Jahrgang 
2 (1808)
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kann in dieſem Fruͤhjahre noch keine große Man⸗ nigfaltigkeit vorhanden ſeyn.

Fuͤr die ausgezeichnete Rechtlichkeit und Puͤnktlichkeit dieſes Handelshauſes verbuͤrge ich mich bei denen Landwirthen, die dieſes Haus etwa nicht kennen.

Der Verkauf kann nicht anders als gegen baare Bezahlung, und zwar in klingendem preußiſchen Courant oder Gold nach dem Courſe geſchehen. Auswaͤrtige muͤſſen ſichere, ſofort acceptirbare Anweiſungen einſchicken. In gleicher Muͤnze er⸗ halten die Verkaͤufer die Bezahlung.

Diejenigen, welche fuͤr erhaltene Saͤmereien ſeit einem oder mehreren Jahren noch ruͤckſtaͤndig ſind, und deshalb wiederholte Erinnerungen erhal⸗ ten haben, erſuche ich, ſich baldigſt mit der Zah⸗ lung einzuſtellen. Da dieſes Handlungshaus die Sache nur aus Gefaͤlligkeit fuͤr mich und das land⸗ wirthſchaftliche Publikum unternommen hat, ſo kann ich nicht zugeben, daß es auch auf dieſe Weiſe Schaden dabei leide. Ich werde mich genoͤ⸗ thigt ſehen, oͤffentlich und namentlich an dieſe Schuld zu erinnern, wie das auch mit denen der Fall ſeyn wird, die ſeit Jahren fuͤr uͤberſchickte Ackerwerkzeuge mir ſchuldig ſind.

Thaer.