Ausgabe 
30.8.1916 Erstes Blatt
Seite
4
 
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Todes-Anzeige.

Verwandten, Freunden und Bekannten hierdurch die schmerz­liche Mitteilung, daß mein lieber Mann, unser treusorgender Vater, Schwiegervater. Großvater, Bruder, Schwager und Onkel

Herr Christian Euler 11

gestern abend 11V, Uhr im 68. Lebensjahr nach langem, schwerem, mit großer Geduld getragenem Leiden sanft entschlafen ist.

In tiefer Trauer:

Elisabeth Euler, geh Weidig Familie Spie»

Familie Haller Familie Karl Euler Familie Funk.

Gießen, Lauterbach, Bieben, den 29. August 1916. 16156

Die Beerdigung findet Donnerstag, den 8. d. Mts. nachmittags 8 l /a Uhr vom Portale des neuen Friedhofes statt.

Auf den Schlachtfeldern starb den Heldentod unser treuer Bundesbruder

Lehramtsassessor

Leutnant d.R., Inhaber d. Eisernen Kreuzes.

In tiefer Trauer;

Math. nat. Verbindung

Fuhr XX

614ID

Veteranen-Verem

Wir setzen die Mtglieder von dem Ableben unseres lieben Ka- meraden

C§ii*§st«

geziemend in Kenntnis.

Die Beerdigung findet Donnerstag, den 31. August nachmittags SV* Ußt von der Kapelle des neuen Friedhofes aus statt.

6174D Der Borstand.

Verwandten, Freunden und Bekannten die schmerzliche Mit­teilung, daß es Gott dem Allmächtigen gefallen hat, unseren lieben, guten unvergeßlichen Vater, Schwiegervater, Großvater, Urgroß­vater, Schwager und Onkel

Veteran von 1866

nach langem schweren Leiden im Alter von 81 Jahren heute nacht 3 Uhr zu sich in die Ewigkeit abzurufen.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen.- Heinrich Wallbott X. und Familie Jakob Bricgcl Ifi. und Familie Wilh. Vogel und Familie Heinrich Briegrel V. und Familie Eudwig Bricgel und Familie. Garbenteich, Berlin und Eifa, den 29. August 1916. 011549

Die Beerdigung findet am Freitag, den 1. September, nachmittags 3V 2 Uhr in Garbenteich statt.

Gasherde

e i n flamm ig u. mehrflammig sowie 6asbratöfen in bester Ausführung und in allen Grössen empfiehlt zu billigen Freisen [1764

EdgarBorrmann

Eisenhandig., Neustadt 11

Wühl- und Schubrad-

Am 20. August starb im Reserve-Lazarett Berlin nach langem schweren, mit großer Geduld getragenem Leiden unser lieber, guter Sohn und Bruder, Neffe und Onkel

Grenadier Georg Kraft

im 21. Lebensjahre, was wir hierdurch Ver- wandten und Bekannten Mitteilen.

In ttefer Trauer:

Familie Georg Kraft Fda Werner geb. Kraft.

Gießen (Wetzsteinstr. 42), 28. August 1916.

jrnit Entleerung direkt in den Sack, r 603ö a

eiserne Wende-

und

UnivsrsaipfEüge Eggen etc.

empfiehlt

Maschinenfabrik, Elch.

Für die vielen Beweise Herzlicher Teil­nahme bei dem Heimgang unseres lieben Entschlafenen sagen wir aus diesem Wege allen unseren herzlichsten Dank.

Familie Bücher Familie Damm uebft Angehörigen.

Saasen, 29. August 1916.

Feinste Icbendfrlsctic

Schellfische

soeben eingetroffen bet l 6000

August Waüanfeis,

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eingetroffen. Sofortiger Ein­kauf empfehlenswert.

Selterörveg. 15806

Vortrag mit Lichtbildern

gehalten von Oberleutnant a. D. Zowe auf Einladung des Groäherzog- lichcn Garni^on-Kouisnaraios für

die Truppen unter Beteiligung der Zivilbevölkerung am

Mittwoch, den 30. August, abends 7 Ohr

in der XcuenAnla der Universität. Karten zu 31 k. 2 ., 1., und 50 Pfg. hei Chaliicr, Musikalienhandlung:, Neuen weg 9 und an der Abendkasse. 6128D

Sormtae;, den 3. September

findet der 6159

ifaf IlSliilit

Zrankfmter5LratzeimLannhäuftr"

statt. Zu zahlreicher Beschickung ladet ein Der Vorstand.

BekKnrrtmachNNg.

Beirifft: Viehzählung am 1. September 1916.

Auf Verfügung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern findet am L September ds. Js. eine Vieh­zählung statt.

Gezählt werden das Rindvieh, die Schweire nach be- stimmten Altersklassen und die Schafs.

Die Aufnahme erfolgt durch von der Stadt beauftragte Zähler. Wer vorsätzlich die Anzeige seines Viehbestandes, zu der er etwa anfgefordert wird, nicht erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaberl macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geld­strafe bis zu 10 000 Mk. bestraft: auch kann Vieh, dessen Vorhandensein verschwiegen worden ist, im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden.

Gießen, den 28. August 1916. . 6166B

Der Oberbürgermeister.

Keller.

Butter- undFettverssrgrmg.

Die auf die Fettkarte der Stadt Gießen abzugebende Menge wird mit Wirkung von heute ab aus Vs Pfund festgesetzt.

Gießen, den 29. August 1916. , 6164B

Der Oberbürgermeistrr.

Keller.

BekKNKttNKchrmg.

Der Stadtverwaltung steht eine größere Anzahl kupferner Kessel zur Verfügung, die auf Wunsch zu Ein- nlackizwecken abgegeben werden. Gesuche sind an das Lebens mitckelantt, Ostanlage Nr. 39, Zimmer Nr. 4. zu richten, woselbst die uiüjecen Bedingungen zu erfahren sind. 6170 B

Gießen, den 29. August 1916.

Der Oberbürgermeister:

Keller.

Bekanntmachung.

Betr.: Allgemeine Bestandsaufnahme der wichtigsten Lcbensnrittel cm 1. September 1916.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom. 3. August 1916 findet am 1. September 1916 eine allgemeine Ve- stnndsausnaHme der wichtigsten Lebensmittel statt.

Die Anfnahmie erstreckt sich auf:

1. Haushaltungen (EinzelHaushaltungen mrd Familien- hcmshaltungen mit -weniger als 30 zu verpflegenden Hans halttMFsmibgliedern).

2. a) Haushaltungen mit 30 oder mehr zu verpflegeiÜLn

Hcnrshallungsmitgliederu,

b) öffentliche Mrperschaßten, Koutrnunalvec-ände, son­stige öffentlich-rechtliche Körperschaften und 3§ec- dände aller Art,

c) Anstalten aller SCrt, Krankenan stakten, Kranken- hächer, Irrenanstalten, Erholungsheime, Pensio- nate, Erziehungsan-stalten aller Art, Gefangenem- anstalten aller Art, Armen- und Unterkunftsan- statten aller Art. Volksküchen und sonstige Anstalt- ten,

d) Gewerbe- und Hondelsbetrieve aller Art, ein­schließlich der Lagerhäuser. .Kühlhallen mtb dergl., Konfumivereme, Genossensckiaften und ähnliche Ber­einigungen, die die Versorgung ihrer Mitglieder mit Lebensmitteln betreiben.

Die Aufnahme in den Haushaltungen mit weniger als 30 zu verpflegenden Haushaltungschitgliedern umfaßt folgende Gegenstände:

1. Fleischdauerwaren (Schütten, Speck, Würste, Rauch­fleisch, Pökelfleisch und andere Fleischdauerwaren),

2. Fleischkonserveir (reine Fleischkonserven in Büchsen. Dosen, Gläsern),

3. Fleischkonserven mit Gemüse oder anderen Waren ge­mischt in Büchsen, Dosen, Gläsern usw.,

4. Eier.

Mir jede der Gruppen 13 sind die vorhattdenen Bestände in einer Gesamtsumme nach vollen Pfunden an­zugeben. Mengen von weniger als 1 Pfund sind nidyt an­zugeben. Eier sütd nach der Stückzahl anzugeben.

Die Auffiahme bei .Haushaltungen von 30 und inehr verpflegten Haushaltungsmitgliedern, Körperschaften, An­stalten undl Betrieben unrsaßt folge,tde Gegenstände:

1. Reis,

2. Reismehl und Reisgrieß,

3. Bohnen,

4. Erbsen,

5. Linsen,

6. Schinken.

7. Speck,

8. Würste,

9. sonstige Fleischdauerwaren (Rauchfleisch, Pökelfleisch Gefrierfleisch u.a.),

10. FleischkonscrveN (reine Fleisch ko nserver^,

11. Flei Wonserven mit Gemüse oder anderen Wären ge­mischt,

12. Fischkonserven,

13. Gesalzene und getrocknete Fische einschließlich Heringe,

14. Gemiüsekonserven,

15. Dörrgemüse,

16. Darrobst. /

17. Zucker,

>

18. Marmelade ohne Höchstprets,

19. Marmelade mit Höchstpreis,

20. Obstmüs, Obst- und Rübenkraut und ähnliche zum Brotaufstrich dienende Waren,

21. Kunsthonig,

22. Kaffee (gebrannt),

23. Kaffee (ungebrannt ,

24. Tee,

25. Kakao,

26. Kondensierte Milch,

27. Milchpräparate, Trockenmilch u. a.,

28. Eier,

29. Speiseöle,

30. Butter,

31. Schmalz,

32. sonstige Speisefette,

33. Seife.

Für jede der Gruppen sind die Vorha nd men Bestände in einer Gesamtsumme nach Zentnern (100 Pfund) und etwa über schieß endet! vollen Pfunden anzugeben. Mengen von weniger als 1 Pfund sind nicht anzngeben. Gier sind nach der Stückzahl anzugeben.

Wer mit Beginn des 1. September 1916 anzeigepflich- ttge Vorräte in Gewahrsam I>at, gleichgültig ob sie ihm gehören oder nicht, ist verpflichtet, die vorhandenen Men­gen auf dem vorgeschrieb/nen Anzeigevordruck bis zum Ablauf des 2. September der zuständigen Behörde des­jenigen Bezirks anzuzeigen, in dem die Vorräte lagern.

Zur Anzeige verpflichtet ist für Haushaltungen der Hanshaltungsvorstarrd oder sein Vertreter, für Gewerbe- und Handelsbetriebe der Inhaber, Vorstand, Geschäfts­führer oder deren Vertreter, für die übrigen Anstalten berert^ Vorstand.

Für Haushaltungen mit weniger als 30 zu verpfle­genden Haushaltungsmitgliedern ist, falls anzeigepflich­tige Vorräte rticht vorhanden sind, unter Benutzung des Vordrucks eine Fehlanzeige zu erstatten.

Vorräte, die sich mit Beginn des 1. September 1916 m den unter Zoll- oder Steueraufsicht stehenden öffent­lichen Niederlagen beffnden, werden von den Zoll- und Steuerbehörden nachgewiesen, dagegen sind Vorräte, die sich zu diesen! Zeitpunkt in den unter Zoll- oder Steuer­aufsicht stehenden Privatlagern mit oder ohne amtlichen Mit Verschluß u.a. oder in Zollausschüssen oder Frei- bpzirkeu befinden, von den Lagerhaltern anzuzeigen und gleichzeitig mit den im freien Verkehr befindlichen Vor­räten m einer Summe anzngeben. Diese NachweisnngeN sind unmittelbar der Groß herzoglichen Zentralstelle für Landesstatistik zu erstatten.

Bei Haushaltungen mit weniger als 30 zu verpflegen- oen Haushaltungsmitgliedern besteht die Anzeigepflicht nur bezüglich der für diese in Betracht kommenden Gegen­stände.

Die Anzeigepflicht erstreckt 'sich nicht auf Vorräte, die tut Eigentum des Reichs, der Bundesstaate,! oder Elsaß- Lothringens, insbesondere der Heeresverwaltung oder der MarincVerwaltung sowie der unter Aufsicht des Reicks stehenden Kriegswirtscktaftsorganisativneu stehen oder zur Ausführung fester Lieferungsverträge überwiesen sind.

^Die vorgeschriebenen Vordrucke werden am 31. August ds. Fs- durch von der Stadt beauftragte Personen in den einzelnen Haushaltungen abgegeben und am 2. September wieder abgeholt. Sollte versehentlich-einem Haushalte ei,: Vordruck uicht zugestellt werden, so ist der Auzeigepflich- ttge gehalten, demselben ccksbcckd auf dein Lebensmittelantt, OjtaUlage 39, Ziuvmer 1, abzuholen.

Zur Ermittekurrg richtiger Awgaben können VorratS- und BetriebsräuMe oder sonstige Aufbewahrungsorte, wo Vorräte der in die Erhebung einbezogencn Art zu ver­muten srnd, durchsucht unb die Geschäftsau^eichnungeni und -Bücher des zur Anzeige Verpflichteten nachgeprüft werden.

Wer vorsätzlich die ihm Eegende Anzeige nicht oder Nicht rechtzeitig er,lacktet oder wissentlich unrichtige ober unvollständige Angabert macht, oder wer die Durchsuchung oder dre Einsicht der Geschäftspapiere oder -Bücher ver­weigert. wird mit (östffängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe können Vorräte, die verschwiegen worden sind, ohne UtÄerschied, ob sie dem Anzeigepslichtigen gehören aber nicht, emgezogen werdar.

Wer fahrlässig die ihm obliegende Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet oder iunrichtige oder unvollstän­dige Angaben nmcht, wird rnit Geldstrafe bis zu drei­tausend Mark bestraft. 6165 B

Gießen, den 28. Angust 1916.

Der Oberbürgermeister.

Keller.

Bekmmtmachrmg

über die Beschlagnahme und Bestandserhebung der Fahr-

radbereffungen (Einschränkung des Radfahrverkehrß).

Die Ablieferung der Fahrraddecken und Fahrrad­schlauche aus dem Bezirk der Stadt Gießen hat nach Brotmarkenbezirken an folgenden Tagen, vormittags 912 und nachmittags 3f> Uhr, zu erfolgen:

1. Brotmarkenbezirk 1 und 2; am 1. September.

2. Brotmarkenbezirk 3 und 4: am 4. September.

3. Brotmarkenbezirk 5 und 6: am 6. September.

4. Brotmarkenbezirk 7 und 8: am 8. September.

5. Brotmarkenbezirk 9 und 10: am 11. September.

6. Brotmarkenbezirk 11 und 12: am 13. September.

Die Besitzer von Fahrrädern, die zur wetteren Be­nutzung nicht zugelaffen worden sind, werden hiermit aufgesordert, die von den Fahrrädern durch sie loszu- lösenden Bereifungen au den jeweils genannten Tagen persönlich an die Sammelstelle der Stadt Gießen

Turnhalle der Stadtknabenschnlc, Nordanlage 8 abzuliefern. Die Besitzer erhalten je nach der Gute der Bereiftmgen den entsprechenden Geldbetrag sofort ans bezahlt tmd haben durch ihre Unterschrift den richtigen Empfang der betreffenden Summe zu bescheinigen, sowie ihr Einuerftändnis mit der erfolgten .Klasfenbewertung anzuerkennen. Spätere Einwendungen gegen die Be­wertung können keine Berücksichtigung finden. Falls eine Eittigung über den Uebernahmevreis auf diesem Wege nicht zustande kommt, nimmt die Sammelstelle die Be- reifttngen nicht an: diese werden vielmebr später enteignet.

Die Preise sind nach § 6 der Bekanntmachung des stellvertretenden Generallommandoö des 18. Armeekorps voia 12. Juli 1916 labgedruckt am gleichen Tage im zweiten Blatt des Gießener Anzeigers!

für jede Decke für jeden Schlauch

Mk. 2Nk.

Klaffe a Isehr gut) 4. 3.

Klasse b (aut) 3 2.-

Klaffe c (nocki brauchbar) 1.50 1.50

Klasse d (unbrauchbar) 0.50 0.25

Es werden auch Fahrradbereifungen von derSamme!» stelle ohne Entgelt angenommen, wenn die Besitzer aus Bezahlung Verzicht leisten. Die hierdurch erzielten Erlöse kommen nicht den Gummifabriken zugute, sondern sollen die Möglichkeit gewähren, die wiederhergestellten Decken und Schläuche zu den in Aussicht genomntenen Preisen den mittelbar und unmittelbar für Heeres- und Volks- Versorgung arbeitenden Teil der Bevölkerung zur Ver­fügung zu stellen.

Diejenigen Fahrradbereifuttgen, die bis zmn 15. Sep­tember einschliegllch nicht freiwillig abgeliefert worden sind, muffen ms spätestens 1. Oktober bei dem Ober­bürgermeister der Stadt Gießen »tach bestirnmtem Vor­druck angemeldet rverden: die hierzu erforderlichen Meldescheine werden auf dem Stadthaus, Zimmer Nr. 15, kostenlos abgegeben. Sämtliche ans diese Art gemeldeten Fahrradberettunaen werden später enteignet.

Dle Ablteferungspslicht der Bereisungen bezieht sich aus alle Fahrräder, die zur tveiteren Benutzung nicht mehr zugelaßen worden sind: dgnn aber auch auf alle dieientgeu oahrräder, die seither unbenutzt in Kellern und Bodenräumen ausbewahrt worden sind.

Gießen, den 29. August 1916. 6158B

Der Oberbürgermeister.

Keller.

V