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Die Geſetzgebung daruͤber in andern Laͤndern kenne ich nicht. Ich erinnere mich wohl, daß im Oeſtreichiſchen Vorſchlaͤge daruͤber geſchehen ſind, eine allgemeine Impfung einzufuͤhren, aber nicht, daß ſie in einer Provinz ausgefuͤhrt worden ſeyen. Ordnete man eine ſolche allgemeine Impfung an, ſo wuͤrde das wohl vorerſt alle Verbreitung der Pocken verhindern. Wenn ſie ſich aber gar nicht mehr zeigten, ſo wuͤrde alle Beſorgniß dagegen, und auch alle Kenntniß der⸗ ſelben aufhoͤren, und man wuͤrde ſodann wahrſchein⸗ lich mit dem ferneren Impfen aufhoͤren. Da dann aber doch die Anſteckung vom Außenlande nicht ver⸗ hindert werden koͤnnte, ſo moͤchte leicht einmal eine um ſo heftigere Epidemie entſtehen, und bei der all⸗ gemeinen Unkenntniß dieſer Krankheit große Ver⸗ wuͤſtung dadurch angerichtet werden. Es wuͤrde dann derſelbe Fall ſeyn, wie mit der Raͤude, welche nur da gefaͤhrlich iſt, wo man ſie nicht kennt und bei ihrer erſten Entſtehung nicht unterdruͤckt, wogegen ſie ein unbedeutendes Uebel in den Gegenden iſt, wo ſie faſt immer fortdauert, und jeder Schaafknecht damit umzugehen weiß.
Daß die wahren Pocken ein Thier in ſeinem Leben nur einmal befallen, und daß die Impfung der wahren Pocken, wenn auch nur eine Puſtel an der Impfſtelle und kein weiterer Ausbruch und merk⸗ liche Krankheit entſteht, vollkommen ſchuͤtze, davon bin ich uͤberzeugt. Man hat aber zuweilen bei


