Jahrgang 
2 (1808)
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Comp. den moͤglichſten Vortheil ihrer Committen⸗ ten wahrgenommen, und in ihrem ausgegebenen Preis⸗Courant den hoͤchſten Preis angezeigt, wo⸗ durch er aber oft zu hoch und den Nutzen des gan⸗ zen Verkehrs aufhebend geworden iſt. Dies läßt ſich nicht anders als folgendergeſtalt verhindern. Derjenige, welcher Saͤmerei zum Verkauf ein⸗ ſchickt, ſchreibt das Geringſte, wozu er ſie ver⸗ kaufen will, vor, und zugleich wie viel Vorrath er

davon habe, leiſtet dadurch aber nicht Verzicht auf

einen zu erwartenden hoͤheren Preis. Wenn die Waare nach Billigkeit, nach ihrer Guͤte und nach der Konkurrenz der Kaͤufer gegen die Verkaͤufer theuer verkauft werden kann, ſo geſchiehet es ge⸗ wiß, und weird treulich berechnet. Iſt aber der vom Verkaͤufer geſetzte g erwane Preis dennoch in gedachten Hinſichten zu hoch, ſo nimmt er die Waare wieder zuruͤck, wenn er ſich keine geringere Taxation gefallen laſſen will. In allen zweifelhaf⸗ ten Faͤllen behalte ich mir die Beſtimmung eines Mittelpreiſes vor.

Die Annalen werden monatlich die Anzeige enthalten, welche Saͤmereien vorraͤthig ſind, und welche verlangt werden. Nachdem dieſe Sache durch die ungluͤcklichen Zeiten ganz ins Stocken ge⸗ rathen war, und neu angefangen werden muß, ſo