ſchaft mußte ſich daher von ſelbſt ergeben, und zwar, da man nicht aufs Neue zu halben Maaßregeln ſchrei⸗ ten wollte, mit Abſchaffung aller Lohndienſte.
Dieſe Idee ward durch den Wirthſchaftsplan des Herrn Amtsraths Albert, der einige Jahre ſpaͤ⸗ ker dem Publiko mitgetheilt wurde, ſehr bekraͤftigt, und ſo bildete ſich im Jahre 1824 der neue Plan aus, der mit dem 22. Februar 1825 auf allen obengenannten Oekonomieguͤtern zugleich ins Leben trat.
Bei der Entwerfung dieſes Planes wurden fol⸗ gende Hauptgeſichtspunkte zur Aufgabe geſtellt:
1) Der Zweck iſt, die Wirthſchaftskoſten durch erhoͤhte Thaͤtigkeit und Sorgfalt der Arbeiter moͤg⸗ lichſt zu vermindern und die Produktion zu ver⸗ mehren.
Die Arbeiter ſind daher bei jedem ihrer Ge⸗ ſchaͤfte ſo in das Intereſſe des Herrn zu ziehen, daß ſie ſich aus eigenem Willen geſtimmt fuͤhlen, moͤg⸗ lichſt viel und gut zu arbeiten und das ihnen an— vertraute Schiff und Geſchirr auf das ſorgfaͤltigſte zu Rathe zu halten.
2) Der Geſchaͤftskreis jeder Familie muß moͤg⸗ lichſt einfach, unvermiſcht mit denen der Uebrigen und uͤberſichtlich ſeyn, damit ſie, waͤhrend auf der einen Seite eine erhoͤhte Induſtrie von ihnen gefor⸗ dert wird, auf der andern Seite in ihrer Beſchaͤfti⸗ gung ſelbſt nicht zu ſehr aus der gewohnten Sphaͤre gezogen werden.


