Jahrgang 
3 (1803)
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Wie in den Jahren 1770 bis 1772 die Theu⸗ rung durch ganz Teutschland freylich durch schlech te Erndten veranlaßt, aber durch die Getreide Sperren eines Reichsstandes gegen den andern aufs äußerste getrieben war; wie allein die kleine ihre Bedürfnisse nie hervorbringende Grafschaft Neu Wied mittelst des ihr zugesicherten freyen Korn handels Ueberfluß hatte, und ein Magazin für al le benachbarte Lande ward; wie in einem Reichs gutachten vom gten Februar 1772 fast einstimmig an⸗ erkannt wurde: daß die an vielen Orten ver⸗ hängten Particular-Sperren die all⸗ gemeine Noth sowohl, als die beson⸗ dre verschiedener Provinzen, nur ver mehrt häͤätten, gab der Neuwiedsche Canz ley⸗ Director Fischer, als ein glaubwürdiger, aus eigener ämtlicher Erfahrung sprechender Zeuge, Ge danken über dieses Reichs-Gutachten heraus, wel che Schrift zum Beschluß folgende Prophezeihung enthält:

Wer sollte bey einer entstehenden Theurung nicht auf den Gedanken kommen, seinen Vorrath für sich zu behalten, und der Gefahr eines eigenen Mangels durch Verbietung der Ausfuhr vorzukom men? Die jetzo wider die Sperre herausgekomme nen Schriften sind alsdann verlegt und deren Inhalt vergessen. Wo sie aber noch im Andenken seyn mögten, spart man doch vieleicht die Mühe, sie wieder zu lesen, und denkt, die Zeiten wären an ders, als sie bey der Abfassung solcher Schriften gewesen; und so fängt ganz unversehens ein Stand nach dem andern wieder mit der Sperre an; an dere folgen aus Liebe für Anderer Exempel, ohne zu bedenken, was sie thun, nach, und noch andere glauben ex retorslone juris iniq. verbunden zu seyn, denen, die ihnen nichts zukommen lassen