dem peuttgen Tage me Eigenschaft als KttsgSbeDrchmer nftargt haben, wegen der in den erwähnten Erlassen bezeichnten Straftaten werden niedergeschlagen, wenn die Straftaten vor dem Mutigen Tag und vor der Einberufung des Täters KU den Fahnen begangen sind.
2. Den unter 1 Gezeichneten Kriegsteilnehmern werden die vor ihrer Entlafsirng von den Fahnen durch Urteil oder Sttaf- befsyl eines preußisch«, Zivilgerichts einschließlich der auf Grand des Gesetzes Mer den Belagerungszustand gebildeten außerordentlichen Kriegsgerichten oder durch Sttafverftigimg einer preußischen Polizeibehörde oder durch! Strafbescheid einer preußischen Verwaltungsbehörde wegen der vor der Einberufung zu den Fahnen be- Mngenen Straftaten bis zum heutigen Tage rechtskräftig erkannten Strafen, soweit sie noch nicht vollstreckt -oder erlassen sind, einschließlich der Nebenstrafen und der rückständigen Kosten in Gnaden erlassen, sofern die einzelne Strafe oder ihr noch nicht voklstreckter Teil nur iu Verweis, Geldstrafe, Haft, Festungshaft bis zu einem Jahr einschließlich oder Gefängnis bis zu einem Jahr einschtießlicki allein oder in Verbindung miteinander oder mit Nebenstrafen besteht- Ter Erlaß der Nebenstrafen erstreckt sich indessen nickst auf die mich § 42 Absatz 1 des Milit^rftrafgesetzbuchs von Rechts wegen ein getretenen militärischen Ehäenstrafen. Tie vorsteherid be- ßeichneten Strafen find auch dann erlassen, wem, sie zu einer Gesamtstrafe vereinigt sind: jedoch tritt in diesem Falle der Straferlaß nur ein, wenn der Gesamtbetrag der Strafe oder sein noch nicht Vollstrecker Teil das oben bezeicksnete Maß nicht übersteigt. Klus die Strafen, die von einem der mit anderen Bundesstaaten gemeinschaftlichen Gerichte erLrmtt sind, findet dieser Erlaß Anwendung, sofern nach den mit den beteiligten Regier, rn gen getroffenen Vereinbarungen die Ausübung des Begnadigungsrechtes in dem betteffenden Falle Mir zusteht.
Tie Niederschlagung und der Straferlaß erfolgen unter der Bedingung, daß nicht der Täter mit Rücksicht auf eine Straftat seine Eigenschaft als Kriegsteilnehmer verloren hat oder verlieren wird: sie erstrecken sich ferner nicht ans solche Personen, die Kriegsteilnehmer geworden sind, obwohl sie die Fähigkeit zum Dienst in dem deutschen Heer oder der kaiserlichen Marine gemäß §§ 32, 33, 42 des Milttäfittrrfgesetzbuchs verloren hatten. Soweit sich! jedoch auch Fälle dieser Art zu einem Gnvdenerweise eignen, will Ich EinzelvorschlägeN aus Niederschlagung der Untersuch,mg oder auf Erlaß oder Milderung der Sttase entgegensehen.
Ich ermächtige ferner den Iuftizminister, zugunsten der oben bezeichneten Kriegsteilnehmer und deren Hinterbliebenen, in Sttosii fachen, die vor preußischen Zivil gerechten geschwebt haben, und bis zum heutigen Tage rechtskräftig erledigt sind, die Kosten, soweit sie noch nicht erlassen sind, ganz oder teilweise auch unter Rückerstattung bereits gezahlter Beträge niederzuschlagen und die Befugnis zur Nicderschbrgung aus andere Justizbehörden zu über- ittagen.
Tie Minister der Justiz, der Finalen, des Innern und des Krieges haben die zur Ausführung dieses Erlasses erforderliches Anordnungen zu erteilen.
Großes Hauptguartier, den 27. Januar 1917.
Wilhelm.
v. Bethmann Hollweg. v. Breitenbach. Beseler. Shdow. v. Trott zu Solz. Frhr. v. Schorlemer. Lentze. v. Loebell.
Helfferich. v. Stein. Gras v. Rvedern.
An das StaatsMinisterium.
Ern weiterer Mlerhöchster Erlaß bestimmt über die
Löschung von Strafeinträgen:
Ich will in Gnaden genehmigen, daß im Strafregister und in den polizeilichen Listen alle noch nicht gelöschten Vermerke über die bis zum 27. Januar 1907 (einschließlich) von preußischen Zivilgerichten oder von Militärgerichten des preußischen Kon- ttngentt erkannten sowie über die bis zu dem bezeichnettn Tage durch Verfügung preußischer Polizeibehörden festgesetzten Strafen gelöscht werden, wenn
( 1. der Bestrafe kerne anderen Strafen erhalten hat als
Gefängnis bis zu einem Jahr «nschLreßlich oder Arrest oder Haft oder Geldstrafe oder Verweis allein oder in Verbindung miteinander oder mit Nebenstrafen.:
2. <^gen den Bestraften nach dem 27. Januar 1907 bis zum Ijatttgen Tage nicht wiveder aus Strafe wegen eines Verbrechens oder Vergehens gerichtlich erkannt ist.
Aus die Stochen, die von einem der mit anderen Bundes- Avaten gemeinschastüchen Gerichte erkannt find, findet dieser Erlaß Ämvenduna, sofern nach den mit den Üeteiligttn Regierungen getroffenen Vereinbarungen die Ausübung des Begnadigungsrechtes in dem betteffenden Fcckle Mir zusdeht.
Die Minister der Justiz, des Innern Mid des Krieges haben die zur Ausführung dieses Erlasses erforderlichen Anordnungen, zu treffen. *
Großes Hauptquartier, den 27. Januar 1917.
Wilhelm.
v. Bethmann Hollweg. v. Breitenbach. Beseler. Shdow. v. Trott zu Solz. Frhr. v. Schorlemer. Lentze. v. Loebell. Helfserich. v. Stein. Gras v. Roedern.
An das Staatsministerium.
Aus Anlaß des Geburtstages Seiner Majestät des Kaisers ist ferner folgmder
Allerhöchster Gnadenerlaß
ergangen:
Tie in den heißen Kämpfen des letzten Jahves von meinem Heere an allen Fronten bewiesene Tapferkeit und treue, aufopfernd« Pflichterfüllung bestimmen Mich, auch an meinem. diesjährigen Geburtstage, soweit nicht einem der hohen Bundessittstrn das Begnadigungsrecht zusteht,
1. allen Militärpersonen des aktiven Heeres, der aktiven Marine und der 'Schutztruppen,
2. allen Personen, die feit Beginn des fetzigen Krieges aus dem aktiven Heere, der aktiven Marine oder den Schutzttuppen infolge von Tienstunbrauchbarkeit oder zu Kriegsarbeiten oder aus rvirt- schaftlichen Gründen entlassen worden sind,
die von Militärbefehrlshabern verhängten Tisziplinarfttasen und dre von Mllitärgerbhben verhängten Geü>- und Freiheitsstrafen aus Gnade zu erlassen, frtoeit die /Strafen noch nicht vollstrecht find, und sofern die auferlegten oder ^bereits gemilderten Freiheitsstrafen sechs Monate nicht übersteigen.
Ausgeschlossen von der Begnadigung sollen jedoch Personen
fi *,
1. die unter der Wirkung von Ehvenstrafen stehen,
3. die wegen einer oder mehrerer,s e i t der Verhängung der Sttase begangener Handlungen mit einer Freiheitsstrafe von mehr ccks vierzehn Tagen oder nrit Geldstrafe von mehr als 150 9JUaf oder wiederholt mit Freiheitsstrafe disziplinarisch oder rechtskräftig gerichtlich bestraft worden sind, sofern diese Strafen noch inächt erlassen sind. Personen, gegen die ein gerichtliches oder disziplinäres Verfahren wegen einer seit der ^Verhängung der Sttase begangenen Handlung schwebt, sollen nur unter der Bedingung begnadigt sein, daß in diesem Verfahren gegen sie keine schwere sttase als Freiheitsstrafe von 14 Tagen oder Geldstrafe von 150 Mark und keine militärische Ehrensttafe verhängt wird. Die Sttasvollsttcckung ist bis zur Beendigung des schwebenden Verfahrens au^usetzen.
Unter diesen Gnadenerlaß sollen ferner nicht fallen alle gerichtlich oder disziplinarisch verhängten Strafen wegen Miß- liandlung, Beleidigung oder vorschriftswidriger Belwndlung eines Untergebenen. Sind mehrere Einzelsttasen wegen solcher Sttafdalen neben einer oder mehreren anderen iEinzelstrafen in einer unter den Erlaß fallenden Gesamtstrafe enthalten, so ermächtige Ich den Gerichtsherrn, dem die Strafvollstreckung obliegt, die Gesamtdauer dieser Enrzelstvasen nach den gesetzlichen Vorschriften über die Bildung von Gesamtstrafen in angemessener Weise zu ermäßigen.
Ergeben sich durch eine Ausschließung von der Begnadigung in einzelnen Fällen besondere Härten, so ist Erlaß oder Milderung der Sttase vorzuschlagen.
Soweit nach Meinen bisherigen Gnaden erlassen Stta fen wegen schlechter Führung des Bestraften von der Begnadigung bereits ausgeschlossen morden sind, bleiben diese früheren Strafen auch nach dem gegenwärtigen Erlaß ausgeschlossen.
Ist ans Geldstrafe neben FveHeitSsttafe erkannt, so ist die erstere nur dann erlassen, wenn die Freiheitsstrafe unter diesen Erlaß fällt.
Ich beauftrage Sie, für die Bekanntmachcmg, Ausführung und Erläuterung dieses Erlasses Sorge zu tragen.
, Großes Hauptquartier, den 27. Januar 1917.
Wilhelm.
An den Kriegsminister. v. Stein.
Derselbe Allerhöchste Gnadenerlaß ist mit der Einleitung: „Die in den heißen Kämpfen des letzten /Jahres von meiner Marine auf allen Kriegsschauplätzen bewiesene Tapferkeit und treue aufopfernde Pflichterfüllung usw." cm den Reichskanzler (Reichs-Marine-Amt) ergangen.
Darin heißt es am Schlüsse:
Hinsichtlich der Militärpersvnen Meiner Marine, welche sich am heutigen Tage im Auslände oder auf der Reise innerhalb der heimischen Gewässer besinden, soll für die Gnadenerweisungen derjenige Tag maßgebend sein, an welchem diese Meine Order zur Kenntnis des Befehlshabers gelangt ist, der die Ausführung des Gnadenerlasses zu veranlassen hat.
Ich beaufttage Sie, für die Bekanntmachung, Ausführimg und Erläuterung dieses Erlasses Sorge zn tragen.
, Großes Hauptquartier, den 27. Januar 1917.
Wilhelm.
In Vertretung des Reichskanzlers: v. Capelle.
Schließlich ist folgender Allerhöchster Erlaß ergangen:
Auf den Bericht vom 16. Januar will ich in Gnaden genehmigen, daß im Strafregister und in den polizeilichen Ltsten alle noch nicht gelöschten Vermerke, über die bis zum 27. Januar (einschließlich) von den Konsulargerichten und den Gerichten der Kaiserlichen Marine und der Schutztruppen festgesetzten oder von den Schutzgebietsbehörden gegen Nichteingeborene ausgesprochenen Strafen gelöscht werden, wenn ^ 1. her Bestrafte keine anderen Strafet, erhalten hat als
Gefängnis bis zu einem Jahre einschließlich oder Festungshaft bis zu einem Jahre einschließlich oder Arrest oder Haft oder Geld- sttafe oder Verweis allein oder in Verbindung miteinander oder mtt Nebensttafen;
2. gegen den Bestraften nach dem 27. Januar 1907 bis zum heuttgen ^age nicht wieder auf Sttase wegen eines Verbrechens oder Vergehens gerichtlich erkannt ist.
Großes Hauptquartier, den 27. Jcrnuar 1917.
Wilhelm I. R.
^ m . „ v Bethmann Hollweg.
An den Reichskanzler.
Die Niederlande und Wilsons Vorschläge.
Haag, 26. Jan. (WTB. Nichtamtlich.) Das Korre- spondenzburecm meldet: Bei den Verhandlungen über das Budget des Ministeriums des Aeußern iu der Zweiten Kammer setzte sich Savarnin Lohnvairn für den Vorschlag Wilsons ein, Zwangsmittel gegen die Macht anzuwenden, die, das Recht verletze. Froelstra (Soz.) be- zeichnete den Vorschlag Wilsons als eine Utopie und als gefährlich. Der Minister des Aeußern London erklärte, daß es seiner Ansicht nach für die Niederlande unpolitisch sei, sich zu verpflichten und einen wirtschaftlichen oder militärischen Zwang aus andere Mächte auszarüben. Auf eine Anfrage des Abgeordneten Duhs über die Wegführunp von Belgiern antwortete der Minister, er habe die deutsche Regierung bereits ersucht, ihre Erklärung über die Repatriierung von Belgiern ausgiebiger in Anwendung zu bringen, und er hoffe, daß die bentfdye Regierung diesem Wunsche Nachkommen werde. Der Minister sagte weiter, daß die Niederlande die Friedensnote Wilsons nicht unterstützten, sei nicht als eine Demonstration gegen den Schritt Wilsons und nicht als ein Beweis übertriebener Vorsicht zu bettachten. Verschiedene Parteien hätten die Motive, die den Minister zu diesem Verhalten veranlaßten, gebilligt. Der Minister habe auf Einladung der schwedischen Regierung dem Gesandten in Stockholm aufgettagen, vorläufige Besprechungen über dre Frage abzuhalten, ob eine Konferenz der Neuttalen veranstaltet werden sollte, auf der u. a. die wirtschaftliche Lage nach dem .Kriege erörtert werden solle. Von einer Verstimmung >oder pvni Abschluß von Kottektivverttägen fei aber dabei keine Rede.
Der Seekrieg.
Sin Angriff auf die englische Küste.
Berlin, 26. Jan. (WTB. Amtlich.) In der Nach vom 25. zum 26. Januar stießen deutsche leicht Streit tröste in das englische Küstengewässer südlii Lowestoft vor, um die früher dort gemeldeten feindliche Bewachungsfahrzeuge und Vorpostenschjffe anzugreifen Vor Gegner wurde im ganzen avgesuchten Seegebiet nichts m sichtet. Hrerauf wurde der befestigte Platz Southwold ar nahe Entfernung durch Leuchtgranaterr unserer Torpedo boote gut erhellt und danach unter Artilleriefeue genommen. Treffer wurden beobachtet. Unsere Streit kräfte. die auch auf dem Rückmärsche keinen Gegner anttafer sind wohlbehalten zurückgekehrt.
Der Chef des Admiralftabs der Marine.
Haag, 26.Jan. (Zs.) Reuter meldet amtlich: Ein Üeinc deutsches '-schiff, dessen Name noch nicht sestgestellt werden könnt näherte srch in der letzten Nacht der Küste von Susso'lk an feuerte einige Granaten ab, von denen nur einzelne das Lau erreichten. Verluste wurden nicht verursacht, es würde nur iw bedeutender Schaden angerichtet.
.. London, 26. Jan. (MW.) „Daily Mail" schreibt über das letzte Seegefecht: Die solide Bauart der deutschen Zerstörer erhellt daraus, daß „48.69" über Wasser blieb, Obwohl er auf kurze Entfernung von (^schossen dirrchbohrt und außerdem gerammt worden ist. Das Schiff hätte nach allen Regeln untergehen müssen.
L o n d o n, 26. Jan. (WTB. NickMurtlich.) Lloyds meldet den Untergang des dänischen Dampfers „Dan".
Um dem Reiche.
Der Kaiser an den Großherzog von Hessen.
In der Antwort auf einen Brief, den der Großherzog nach Erscheinen des Ausrufs an das deutsche Voll an den Kaiser gerichtet hat, ist gesagt:
Gerührten, herzlichen Dank für Deinen lieben Brief! Ich bin hocherfieut, aus Deinen Zeilen wie aus der großen Menge der Zustimmungskundgebnngen zu ersehen, wie das herrliche deutsche Moll, und zumal auch Deine tteuren Hessen, einmütig sich um des Reiches Panier geschart. Gott lohne solche opferfreudige Hingabe mit vollem Steg! Wilhelm.
Aus Stadt rind €<mb.
Gießen, 27. Januar 1917.
Spart mit Kartoffeln, denn sie müssen bis 15. Anglist reichen.
** Amtliche Personalnachrichten. In den Ruhestand versetzt rtnrrbm die Schaffner in der Hessisch-Preußischen: Eiseubahngemeinschaft Heinrich Erbes zu BiscAfsheim und Georg
Lautetzach zu Bknyen, vom 1. Februar 1917 an. — Der Großherzog hat am 17. Januar den Reallehrer an der Realschule zu Langen Heirrrich Schlapp auf sein Nachfuchen unter Ancr^n- nung seiner langjährigen treuen Dienste mit Wirkung vom 1. Februar 1917 an in den Ruhestand versetzt und ihm aus diesern Anlaß das Ritterkreuz 2. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmütigen verliehen. — In den Ruhestand versetzt wirrde am 9. Januar der Lehver Heinrich Hillenbrandt zu Lampett- heim aus sein Nachfuchen unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste mit Wirkung vom 16. Januar 1917 an. JlM wurde aus diesem Anlaß das Ritterkreuz 2. Masse des Verdienstordens Philipps des Großmütigen verliehen.
** Beförderung. Der Fähnrich Ern st Ludwig v. Grolman im Jüs.-Regt. Nr. 116, wurde zum Leutnant befördert: mit dem Eisernen Kreuz 2. Kl. wurde .er schon Mitte Dezember ausgezeichnet.
** Geheimer Komm erzienrat Heichelheim vollendet heute sein 75. Lebensjahr. Auch in der harten Zeit des Krieges hat er seine Fürsorge der Milderung von Achten, der Unterstützung Von Hilfsbedürftigen, zugewendet. Nach dem Heimgang seiner Gattin von seelischen und gesundheitlichen Störungen bedrückt, hat er erfreillicherweise seine Frische wiedererlangt, die ihn hoffentlich noch recht lmrge in die Lage setzen wird, seine mannigfaltige ehrenamtliche Tätigkeit auszuüben und der im Kriege anßerordeittliche Anforderungen stellenden Wohlfahrtspflege seine wertvolle Stütze zu leihen.
Lebensmittelmarke«.
Für die Zeit vom 29. Jan. bis 4. Febr. 1917 haben nachfolgende Lebensmittelmarken Gültigkeit:
Brotmarken der 5. Woche, gültig vom 29. Jan. bis 4. Febr. 1917 Buttermarken „ 5. „ , „ 29. . , 4. , .
Fleischmarken ^ , 5. „ . „ ?S9. . ,4. . „
Kartoßelmarken, 5. „ „ „ 29. „ „ 4. „ , |
Zuckermarken Nr. 4 und 5, gültig bis 31. Januar, Nr. 6 und 7 j vom 1. Februar ab.
Seifenmarken für den Monat Januar und Februar.
Ein Nmtausch verfallener Marken findet nicht statt.
GeschäfiSstuudeu des Stadt. LebensmittelantteS von 9—12 Uhr vorm., 2—4 Uhr nachm.
Sonntags 10—12 Uhr vorm. Markenausgabe für Urlauber.
** Schlüsselwaren-Verteilung (Gvrnrpen und Teigwaren). Ein Teil der SckMsselrvowen ist eiirgettoffen und kann von Montag, 29. Januar, ab in den Geschäften, bei denen die Ei)rttagung in die Destell-Liste erfolgt ist, gegen Barzahlung und Vorzeigung der Ausweisnunrmern in Empfang genommen werden. Es entfallen ans die Person je 125 Gramm Graupen und Tergwaren. Beschwerden gegen Geschäfte, bei denen llnregelmäßigkeiten bei den Abgaben Vorkommen, sind dem Städt. L^berrsmitteb- amte mitzuteilen. Die Abgabe von Grieß und Haser- flocken erfolgt später; der Tag der Ausgabe wird noch bekanntgegeben. Die Bestell-Listen sind von den Kleinhan- delsgeschäften anfzubewahren und bei der demnächsttgen Ausgabe von Grieß und Haferflocken zu verwenden.
** Ausgabe von Lebensmittelkarten und Verkehr mit Butter undFett. Zur Vermeidung des Andrangs an den Verkaufsstellen für Butter und Fett sind von der Molkerei Gebr. Grieb zweiweitereVerkaufs- st e l l e n errichtet worden und zwar Ecke Frankfurter- und Klinikstraße und Lindenplatz 8. Hierdurch wurde zum Teil eine Aenderung der bestehenden Bezirkseinteilung notwendig, wie sie aus der in vorl. Nr. labgedruckten neuen Bezttks- einteilung ersichtlich ist. Die Neueinteilung tritt mit Montag, den 29. Januar 1917, in Kraft. Die einem anderen Bezirk zugeteilten Bezugsberechtigten können von diesem Tage ab die ihnen zuste^nden Lebensmittelkarten nur noch bei der rmch der jetzigen Einteilung zuständigen Kcrrten- ausgabestelle in Empfang nehmen. Die neue Bezirkseinteb- lung ist aus einer Zusammenstellung iu unserem Anzeigenteile zu ersehen.
** Raps und Rübsen. Sofern von einzelnen Landwirten weniger als 1 Hektar Raps oder Rübsen angebaut worden ist, der Gesamtanbau in der betteffenden Gemeinde aber 1 Hektar übersteigt, wird der zuständigen Großh. Bürgermeisterei die Einreichung eines Antrages aus Lieferung anheimgegeben. Derartige Anträge sind ebenfalls an die Zentralgenohenschast der Hessischen landw. Konsumvereine, e. G. m. b. H., in'Darmstadt zu richten. Siehe auch Anzeige.
** B estellungen von Saatgut für das Frühjahr 1917 werden bis zmn 31. Januar d. I. während der üblichen Geschäfis stunden auf dem Lebensmittelamt, Zimmer 6, entgegengeuomTnen. Siehe Bekaurrtmachnug.
** Zugänder uu g. Vom 25. Januar verkehrt der Sz. D. 179 Frankfurt—Cassel—Berlin in nachstehendem Fahrplan: Frankfurt ab 10.43 -n. (bisher 9.46), Friedberg an 11.28, ab 11.29 (bisher 10.31, 10.32), Bad Nauheim ab ab 11Z8 (bisher 10.41), Gießen an 12.13 v. (Äsher 11.16) urrd weiter im Fahrplan der Sz. v. 125 Gießen ab 12.38 v. Berlin Fr.-Stt. 9.13 v.
** Rotes Kreuz. Um den Kohlen- und Lichtverbrauch einzuschränken, hat sich der Zweigverein Gießen vom Roten Kreuz und der Alice-Frauenverein, Zweigverein Gießen, veranlaßt gesehen, die Tienststunden einzelner Abteilungen einzuschränken. Sieh« Anzeige in unserem heutigen Blatte.
** Der Gieß euer Konzertv«:rein gibt morgen sein 5. Konzert. Wir verweisen auf die Anzeige und 3Ä>r- besprechung in unserem heuttgen Blatte.
** Eisverein. Bei günstiger Witterung findet Sonntag nachmittag vvu 3 bis 5 Uhr Mllitärkonzert statt. Siehe Anzeige.
** Lichtspieltheater Bahnhofstraße 34. Die großg Tragödie des künstlichen Menschen findet ihre Fortsetzung sin vierten Teil der Homunculussette, „Tie Reiche des Homun- c u t u 3" mit dem gewaltigen Bertteter der Hauptfigur, Olaf Fönn. Nach dem Erfolge der ersten Teile bedarf der jetzt gegebene vierte Teil keiner Empfehlung mehr. Neben HomMcAkus wird ein großes Kriminaldvama in vier Akten, „Der Ring des Schicksals" gegeben. Die Direktion des Lichtspielhauses, bittet wegen des ^Andranges in den Abendstunden, nach Möglic^eit die Nachmittagsvorstellungen zu besuchen, lieber den Beginn der Vorführungen unterrichtet die Anzeige in heuttger Nummer.
** Schwarz-Weiß-Theater, Selters weg 8 1. Im Programm vom Samstag, 27. bis MoTttog, 29. Januar, steht auf dem Spielplan „Die G>espensteruhtt" Em mystisches Abenteuer des Detektivs Joe Deebs, versaht von Joe May und William Kahn. Als zweites Stück wird „Verklungene Lrebes-i lieber", ein dranratisches Mld aus hem Leben in 2 Mktrn gegeben und das übrige humoristische Beiprogramm.
Landkreis Gießen.
Zi Lang-Göns, 26. Jan. Ter Unteroffizier Karl S t o l l beim Landwehr-Jnfanterie-Regiment 116'erhielt das Eiserne Kreuz. K. Stoll trat beim Ausbruch des Krieges als Kriegsfreiwilliger ein und diente beim Res.-Jnf.-Regt. 222, 1. Komp. Er ist der Sohn des Glasermeisters Heinrich Stoll. - Dieser Tage wurde die älteste Frau, Kath. Mohr, geboren in Haufen bei Gießen, irr unserem Orte beerdigt. Frau Kath. Mahr ist 94 Jahre alt und war früher Besitzerin des alten Frankfurter Hofs.
A Obbornhofen, 26. Jan. Der am südlichen 2lusgang unseres Ortes angelegte Weg hat sich als eine prachtvolle Schlitte,? bahn entpuppt, auf der man die liebe Jugend sich während ihre,"


