Nr. 88
Erschein! ttzlich mit ««Snahme deS Sonntag«.
Die ..Stetzever $<Httflk*Wättw" werden dem .Anzeiger^ viermal wöchentlich be,gelegt, das ..rtreirvtan für fcn Kreis Sichen" zweimal wöcl)entlich. Die ..Landwirtschaftliche« Seit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.
166. Jahrgang
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberhessen
Msntaq, 1«. Atn ik <0*4?
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Umversitäts - Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.
Schristleitung, Geschäftsstelle u.Druckerei: Schul- stratze?. Geschäftsstelle u.Berlag:^TK51,Schrist- leitung: S^D112. Adresse für Drahtnachrichten: Anzeiger Gießen.
t^lb. Deutscher Reichstag.
42. Sitzung, Sonnabend. 8. April.
Am Tische des Vundesrats: Dr. Lisco. Dr. Helfferich.
^ Präsident Dr. Kaempf eröffnet die Sitzung um 12 Uhr 1v Minuten.
Herabsetzung der Mudesiskrasen im MNkkirffrasgssetzbuch.
, En der gestrigen Sitzung angenommene Antrag Dr. Müller- Meiningen (Fortschr. Vp.)— Dr. Junck (Natl.) mrf baldigste Vorlegung eines Gesetzentwurfs über die Herabsetzung der Mindest st rasen im Militär st ras- g e s e tz b u ch muß nochmals abgeftimmt werden, da der Antrag gestern nur handschriftlich Vorgelegen hatte.
Generalmajor Freiherr von Langcrmann und Erlenkamp,
Departementsdirektor im Kriegsministerium, gibt folgende Erklärung ab: Der Antrag ist gestern beim Haus-- haltsplan für das Reichsmilitärgericht gestellt worden. Wäre er beim Rilitäretat gestellt worden, so hätte der stellvertretende Kriegsministcr seine Bedenken gegen den Antrag nicht verschwiegen. Er behält sich vor, dies bei späterer Gelegenheit zu tun.
Der Antrag wird gegen die Stimmen der Konservativen a n - genommen.
Reichssufttzekat.
Der Reichshaushaltsausschuß befürwortet die Annahme einer Entschließung auf Aenderung der Entlastungs- Verordnungen vom 9. September und 5. Oktober 1915 unter Berücksichtigung der in der Zeit der Anwendung gewonnenen Erfahrungen.
Eine weiter vorgeschlagene Entschließung wünscht vor dem Erlaß neuer Verordnungen auf dem Gebiete der Rechtspflege die Anhörung der berufenen Vertretungen der Rechtsanwaltschaft.
Ein An trag der Sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft verlangt Aushebung der Bundesrotsverordnung zur Entlastung der Gerichte vom 9. September 1915.
Abg. Dr. Liesching (Vp.)
berichtet über die Ausschußberatungen. Stimmt der Reichstag dem Antrag der Sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft zu, so muß die Regierung die Verordnung vom 9. September «ushcben.
, Abg. Heine (Soz.):
Die Reichsregierung darf ihre diskretionären Befugnisse während des Kriegszustandes nicht zu juristischen Experimenten ausnutzen. Die Fragen des Güte- und Mahnverfahrens sind zu verwickelt, um versuchsweise geändert zu werden. Dazu gehört auch die Einschränkung derBcleidrgungs- k lagen. Zu einem Ausgleich dieser Fragen gehört große gesetzgeberische Kraft und Einmütigkeit. Wenn im Burgfrieden so viele Offizialanklagen wegen formaler Beleidigung erfolgen, kann man ftch nicht wundern, daß jede Aeuherung einer abweichenden Meinung eine Beleidigungsklage herbeiführt. (Heiterkeit.) Unerhört ist die Nichtanhörung der An. waltövertreter vor Erlaß der Bestimmung über Nicht- Erstattung der Anwalsgebühren. Man will die Anwälte absichtlich nicht befragen. Unbilligkeiten ergeben sich bei der Abbüßung von noch nicht ganz erledigten Strafen. Die Leute werden aus ihrem Broterwerb gerissen, weil keine gesetzliche Grundlage da ist. ihnen den Rest der Strafe zu schenken. Der Lübecker Senator P o s f e h l und sein Prokurist sind jetzt von der Anklage auf Hochverrat wegen Lieferung an das feindliche Ausland frei- gefprochen worden. Derartige Anklagen darf man überhaupt nicht erheben, weun die Voruntersuchung nicht die Sicherheit gibt, daß eine Verurteilung erfolgen wird. Dadurch wird Beunruhigung in unser Rechtsleben hineingetragen.
Staatssekretär Dr. Lisco:
Der Berichterstater und der Vorredner haben der Meinung Ausdruck gegeben, daß der V u n d c s r a t bei Erlaß der E n t - l^rstungsverordnungen seine Befugnisse über- sch r i 11 e n habe, bu es nicht im Sinne des Ermächtigungsgesetzes gelegen hätte, auf .'einer Grundlage eine solche Verord- nMng zu erlassen. Wie schon im Ausschuß ausgeführt, ist im Bundesrat und von den Bundesregierungen sehr eingehend erwogen worden, ob der Bundesrat sich für ermächtigt halten sollte, eine solche Bevordnunq zu erlassen. Man ist zu einer Bejahung in der Frage gelangt.
Bei der Nichtanhörung der Rechtsanwälte haben in keiner Weife Absichten obgewaltet, die eine Spitze gegen sie bedeuten könnten. Daß wir die Anwaltschaft nicht haben hören können, haben wir selbst bedauert. Sehr schwierige Momente in der Verteilung der Arbeitsgeschäfte wirkten dabei hindernd. Bei uns und bei der Landesjustizverwaltung lagen so schwierige Verhältnisse vcr, daß wir dazu tatsächlich nicht haben kommen können. Die Geschäfte hatten sich vermehrt, die Beamtenzahl war verringert. Und im Juli wurden noch unglaubliche Mengen von Be^
amten der Justizverwaltung zum Heeresdienst angcfordert. Ein geordneter Geschästsgrng war überhaupt nur sehr schwer aufrecht zu erhalten. Auch die ganze Auffassung der Re-chsjustizverwal- tung über bas Verhältnis der Richter zu den Anwälten verbürgt, daß keine Absicht gegen die Rechtsanwälte mrt- wirkte.
Daß die G e r i ch t s s ch r e i b e r bei K o st e n f e st s e h u n. gen darüber zu befinden haben, ob die Vertretung durch einen Anwalt zur zweckentsprechenden Rechtsversolgung not« tu e n d t g war. liegt an den 1906 in die Zivilprozeßordnung eingefügten Bestimmungen. Es war nicht die Absicht der Verordnung. diese Entscheidung dem Gerichtsschreiber zu geben, sondern das war eine Folge der bereits bestehenden Zivilprozeßbestimmungen.
In der Angelegenheit Pos fehl ist die Vorprüfung sehr eingehend geführt worden. Auf Grund der im Verlaufe der Voruntersuchung ergriffenen Maßregeln waren die Verdachtsmomente sogar sehr erheblich verstärkt worden. Die vereinig'.en Senate haben den Verdacht für hinreichend gehalten, um die Hauptverhandlung onzusehen. Wie sie verlaufen ist, weiß ich nicht. (Abg. Heine (Soz.): Tie Kosten sind der Staatskasse auf-. erlegt worden.)
Abg. Dove (Vp.):
Wir werden dem Antrag zustimmen. Auf dem Gebiete der Verteidigung der zivilen Rechte geben wir am wenigsten gern etwas auf, zumal der Belagerungszustand unsere öffentlichen Rechte sehr beschränkt hat. Wir müssen hier einen Damm gegenüber den Maßnahmen des Bundesrats ausrichten. Wir verkennen nicht den guten Willen des Bundesrats, aber die Folgen scheinen mir doch bedenklich. Ich war als Richter gewiß für gerichtliche Vergleiche, aber man darf den Sühnebegriss nicht zuweit ausdehnen. Wir müssen anerkennen, daß die Rechtsanwälte in gegenseitiger Vertretung ohne Rücksicht aus das Materielle den ordentlichen Rechtsgang aufrechterhalten haben. Deshalb hätte man sie auch J3ei Erlaß der Verordnung vorher fragen sollen.
Abg. Dr. Junck (Natl.):
Zunächst einige Bemerkungen zu dem Prozeß gegen den Senator P o s s c h l. Ter Oberreichsanwalt trägt nicht allein die Verantwort,ing für die Taue, der Untersuchung und andere Maßnahmen, sondern die Voruntersuchung ist eine Sache des Gerichts gewesen. Mr Erössnungsbeschluß ist vom ersten Strafsenat des Reichsgerichts ausaegangcn und auch der Beschluß über die Fortdauer der Untersuclungshast ist dom vollbesetzten Senat gefaßt worden. Wenn die Kosten des Verfahrens der Staatskasse auserlegt sind, so entspricht das nur den gesetzlichen Bestimmungen. Ob auch die Kosten der Verteidigung der Staatskasse auserlegt sind, wissen wir noch nicht. (Abg. v. Liszt (Fortschr. Dp.s: Das ist doch geschehen!) Ich glaube doch, d»s steht noch nicht fest, und so lange man nicht ganz genau über alles unterrichtet ist, sollte man solche Vorwürfe gegen das Gericht nicht erheben. Wir wissen nicht, mit welcher Mehrheit die Freisprechung erfolgt ist. Die mündliche Verhandlung liegt im Interesse des Angeklagten. Ein Freispruch ist doch besser als die Einstellung des Verfahrens. (Abg. Heinze (Soz.): Aber die lange Dauer der Untersuchungshaft, die wahnwitzige Höhe des Strafantrages!) Ich wollte mich nur dagegen wenden, daß inan solche Vorwürfe nicht unbegründet gegen unfern höchsten Gerichtshof erheben sollte.
Die Verordnung üvcr die Entlastung der Gerichte ist im ganzen wohl ein Fehlgriff gewesen und der Reichstag kann jetzt gewiß die Beseitigung dieser Verordnung berlangen. Wir sollten aber nicht ex ädrupta landein. Dem Vorredner danke ich für seine warmeii anerkennend<rn Worte für den Rechtsanwalts st and. Jede Zeit wäre zu solchen Experimenten eher geeignet gewesen, als gerade die Kriegszeit, in der der Anwaltstand ohnehin schon schwer zu leiden hat. Durch den Erlaß dieser Verordnung hat die Ermächtigung vom 4. August doch wohl eine überraschende Anwendung gefunden. . In einer vertraulichen Besprechung im Rcichsamt des Innern wurde seinerzeit darauf hingewiesen, daß wir im Gegensatz zu unfern Feinden wohl ohne ein allgemeines Moratorium auskommeu würden, daß aber die Reichsleitung doch die Möglichkeit haben sollte, bei plötzlich auftretenden Schädigungen einzugreisen. An eine Reform der Zivilprozeßordnung haben wir allerdings damals wohl kaum gedacht. wenigstens ist das meine subjektive Auffassung. Es wäre Wohl besser gewesen, wenn man sich vor dem Erlaß dieser Verordnung mit den Anwaltskamnwrn in Verbindung gesetzt hätte.
Einen außergerichtlichen Zwangsvergleich kennen wir nur im Konkurs. Oesterreich-Unaarn hat bereits eine Ausgleichsordnung. Wenn der Bundesrat einen außerordentlichen Zwangsvcrgleich schüfe, so würde er sich im Rahmen des Ermächtigungsgesetzes halten, denn cs handelt sich tatsächlich um Abwendung wirtschaftlicher Scliädigungen. die cintreten würden, wenn nach dem Kriege die heute unter Geschästsaufsicht stehenden Unternehmungen in Gefahr kämen, zusammenzubrechen. Auch viele h e i m k ehrende Krieger, deren wirtschaftliche Verhältnisse sich während des Krieges verschlechtert haben, würden schwer zu leiden haben. Wir müssen eine Möglichkeit schaffen, ohne Minderung der Ehre, ohne Öffentlichkeit des Konkurses und ohne Zertrümmerung der Werte wieder in geordnete Verhältnisse zurück- zukehren. Die Schaffung eines außergerichtlichen Zwangsverglerchs
entspricht für die Uebergangszeit einem wesentlichen Bedürfnis. Ich bitte, daß das Reichsjustizamt dieser Aufgabe seine Aufmerksamkeit widmet und bald eine dahingehende Verordnung erläßt, wobei die beteiligten sachverständigen Kreise vorher gehört werden müssen. (Beifall.)
Staatssekretär Dr. Lisco:
Das Reichsjustizamt ist bereits mit der Ausarbeitung einer Vorlage über die Einführung eines außergerichtlichen Zwangsvergleichs befaßt worden. Ich freue mich zu hören, daß der Vorredner die verbündeten Regierungen für ermächtigt hält, eine derartige Verordnung zu erlassen. Der Abgeordnete Heine hat den Oberreichsanwälten das Ver- antwortlichkeitsgefühl abgesprochen und gemeint, sie müßten selber einmal einen Freispruch beantragen können. Wer das große Verantwortlichkeitsgefühl kennt, das die Mitglieder der Oberreichsanwaltschaft beseelt, die große Pflichttreue, mit der sie arbeiten, der versteht derartige Worte nicht, mit denen in öffentlicher Sitzung gegen die Oberreichsanwaltschaft vorgegangen wird. Namens der Oberreichsanwaltschaft und der Reichsjustizverwaltung muh ich der. artige Angriffe mit Entschiedenheit zurückweisen. (Beifall.)
Abg. Stadthagen (Soz.):
Die Entlastungsverordnung hat dem arbeitenden Volke schweren Schaden zugefügt. Der Standpunkt der borgeschlagenen Entschließung. die Berufung bei Beträgen unter 50 Mark zu beseitigen, ist plutokratisch. Der Prozeß gegen den Lübecker Sena. tor Pos fehl hat 21 Tage gedauert, die objektiven Merkmale des Hochverrats waren gegeben, und ich erwarte, daß man uns nach Vorliegcn des Materials nähere Auskunft erteilt. Eine Unsumme von überflüssigen Anklagen sind im Kriege erhoben worden. Die Oberbefehlshaber erlassen Redeverbote unter Strafandrohungen. Dadurch entstehen wieder unnötige Prozesse. Kann das der Bundesrat nicht verhindern? Wir brauchen einen kleinen Zipfel von Gerechtigkeit.
Abg. Landsberg (Soz.)'
spricht gegen den Antrag der Sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft. Die Entlastungsverordnung enthält auch gute Gedanken. Warum wird der Antrag zur Aufhebung nicht auf die fehlerhaften Bestimmungen beschränkt? Dann mutz er aber auch radikaler gefaßt werden. Rosa Luxemburg ist im „grünen Wagen", in dem sechs Frauenspersonen saßen, die wegen Uebertretung fitten- polizeilicher Vorschriften bestraft waren, transportiert worden. Es ist eine Barbarei, eine Frau, die wegen poetischer Vergehen bestraft war, wie eine Ehrlose zu behandeln.
Die Aussprache schließt.
Es folgen persönliche Bemerkungen.
Abg. Herne (Soz.):'
Herrn Junck gegenüber stelle ich fest, daß ftn Prozeß Pvffehl die Kosten der Staatskaffe auferlegt wurden und daß das GettcU die Unschuld des Angeklagten anerkannt hat. Herr Stadthagen behauptete. ich hätte gegen das Prozeßverfahren Einspruch erhr^en. weil es sich um einen reichen Mann handelt. Ganz Stadthagenl (Heiterkeit.) Ich habe aber auch Liebknecht und Stadthagen in Schuh genommen, auch nicht aus persönlicher Freundschaft (große Heiterkeit), sondern um der Gerechtigkeit willen.
Abg. Stadthagen (Soz. Arb.):'
Ich habe nichts von dem reichen Manne gesagt. DaS war eine Unwahrheit, bei Heine nichts Neues. (Unruhe. Der Pr^i- dent ruft Stadthagen zur Ordnung.)
Abg. Dr. Junck (Natl.):
Ich habe keine Behauptungen aufgestellt, fordern rar gefegt, wir müßten die tatsächlichen Feststellungen abwarten.
Der Antrag der Soz. Arbeitsgemeinschaft auf Aufhebung der Entlastungsverordnung wird abgelehnt, die Entschließungen des Ausschusses werden angenommen. Damit ist der HanShaltspLcsi für das Reichsjustizamt erledigt.
Ser HnushMplan für d§s yeichsUchgmk.
Der Abgeordnete Liebknecht brachte bei der Beratung des Etats des .Reichsschatzumtes wiederum Behauptungen vor, die jedes vaterländische Empfinden gröblich verletzen mußten. Das Haus gab deutlich zu erkennen, daß es den Redner nicht weiter hören wolle.
Präsident Dr. Kacurstf
sprach sein Bedauern aus, daß ein Deutscher derartige Aeuße- rungen tun könne und schloß den Abgeordneten Liebknecht wegen fortgesetzter Verstöße gegen die Ordnung des Hauses von der Sitzung auS. Ns Liebknecht die Rednertribüne trotzdem nicht verließ, kam es zu erregten Auseinandersetzungen, in deven Verlauf d i e V e s ch l u ß- unfähigkeit des Hauses festgestellt und die Sitzung geschlossen wurde.
Nächste Sitzung: Montag 3 Uhr: Etat deS Reichsschatz- amles, Kaligeseh. Herabsetzung der Altersgrenze, kleine Etats.
Schluß 4 Uhr.
Protokoll über die 58. Sitzung des Kreistags
des Kreises Gießen vom 28. März 1916
Gegenwärtig: I. Großh. Provinzialdirektor Geheimerat Tr. tl sing er, Gießen, als Vorsitzender; die K rei s t a g S Mitglieder: Krankenkassekontrolleur Beckmann, Bürgermeister D ö r m e r, Fabrikant E ich e n a u e r, Bürgermeister F e n b t, Jnstizrat Grünewald, Geh. Justizrat Hirschhorn, Mühlenbesitzer Heinrich Hirz IX., Brauereibesitzer Heinrich Jhring, Oberbürgermerfter Kelle r, Landgerichtsrat Neuenhagen, Geh. Medizinalrat Tr. Sommer, Architekt L. Velten, Bürgermeister Walther, Bauunternehmer W i n n;
II. Die Kreisausschußmitglieder: Mtbürgermeister Ai mnter, Apotheker Welcker, Landgerichtsrat Wiener:
III. Großh. Regierungsrat Langermann, Großh. Regie- cunssrat Hemmerde, Großh. Baurat Hechler;
IV. Kreisassistenzarzt Dr. Scheu ck.
Die Tagesordnung lautete: 1. Rechnung der Kreiskasse und Verwaltungsbericht für 1914. 2. Voranschlag der Kreiskasse für 1916. 3. Antrag des Kreisansschusses, betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften.
Ter Vorsitzende eröffnete gegen Vs? 11 Uhr die Sitzung und begrüßte die Erschienenen. Er gedenkt hierauf der draußen vor dem Feinde Stehenden und der gedeihlichen Fortentwicklung zu Hanse, die das Tnrchhalten ermögliche, sowie schließlich derjenigen Kreiseingesessenen, die in der Zwischenzeit ihr Leben für das Vaterland geopfert hätten zur Ehre und Größe Deutschlands. In dankbaren! (Bedenken an sie erheben sich die Anwesenden von ihren Sitzen.
Es wurde alsdann die rechtzeitige Einladung zu der heutigen Sitzung, sowie die Beschlußfähigkeit festgestellt und mitgeteilt, daß die Kreistagsmitglieder Adolf Klingspor, Gießen, Heinrich Wetz II., Holzheim, Louis Emmclius, Gießen, und Beigeord- ueter Rau, Alten-Bus§ck, ihre Verhinderung zur Teilnahme an dem heutigen Kreistag angezeigt und ihr Fernbleiben entschuldigt hätten. Zu Urkundspersonen wurden die KreiÄagsmitgliedcr D är
mer, Lich und Fendt, Hungen bestellt. Zum Protokollführer wurde Kreisamtsgebilfe Schäfer ernannt und durch Handschlag an Eidesstatt verpflichtet.
Rechnung der K r e i s k a s s e und V e r w a l t u n g s - bericht für 1914.
Der Vorsitzende stellt fest, daß der Verivaltungs- bericht den Kreistagsmitgliedern mit der Einladung zur henti gen Sitzung zugesandt worden sei. Tic Rechnung, die einen günstigeren Abfchluß aufzuweiscn habe, wäre von dem Kreisausschuß Mitglied Apotheker Wclcker, Allendors a. d. Lda., vorgeprüft worden: Anstande hätten sich hierbei nicht ergeben. Es wurde die Rechnung in Umlauf gesetzt, die Rechnungsbelege zur Einsicht offen gelegt und die Beschlußfassung über diesen Gegenstand bis nach Beratung des Voranschlags ausgesetzt.
Voranschlag der Kreiskasse für 1916.
Der Vorsitzende stellt fest, daß der Voranschlag den Mitgliedern gleichfalls mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugesandt worden sei. Me Herren hätten ihn wohl einer Durchsicht unterzogen, und er halte es wohl nicht für erforderlich, eine allgemeine Aussprache der Beratung vorangehen zu lassen. Er werde den Voranschlag rubrikenweise vortragen und bitte, da, Ivo gewünscht, sich zum Wort zu melden. Es wurde sodann in die Beratung des Voranschlags eingetreten. Der Vorsitzende bemerkt bei Rubrik III, daß eine iveitere Aufnahme von Kapitalien zur Bestreitung der Reichsunterstntznngen und Kreiszuschüsse erforderlich sei, deren Höhe sich aber nicht bestimmt angeben lasse. Es sei deshalb im Voranschlag um die Ermächtigung gebeten, die für 1916 erforderlichen Mittel im Weg der K a p i t a l a u f n a h m c zu beschaffen. Diese Ermächtigimg wird einstimmig erteilt.
Eine Anfrage des Kreistagsmitgliedes Beckmann über die Höhe der zu gewährenden Familien Unterstützungen« wurde im Einverständnis mit dem Anfragendcn zur entsprechenden den Behandlung bei Punkt 3 der Tagesordnung zurückgestellt.
Kreistagsmitalied Neuen Hagen bemerkt, daß er in seiner Eigenschaft als Mitglied einer Kommission über die Gewährung von Unterstützungen nur bestätigen könne, daß alle Gesuche einer
wohlwollenden Prüfung unterzogen würden. Leider hätten die bis
dahin beftandenen gesetzlichen Auslegungen Grenzen gezogen und es sei beiin Kreisansschuß angeregt ivorden, beim Kreistag den Antrag zu stellen, die Grenze nach oben mit 25 Prozerlt fallen lassen.
Ter Vor sitzende bemerkt zu Rubrik VII, 5, daß für Neu- bauvonKreisstraßen nichts in Ausgabe vorgefehen worden fei, da Staatszuschüsse voraussichtlich nicht mehr gewährt würden.
Kreistagsmitglied Winii meint, cs empfehle sich, der Nach- pflanzung von Nußbäumen vermehrte Aufmerksamkeit zuzu- wenden^ Durch die Beschlagnahnie der Nußbüume würde mnc starke Fällung vorgenommeil, und es nrüsse doshälb für Nack- pslanzung gesorgt werden.
- ^ o r s i tz e n d e ettvidert, daß er sein Aäbgeniuerk schon
feit längerer Zeit aus die Nachpflanzung der Nußbäume gerichtet habe. Er fverde dre Sache auch weiter verfolgen, nrache jedoch darauf ausmertfam, daß die ländliche Bevölkerimg über die Nach-- zucht von Nußbäumeii geteilter Meinung sei, da die Bäume lange Wurzeln zögen und sehr stark Schatten wirrfen.
Banrat Hechler schließt sich den Ausführungen des Vor fitzerüwr an und bemerkt, daß man mehr Genncht mtf Anpflanzung VE Aepfel - und Birnbäumen lege:: solle, weil dainit auch der Volksernährung gedient werde.
Kreistagsmitglied Beckmann fragt an, warum die erhohteii Straßenwartlöhne anstatt vom 1. Januar erst nnt Wir kuug vom 1. April 1915 ab ausbezahlt worden seien. Weiter bitte er um Auskunft, ob cs richtig wäre, daß cmzelnen Kreissttasßni Watten infolge Erhöhung der Löhne sogenannte Extravergütimgen entzogm worden seien, imb schließlich beantrage er, das; die Straßen- wattwohmingen besser in Stand gehalten würdeli.
Der Vorsitzende bemerkt hierzu, daß der Kreistag im vorigeii Jahr am 5. Mai gehalten worden sei. Er habe damals den Vorsitz nicht geführt, habe sich aber jetzt aus denc Pvolvkill überzeugt, daß die Erhöhung nrit Wirkung vom 1. Januar 1915 ab beschlossen worden ivare und daß selbstverständlich dem Kreis-
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