Einzelne ſehr zufrieden ſeyn wird, wenn man ihm geſagt hat: ſo ſoll es ſeyn. Denn ohne dies iſt durchaus kein Einziger bei neuen Einrichtungen zufrieden, ſie moͤgen ſeyn, wie ſie wollen. Dazu gehoͤrt aber eine andere Legislatur in dieſer Hin⸗ ſicht, andere Prinzipien, eine andere Procedur, auch andere Menſchen, als man bisher angewandt hat. Damit aber die competente Behoͤrde in ein⸗ zelnen Faͤllen von Landespolizei wegen durchgreifen koͤnne, ohne das Eigenthumsrecht zu kraͤnken, halte ich es fuͤr ſehr weiſe, daß man uͤber das erbliche Eigenthum der Bauerhoͤfe noch nichts be⸗ ſtimmt entſchieden hat. Angenommen und an⸗ erkannt iſt es wohl, daß der Staat ein gewiſſes Anrecht daran habe, indem er die Willkuͤhr beider Theile immer dabei beſchraͤnkte, auch die Lehns⸗ guͤter in Anſehung ihrer Verpflichtungen den Staat mittelſt ihrer Hinterſaſſen abfanden.
Jahrgang
2 (1808)
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten


