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JubiläumS-Stipendien-Gtiftung zu Ehren der
25 jährigen Regierung des höchstseligen GroftherzogS Ludwig III.
Aus obiger Stiftung, welche bezweckt, daß aus den Kapital zinsen drei jung« Leute, und zwar aus jeder der drei Provinzen einer, eine gleichmäßige Beihilfe zu den Kosten ihrer Ausbildung auf einer höheren Bildungs- anstalt erhalten sollen, sind für das Jahr 1916 drei Stipendien von je 400 Mark zu vergeben.
Das Stipendium kann auf drei Jahre ausgedehnt werden: es können jedoch nur Angehörige solcher Gemeinden berücksichtigt weichen, welche Beiträge zu dieser Stiftung geleistet haben.
.Hiernach berechtigte und befähigte junge Männer,
.'che zum Zwecke ihrer Ausbildung eine höhere Bil-
ngsanstalt besuchen oder besuchen wollen und sich um vas Stipendium zu bewerben beabsichtigen, sind eingeladen, ihre Gesuche durch ihre betreffende Bürgermeisterei an die Bürgermeisterei der Hauptstadt ihrer Provinz, also aus Orlen der Provinz Starkenburg an die Bürgermeisterei Darmstadt, aus Rheinhessen an die Bürgermeisterer Mainz, aus Oberhessen an die Bürger meisterei Gießen
bis längstens »um 20. April ds. Js. gelangen zu lassen.
An Zeugnissen find den Gesuchen beizuleyen:
1. ein behördlich beglaubigtes Vermögens zeugnis,
2. eine behördliche Bescheinigung, daß und wo Gesuchsteller studiert,
3. das Maturrtäts- bezw. SchulabganaszeugmS,
4. ein Führungs- (Leumunds-) Zeugnis.
Außerdem ist der Nachweis zu erbringen, daß der
Gesuchsteller in Hessen geboren, bezw. hessischer Staatsangehöriger ist. 2263B
Gießen, Mainz, Darmsdadt, den 18. März 1916 Das Kuratorium:
Keller vr. G ö ttelmann
Oberbürgermeister. Oberbürgermeister, vr. Glässing
_ Oberbürgermeister. _
Bekanntmachung.
Das Umlagekataster der land- und forstwirtschaftlichen Berussgenossenschast von 1915 für die Gemarkung Sternbach liegt vom 25. März ab 2 Wochen auf der Unterzeichneten Bürgermeisterei zur Einsicht offen. Einsprüche hiergegen sind innerhalb 4 Wochen an die Land- und Forstwirtschaft Darmstadt zu richten.
Steinbach, den 20. März 1916. m8
Großhcrzogliche Bürgermeisterei Steinbach.
I. V. Haas.
Bekanntmachung.
Bekanntmachung.
Der vom Gemeinderat durchberatene Bor anschlag der Gemeinde Burkhardsfelden für 1916 Ri. liegt vom 28. März d. I. ab eine Woche lang auf unserem Amtszimmer zur Einsicht der Beteiligten offen. Innerhalb dieser Frist können Einwendungen schriftlich oder zu Protokoll vorgebracht werden. Es werden Umlagen erhoben, zu denen auch die Ausmärker beizutragen haben.
Burkhardsfelden, den 18. März 1916.
Großh. Bürgermeisterei Burkhardsfelden.
* _ Hofsmann.
!*ü
Bekanntmachung.
Das Umlagekataster der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenoffenschast von 1915 für die Gemarkung Beuern liegt vom 23. März ab zwei Wochen auf der Bürgermeisterei offen. Wiedersprüche gegen die Hohe der Veranlagung oder Nichtveranlagung sind innerhalb eines Monats
nach Ablauf der OffenlegunbSfttst bei dem Vorstande der land- und forstwlrtfcha
chastlichen Berufsgenoffenschaft in Darmstadt zu erheben.
Beuern, den 20. März 1916.
Großh. Bürgermeisterei Beuern.
^ I. V. Otto. 2371
Bekanntmachung.
Das Umlage kabasber der land-- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Großherzogtum Heften für das Jahr 1915 liegt 2 Wochen lang, nämlich vom 21. März bis zum 5. April dieses Jahres, auf der Bürgermeisterei zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Widersprüche dagegen, daß ein Betrieb in das Kataster ausgenommen oder nicht anfgenommerr, sowie dagegen, wie er veranlagt ist, sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem Vorstände der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- genosseuschast in Darmsdadt zu erheben. Später eingehende Widersprüche Minen keine Berücksichtigung mehr finden.
Weitershain, den 19. März 1916.
Großh. Bürgermeisterei Weitershain.
J.V.: Psaff.
2241
Bekanntmachung.
Das Umlagekataster der land- und forstwirtschaftlichen Berussgenossenschast von 1915 für die Gemarkung Queckbvrn liegt vom 22. Marz an 2 Wochen lang auf der Unterzeichneten Bürgermeisterei zur Einsicht offen.
Queckbvrn, am 21. März 1916.
Großh. Bürgermeisterei Queckbvrn. chmidt.
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Bekanntmachung.
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Das Umlagerntetfte t der land- und forstwirtschaftliche n Berufsgetwssenschast von 1915 für die
Gemarkung Harbach liegt vom 24. März 1916 ab zwei Wochen lang auf Unterzeichneter Bürgermeisterei offen.
Harbach, den 18. März 1916.
Großh. Bürgermeisterei Harbach.
Münch.
Das Umlagekataster der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenoffenschast für das Groß- herzvgtum Hessen für daS Jahr 1915 liegt zwei Wochen lang, nämlich vom 22. März bis zum 5. April d. I. aus der Bürgermeisterei zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Widersprüche da gegen, wie er veranlagt ist, sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungssrist bei dem Vorstande der land- und forstwirtschaftlichen Berufs genoffenschast in Darmstadt zu erheben. Später eingehende Widersprüche können keine Berücksich tigung mehr finden.
Rödgen, den 20. März 1916.
Großh. Bürgermeisterei Röhgen.
Kraushaar.
Amtliche Bekmitmüchuilgeil Ser Stadt Gießen.
liflü
2242
Bekanntmachung
DaS Umlagekataster her land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Großher zogtum Hessen für das Jahr 1915 liegt 2 Wochen lang, nämlich vom 21. März bis zum 5. April dieses Jahres, auf der Bürgermeisterei zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Widersprüche dagegen, daß ein Betrieb in das Kataster auf- genommen oder nicht ausgenommen, sowie dagegen, wie er veranlagt ist, sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem Vorstände der land- und forstwirtschaftlichen Berufs genvssenschaft in Darmstadt zu erheben. Später eingehende Widersprüche können keine Berücksichtigung mehr ftnden.
Großen-Buseck, den 18. März 1916.
Großh. Bürgermeisterei GroßerEuseck.
Schwalb.
Bekanntmachung
2240
Das Umlageöataster der land- und forstwirt schastlichen Berussgenossenschast für das Großhev zogtmn Hessen für das Jahr 1915 liegt 2 Wochen lang, nämlich vom 21. März bis zum 4. April d. I. auf hiesiger Bürgermeisterei zur Einsicht der Beteilig ten offen. Etwaige Widersprüche dagegen, daß ein Betrieb in das Kataster ausgenommen oder nicht ausgenommen, sowie dagegen^ wie er veranlagt ist, sind innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offen legungssrist bei dem Vorstand der land- und fvrst wirtschaftlichen Berussgenossenschast in Darmstadt zu erheben. Spater eingehende Widersprüche können keine Berücksichtigung mehr ftnden.
Allendors a. d. Lahn, den 19. März 1916.
Großh. Bürgermeisterei Allendors a. d. Lahn Volk.
Holzsubmisston.
2288
Aus den Waldungen der Gemeinde Annerod soll folgendes Holz auf dem Submissionsweg vergeben werden:
Weißtannenstämme 5a. Kl. 1,29 Festmeter
Fichtenstämme 3. und 4. H 27,54
„ 5a. „ 48,43
h 5b. t; 45,38 n
Die Gebote sind pro Festmeter, getrennt nach Klaffen und Sortiment, verschloflen bis zum 23. März d. I., mittags 2 Uhr, auf Unterzeichneter Bürgermeisterei einzureichen, wo alsdann die Eröffnung in Gegenwart der erschienenen Bieter stattfindet.
Nähere Bedingungen liegen auf Unterzeichneter Bürgermeisterei offen, werden auch bei Eröffnung der Offerten bekannt gegeben.
Bemerkt wird noch, daß noch Holz aufgearbeitet wird, und daß dieses den Klassen noch zugeteilt wird, ohne irgend eine Aenderung der Kauf- ledingungen.
Annerod, den 17. März 1916.
Großh. Bürgermeisterei Annerod.
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Bestellungen erbitte nur frühzeitig.
Es muß aus Volkswirtschaftlichen Gründen der größte Wert daraus gelegt werden, daß alles Gelände, das landwrrtsäMtlich benützbar ist. auch an- g e baut wird. Ich richte daher schon jetzt an alle Eigentümer und Pächter von Grundstücken die dringende Aufforderung, dafür Sorge zu tragen, daß keiner der rn rhrem Besitz stehenden Grundstücke unbebaut blerbt, auch wenn das Grundstück nur von geringer Ausdehnung ist oder bisher anderen Zwecken gedient füt.
Sollte ein Grundstücksbesitzer aus zwingenden Gründen rricht in der Lage sein, seine Grundstücke selbst zu bewirtschaften, so hat er hiervon auf dem Stadthaus — Zimmer Nr. 15 — Anzeige zu erstatten, damit ich in der Lage bin, ans Grund der Verordnung des Bundes- rats vom 31. März 1915 (Kreisblatt von 1916 Nr. 17; bie Ausstellung dieses Grundstücks in der dort vor
geschriebenen Weise sicherzustellen. _ 22571
Nachstehende Bekanntmachung des Großh. Kreis omtö Gießen bringe ich zur öffentlichen Kenntnis. Gießen, den 18. März 1916.
Der Oberbürgermeister.
Keller.
Bekanntmachung.
Betr.: Den Verkehr mit Gerste und Hafer; hier: be- schleimigte Ablieferung.
Zur Beseitigung von Zweifeln wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach dem 1. April 1916 unter Umstfänden zur Enteignung der bis dahin nicht freiwillig abgelieferten Gerste- und Hafer-Mengen geschritten werden muß, und zwar zu dem gekürzten Preise von 24 Mark für den Doppelzentner (8 2 der Bekanntmachung vom 17. Januar 1916, Reichs-Gesetzbl. S. 41).
Es empfiehlt sich daher, für alle landwirtschaftlichen Betriebe alsbald eine Berechnung darüber vor- zuuehmen, welchen Teil ihrer Ernte sie für sich behalten dürfen und sodann den verbleibenden Rest in der Zeit von heute bis zum 31. März 1916 an die mit dem Ankauf betreute Firma „Vereinigte Getreidehändler" G. m. b. H. ln Gießen zu veräußern. Für Hafer gilt in diesen! Zeitraum der Höchstpreis von 30 Mark für den Doppelzentner; für Gerste ebenfalls. Nur für Kontin- aentsgerste wird der von der Gersteverwertungsgesellschaft seither bewilligte Uebernahmepreis von 40 Mark für den Doppelzentner vorerst noch beibehalten blei- den. Tie noch ahzuliefernden Mengen sind sofort bei den zuständigen Bürgermeistereien anzumelden. Wer dieser Verpflichtung nichtnachkommt, hat sich die hieraus entstehenden Folgen selbst zuzu s chreiben.
G i c ßen, den 16. März 1916. 3358B
Großh. Krrisamt Gießen.
gez. Dr. Usinger.
Versteigerung von Abfallholz.
Das an der Marburger Straße und am Weg zum Neuen Friedhof lagernde Abfallholz von Bäumen, bestehend in 16 Haufen Reisig und einem im Bürger- Nieistereihof lagernden Haufen Knüppel, werden Don. nerstag, den 23. März 1916, nachmittag; 5 Uhr beginnend, an Ort und Stelle meistbieten!
versteigert.
Tie Zusammenkunft ist auf der Marburger Straße Weg zum Friedhof.
am
3260b
§rs KMteil her Tauben wirrtö der Saatzeit
Tie Besitzer von Tauben merbeit unter Hinweis aus
Artikel 39, Ziffer 2 des Feldstrafgesetzes vom 19. Juli 1905 aufgefordert, ihre Tauben wegen
dek Saatzeit vom 24. März bis Ende April 1916 einzuhalten.
Auch die Besitzer von Milrtärbrief- tauben werden im Interesse einer ausreichenden Frühbestellung ersucht, ihre Tauben während dieser Zeit ein zuhalten. 22566
Gcländcverpachtnng der Stadt Metzen.
mit
der
2 .
der
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Dienstag, den 28. März sollen die nachstehend verzeichneten Grundstücke an Ort und Stelle meistbietend verpachtet werden und zwar:
1. vormittags um 9 Uhr beginnend Zusammenkunft in der Schillerstraße bei Schreinerei von E.H. Müller 9 GrabstÜck im Gartfcld auf 6 Jahve; vormittags 10 Uhr 2 Grundstücke in Schwarz lach, in der Nähe der Unterführung Ederstraße, auf 6 Jahve;
3. nachmittags 2 Uhr 3 Grundstücke an Licher Straße bei dem Niederdruckbehälter 6 Jahre;
4. nachmittags 27 9 Uhr 1 Grundstück Schiffeuberger Weg, gegenüber der Gärtnerei Lieh, auf 6 Jahre; daselbst wird auch ein Haufen
Holz versteigert;
nachmittags 3V* Uhr 6 Grundstücke unterhalb der Aktienbrauevei, an der verlängerten Wilhelmstraße, auf 6 Jahre; 22616
nachmittags Uhr 4 Grundstücke hinter dem neuen Viehmarktplatz, uitterhalb der Eisenbahnbrücke in der Klinikstraße, auf 6 Jahre
au'
am
5.
Holzversteigerung der Stobt Gießen.
Montag, den 2 7. März >1916, vormit» ags-9Vs Uhr beginnend, werden in den Waldungen der Stadt Gießen, in den Distrikten Fernewald, Magnuswäldchen, Studentenschlag und Anneberg. na> teigert:
12 Rm Eichen-Nutzscheitholz,
28,72 Rm Buchon-Scheitbolz,
18,0 Rm Ftchten-Scheitholz,
66 Rm Buchen-Knüppel Holz,
.6 Rm Birkrm-^üppelholz,
Rm Erlen-Knüpvolholz,
Rm Kiefern--Knüppelholz,
Rm Fichteu-Knüppelhvlz,
2510 Wellen Buchen-Reisig,
130 Wellen Eichen-Netsid.
980 Wellen Fichten-Reislg,
60,4 Rm Buchen-Stvckholz,
6,4 Rm Eichen-Stockholz,
34,2 Rm Fichten-Stocklwlz.
Zusammenkunft ist auf der ichueise.
1,8
28,7
Di«
der 9. Si
Licher
Straße an
22598 (


