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viele Gegenden unſerer Marſchen, welche zum Theil im Verlaufe gegenwaͤrtiger Abhandlung bezeichnet ſind, weit vortheilhafter benutzt werden koͤnnten, wenn ihre Eigenthuͤmer dem Getreidebau entſagten und zur Wirth⸗ ſchaftsweiſe ihrer fruͤheren Verfahren zuruͤckkehrten. Den Grasbau in den Marſchen finden wir: 1) auf ſtetigen Wieſen; 2) auf gewechſelten Wieſen und Viehweiden; 3) auf gewechſelten Wieſen, Viehweiden und Acker⸗ lande; 4) auf ſtetigen privativen Weiden; 5) auf ſtetigen Gemeinde⸗Weiden; 6) auf gewechſelten Gemeinde⸗Weiden und priva⸗ tivem Ackerlande. Der Verfaſſer dieſes wird ſich bemuͤhen, von jeder Gattung des Graslandes das Eigenthuͤmliche in der Kuͤrze darzuſtellen.
§. 52. 1. Stetige Wieſen.
Der vorzuͤglichſte Marſchboden— das heißt der⸗ jenige, welcher ſich ſowohl zum Getreide⸗ als zum Grasbau gleich gut eignet, und ſowohl beim Einen wie beim Andern gleich ſichere und ergiebige Ernten gewaͤhrt— iſt den ſtetigen Wieſen in keinem einzigen Marſchdiſtrikte eingeraͤumt, mit alleiniger Aus⸗ nahme einiger ſtaͤdtiſchen Feldmarken, namentlich der bei Nienburg und Stade, wo wegen der zu unterhal⸗
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