzung stand. Sie er­zählt aber auch von einer Einheillichkett des Bolksempftudens, von einer ausnahmslos und willigst betättglen Uitterwerfung unter- das Gebot der Stunde, uüe sie gefestigter und drastischer nickt dargetan iverden kann,

Tie stunrme lleine Brotkarte erzählt, wie ganz Deutschland ein tveiser und bescheidener Haushälter wurde, eine einzige Familie, die sich brüderlich tti ihre Vorratskammer teille, damtt nicht dev Ueberfluß des einen beim andern oder gar Not Hervor­

rufe. Und nrit diesem Begriff des Tettens ohne anderes t>Nast. als das der Gleichheit und Gerechttgkett. ivar das ganze Kartensystem im Keime gesckiassen. Ein System, das Englands AusbungeOMys- pläne undBlockade"-Bemühimgen immer wieder zuschanden wer­den ließ.

Nackchem die Brotkarte sich so über alles Erwarten bewahrt l)atte, war der n^itere Ausbau des Kattemvesens nur eine Selbst­verständlichkeit. ilNatürlich konnte es nickst fehlen, dast das feind- lickie Ausland die balpibrcäsende Brotkarte mtt Hohn überhäufte. Was hätten wohl gennsse ftMizösisckie und englisckre Karikaturisten geinacht, wenn es keine Brotkarten gegeben hätte ? Sie sind der Karte zu gmiz besonderem Tank ver'pflichket. llnd miawl^r mtter ihnen wird heute bereits die Leichtfertigkett seines Hohnes und ferne Pose der Ueberlegenheit bereuen. Temr gerade die Brotkarte, iu der er das sicherste Anzeichen für Deutschland? Vertmiigern er­blickte. gerade die so vielsack) angegriffene Brotkarte hat den Zen­tral macksten das wirtschaftlickie Tnrchbalten ermöglicht.

Jedes Fest erfordert ein 0wschenk. Gairz besonders natürlich daS Fest einer hundertsten Wiederkehr, llnd dieses 6Ksthenk ist denn auch pünktlich eingetrofsen: unsere Feinde enveisen dem Kartengeist unfreiwillig die höchsten Etwen, ttrdcm sic nunmehr beginnen, ilm nolgednrngeir bei sich selbst heimisch zu macken Schon hat Frankreich seure Zuckerkarte. Aehnlichcs wird in Rnsttand und bald auch in England folgen.

Tenn die Brotkar-tc ist die Lehrmeisterin auch nmerer Corner ^.dem so Wmwiam brr WirtschaftSEil gaportm

£ ud » ; c >'t ^'^rbokumcitt TnÄ mm; ictvt betont werden. Nr fic «ltm hunbortfceit Mal tu ihr mhttäMMs T«,«n ist