Ht 13 Zweites Statt
Erscheint K-Üch mit Arrsrvayrue des Sonntags.
Beilagen: .Mehener ZamilieKblatter" und ..Lrelsblatt für de« Ureis Siehe,".
pOßfcheckkovto: Zrankfvrt am Main M. H-86.
Vavkverkehr: Sewervebauk Gießen.
167. Jahrgang
Generai-Anzeiger für Gberheffrn
Dienstag. 16. Januar 1917
Zwilliugsrcmddruck und Verlag: Brühl'scheUniversilLts-Buch-u.Stündv ckerei.
R. Lange, Gießen.
Schriftteitung. Geschäftsstelle und Druckerei:
Schulstraße?. Gefchäfisflelleir.Verlag: ^Ebl, Schriftleilung: 112.
Anfchriftfür Drahtnachrlchten:AnzeigerGießen.
9m St<rdt und Land
Neve verbrechen oder alte Schandtaten?
Die Antwortnote der Alliierten spricht von den „neueic Ver- brechen", die durch das Friedensangelwt der Verbündeten und seine erwartete Ablehimng im voraus gerechtfertigt iverdcn sollen. Tie Feinde benutzen jetzt passende oder unpassende Gelegenheit, inrt uns etwas anKUhängen So haben sie z. B. die Wegsührimg der belgischen Arbeiter, diese von Wohlwollen für das besetzte Land getragene Maßnahme, die von denk größten Teil der von ihr Betroffenen nur angenehm enrpftmden wird, zum Anlaß, genommen, um den „Fall Eavell" wieder aufzunshmen, die in aller Form Rechtens erfolgte Aburteilung einer .Hochverr aterin : die nicht mehr kleine Zahl von Fällen, in denen z. B. in Frankreich, Frauen mit deutschen Beziehungen wegen angeblicher Spionage zum Tode gebracht worden sind, werden in der gegnerischem Presse nicht eilt- mal erwäWt, — von den marokkanischen Justizmorden des jetzigen Kriegsministers (^!eneva1 Liautey ganz zu schweigen. Gegen die schamlose Behandlung von Gefangenen besonders in Frankreich, wiesle von der „Nvrdd. Allg. Ztg." neuerdings wieder in mehreren Fällen ans Licht gezogen worden ist, rührt sich in der feindlichen Presse kern Hauch, und die englische Rücksichtslosigkeit gegen den. .Helden der Emden, den Kapitän v. Müller, der vor kurzem in der brutalsten Weise von Malta fort- und in ein englisches Lager geschleppt worden ist, wo ihm die seinem ?Range gebührenden Hafterteichchermtgen verweigert werden, wird ebensowenig beachtet. In der Tat steht es den traurigen Helden des Baralvng-Falles und seines späteren Seiten stückes, des Falles Crompwu, besonders an, über „deutsche Verbrechen" gegen die Menschlichkeit und das Völker recket die Augen zu .verdrehen! Der Fall Crompton hat gerade jetzt, infolge der notgedrungenen Entlassung des unglücklichen Oberleutnants nach der Schweiz, seine letzte und volle Klärung gefunden. Oberleutnant Crompton ist in der Schweiz vernommen worden und seine Aussage bestätigt vollkommen, was mir seinerzeit über den Falt mitgeteilt haben. Genau wie dev Baralong-Fall hat sich der ganze Vorgang unter der amerikanischen Flagge abgespielt, und die Absich,t der Engländer, Crompton zu töten oder umkommen zu lassen, um sich, des lästigem Zeugen zu enlledigen, ist außer ieden Zweifel gestellt. Ms er schwer verwundet im Wasser herum schtwanrm, spuckte die Schiffs besä tzu ng von Teck auf ihn herab und drohte ihm mit den Fäusten: man kennt seine weitere Behandlung im Schweinekofen des Schiffes und in der Gefangenschaft an Land. Wenn wir uns nm noch so viel ,,neue Verbrechen" im Sinne unserer Feinde bemühen, sollten, — mir werden die zynische Brutalität der Franzosen, die Gesimnrngs- roheit der Engländer wirklich, nicht so leicht erreichen!
Lloyd George einst und jetzt.
Derselbe Lloyd George, der den Krieg nicht ohne die Vernichtung der deutschen Militärmacht beenden will, die nach seinen heutigen Worten die Gefahr werterer Kriege bedeute, dachte und sprach noch vor kurzem, ganz anderst Hier seine eigenen Worte aus dem „Dntch Chronrele" vom Neujahrstag 1914:
Deutschlands Armee ist eine Lebensbedingung nicht mir für das Bestehen des Deutschen Reiches, sondern auch für die Existenzmöglichkeir der deutschen Nation als solche, da Deutschland von anderen Nationen umgeben ist, deren jede für sich ein beinahe gleich starkes Heer wie das deutsche besitzt. Während wir der Ansicht find, daß der Schutz unserer Küsten einen Ueberlegenheitsstandard von 60 v. H. für Englands Seemacht gegenüber der deutschen erfordert, vergessen wir, daß Deutschland zu Lande einen
solchen Sicherhertsstandard nicht einmal gegen Frankreich allein besitzt, und dazu kommt noch die Drohung von der russischen Grenze her. Deutschland, welches sich nickt einmal einem Zweimächtestcmdard nähert, hat daher, beunruhigt durch die Ereignisse der letzten Zeit, zur Stärkung seiner militärischen Macht große Summen geopfert.
Diese Ausgrabung <rus jüngster Zeit sei hiermit dem Präsidenten Wilson als Anhang zur Note des Zehnverbandes überreicht.
3um 8 8 des Hilfsdienstgesetzes.
Dem Wolffschen Telegraphen-Bureau wird von beson- dever Seite geschrieben:
Wiederholt muß auf 8 8 des Hilfsdien st ge setzes hingewiesen werden. Dort heißt es:
Bei der Ueberweisung zur Beschäftigung ist auf das Lebensalter,^ die FamilienverhälMisse, den Wohnort und die Gesundheit sowie auf die bisherige Tätigkeit des Hilfsdienstpslichtigen nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen; desgleichen ist zu prüfen, ob der in Aussicht gestellte Arbeitslohn dem Beschäftigten und etwa zu versorgenden Angehörigen ausreichenden Unterhalt ermöglicht.
Hieraus geht ganz klar hervor, daß bei den Arbitern oder Angestellten, die einem bestimmten Betriebe überwiesen sind, darauf Rücksicht genommen werden muß, daß ihr Verdienst auch die Versorgung ihrer Familien decke. Der verheiratete Arbeiter, der außerhalb seines Heimatsortes arbeitet, hat naturgemäß doppelte Kosten, da er Nicht nur sich selbst, sondern auch noch den getrennten Haushalt in der Heimat unterhalten muß. Die Angehörigen eines Hilfs- dienstpflichtigen haben im Gegensatz zu denen der Kriegsteilnehmer, die auf Grund ihrer Wehrpflicht einberufen sind, keinen Anspruch auf die gesetzliche Familienunterstützung. Das soll aber nach § 8 des Gesetzes durch die Bemessung des Arbeitseinkommens des einzelnen Hllfsdienstpflichtigen ausgeglichen werden. Diejenigen, die sich ihre Arbeitsstätte im vaterländischen Hilfsdienst frei wählen, müssen natürlich zunächst selbst erwägen, ob ihnen dies außerhalb des Wohnortes ihrer Familien möglich ist. Aber auch sie haben, nach dem richtig verstandenen Gesetz Anspruch auf angemessenen Arbeitsverdienst im Sinne, des §,8. Den Betriebsinhabern, die Auswärtige Arbeiter beschäftigen, muß drängend geraten werden, diesen einen Lohn zrr gewähren, der nicht nnr an sich angemessen ist, sondern den Arbeitern auch die Versorgung ihrer Familien ermöglicht.
Es liegt nicht im Sinne des Gesetzes, ja der ihm zugrunde liegende große Gedanke könnte gefährdet werden, loenn sich jetzt her- icrusstellen sollte, daß die Arbeitnehmer die Betriebsftelle, der sie überwiesen worden sind, allzu leicht nur deswegen verlassen, weil ihnen anderwärts bessere Arbeitsbedingungen geboten werden^ Der Zweck des Gesetzes, alle Kräfte der Nation zur Kriegsarbeit arlszubieten, muß immer der oberste, alles beherrschende Grundsatz bleiben. Es muß deshalb an den vaterländischen Sinn aller Betelligten appelliert werden. Zunächst an die Arbeitnehmer selbst und diejenigen, die auf sie Einfluß haben: auszuharren, so lange es geht, an der alten Betriebs stelle. Nicht minder aber auch an die Arbeitgeber: ihren Mitarbeitern genügender: Lohn zu geben und nicht etwa — was besonders beklagenswert wäre — einem anderen Betriebe die Arbeitskräfte durch ein Inaussicht stellen, höherer Löhne auszuspannen. Sowohl Lohndrückerei als auch Lohntreiberei gefährden das Gesetz.
Gießen, 16. Januar 1917.
** Auszeichnung. Prof. Tr. Hohlweg, früher Oberarzt an der Medizinischer Klinik Gießen, jetzt Chefarzt der runeven Abteilung des Krankenhauses Bethesda rn Duisburg und fachärztlicher Beirat für innere Krankheiten im Bereich des 7. Armeekorps, erhielt das Eiserne .Kreuz 2. Kl. am weiß-schwarzen Bande. — Dem Matrosen-Artilleristen Heinrich! Luck im Schweren KorpS- Artillerie-Regrment Nr. 2 wurde bfe Hessische Ta pserkeits Medaille verliehen.
**Jst Sacharin gesundheitsschädlich? Es sind in letzter Zeit wiederholt Notizen in Tages- und Fackzeitschriften erschienen, welche das Sacharin als gesundheitsschädlich hinstellen. Diese Notizen treffen nicht zu. Die Untersuchungen über die Tauglichkeit des Sacharins zum menschlichen Genuß siud nicht erst in der Kriegszeit begonnen worden, sondern von namhaften deutschen und besonders amerikanischen Gelehrten seit mehr als 15 Jahre« auf das Gewiffenhasteste durchgeführt und während des Krieges von dem kaiserlichen Gesimdheitsamt fortgesetzt worden. Diese Versuche haben die Unschädlichkeit des Sacharins für den menschlichen Organismus dargetan. Daß das Sacharin nicht imstande ist, den Zucker in allen seinen Eigenschaften zu ersehen, ist bekannt, da ihm Nährwert fehlt. Als Ersatzsüßungsstoff muß es jedoch in der jetzigen schweren Zeit bei der nicht zu beseitigenden Knappheit des Zuckers in weitem Maße herangezogen werden. Es erfüllt auch seinen Zweck als SüßungSersatzstoff durchaus.
** Verteilung von Leder. Laut Mitteilung:- der Kontrollstelle für kreiqegebenesLeder, Berlin IV 66, Leipziger Straße 123a, sind gemäß Beschluß des Aufsichtsrats der Reichs-LederhandelS- gefellfchaft vom 20. 12. 1916 die Bezirkskommifsionen zum 31. Dezember 1916 aufgelöst worden. Die von den Bezirkskommissionen bisher geleisteten Arbeiten werden daher vom 1. ds. Mts., ab von der Kontrollstelle und der Reichs-Lederhandelsgesellschaft aus geführt. Es sind deshalb nunmehr Anträge auf Ausstellung von Lederkarten, sowie sämtliche Schreiben betreffs Leder stets direkt an die oben genannte Adreffe der Kontrollstelle für freigegebenes Leder zu richten.
** Fortbildungsschule. Von zuständiger Seite wird uns mit geteilt, daß der Unterricht der Fortbildungsschule am 16. Januar wieder beginnt. Tie Annahme, daß die Fortbildungs- schule geschlossen sei, ist nicht richtig.
Zur Raubvogelplage, lieber stetig wachsende Verheerungen, welche die Raubvögel unter den kleineren Vögeln an- richten, wird mit Recht vielfach geklagt. Vor allem ist es der Sperber, welcher jetzt über die hungernden und frierenden Vöglein herfällt und diese verzehrt. Es wird dringend gewünscht, daß die Jägerwelt diesen gefährlichen Gesellen mehr als bisher zu Leibe gehen möchte.
**I In „G a r t e n a r b e i t im I a n u a t' in unserer SamStag- Nummer muß es statt »nachgegraben" noch gegraben, statt „Die Verwendung von Kalk ist nicht zu empfehlen" — Die Verwendung von Kalk ist zu empfehlen heißen.
Landkreis Gießen.
u. Heuchelheim, 16. Jan. Die durch Veranlassung „Hessischen Ostpreußenhilfe" hier vorgenommenc Haussa mm- l u n g ergab 300 M. — Res. Fritz Kreiling, Handlungsgen hllfe, z. 3t. im Ersatz-Ball, des Jns-Regt. 118 in Worms, erhielt: das Eiserne Kreuz. — Landsturmmann Wilh. Kr ö ck wird alt' vermißt gemeldet.
" Langd, 16. Jan. Die Hessische Tapserkeitsmedaille erhielten die Wehrmänner Ernst Knorr und Friedrich Koller und der Pionier Adolf D i e tz.


