Jahrgang 
25 (1830)
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Wirthſchaftsweiſen, die in Sachſen und die unſrige. Zwei Unternehmer von Frachtfuhren werden nach ganz verſchiedenen Grundſaͤtzen Schiff und Geſchirr einzurich⸗ ten haben, obgleich beide eine gleiche Entfernung zu⸗ ruͤcklegen muͤſſen, wenn naͤmlich der eine auf Chauſſee, der andere auf einem mit Berg und Thal abwechſeln⸗ den Landwege ſeinen Waaren⸗Transport zu fuͤhren hat. Waͤhrend jener, obgleich er Chauſſeegeld zu zah⸗ len, fuͤr Pferdebeſchlag und theureres Futter bei wei⸗ tem mehr auszugeben hat, als dieſer auf einem Land⸗ wege fahrende, ſo wird jenem doch mehr uͤbrig bleiben.

Denn jener nimmt ſeine Laſt hinter wenigen, aber gut gefuͤtterten Pferden; durch kein Terrain⸗Hin⸗ derniß aufgehalten, von Wind und Wetter unabhaͤn⸗ gig, immer einen geſchlagenen Weg fahrend, kann er ſeine Zeit, die ihm geſetzt, gehoͤrig vertheilen: er hat nie noͤthig, ſich zu uͤbereilen, uͤberzeugt, daß er keinen Aufenthalt hat, durch den er Zeit verſaͤumt, die er noͤthig haͤtte, durch ſtaͤrkeres Antreiben ſeines Viehes einzuholen.

Dieſer aber, von Wind und Wetter abhaͤngig, Berg auf Berg ab fahrend, kann und darf nicht egal fort fahren, er muß, die guten Strecken Weges be⸗ nutzend, die Pferde uͤber die Gebuͤhr angreifen, und um mit dieſen angegriffenen Pferden durch üble Stel⸗ len durchzukommen, muß er Vorſpann nehmen. Er wird vielleicht die ganze Laſt, die jener auf Einem