Jahrgang 
21 (1828)
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Mit andern Worten: es muß die Lage einer jeden ArbeiterFamilie der einfachen Lage einer Bauern⸗Familie moͤglichſt nahe geſtellt werden; da⸗ her jede derſelben ihr eigenes Land, mit dazu gege⸗ benem Vieh, Schiff und Geſchirr ganz und ausſchlie⸗ ßend zu bearbeiten habe, ohne Trennung der Hand⸗ und Spannarbeiten.

3) Es muß in der Anlage des Ganzen die Verhinderung von Entwendungen und Unredlichkeiten ſo viel als moͤglich begruͤndet liegen.

4) Bei der Theilung der Guͤter in ſo viele ein⸗ zelne Wirthſchaften, als Akkordanten⸗Familien an⸗ genommen werden, muß dennoch die Einheit des Ganzen, die ungeſtoͤrte Ueberſicht und unbedingte Al⸗ leinherrſchaft der Adminiſtration, und eine einfache Aufſicht erhalten werden.

5) Es muß endlich der Antheil der Arbeiter ſo geſtellt werden, daß ſie bei fleißiger und ordentlicher Wirthſchaft ihr gutes Auskommen haben und wo moͤglich ſich in einer beſſeren Lage befinden, als eine Tagloͤhner⸗Familie; bei erhoͤhter Anſtrengung aber und guͤnſtigeren Zeitumſtaͤnden muß ihnen auch noch die Ausſicht auf einen angemeſſenen Ueberſchuß bluͤhen.

In wiefern dieſe Geſichtspunkte zu realiſiren geſucht worden ſind, wird nicht beſſer gezeigt wer⸗ den koͤnnen, als indem man einen der Akkorde ſelbſt

beilegt. Es iſt hierzu der von Markt Rentweinsdorf