Jahrgang 
1842
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Abbrennen der Meische mit einem besondern Dampfkessel ohne Dampfmaschine betrie ben wird.

Herr Oberamtmann Voigt glaubte, diese Erfahrung für zutreffend nicht an⸗ nehmen zu können, war im Gegentheil der Ansicht, daß allemal die Anwendung einer Hochdruckmaschine zu obigen gemeinsamen Zwecken eine Ersparniß an Brennmaterial zur Folge haben müßte, und da specielle auf Beantwortung der gestellten Frage ge richtete vergleichende Versuche von übrigen anwesenden Herren nicht mitgetheilt wurden, so ging der Herr Vorsteher zu der zweiten Frage über: ö

Dürfte zu den mechanischen Arbeiten einer Brennerei von 8 Wis⸗ pel in 14 Stunden eine Dampfmaschine von 4 Pferdekraft wohl genügend erscheinen, nicht nur die mechanischen Arbei ten zu verrichten, sondern auch die erforderlichen Dämpfe zum Dämpfen der Kartoffeln und Abbrennen der Meische herzugeben, oder ist zu letzterem Zwecke besondere Dampfer zeu gung nöthig?

Herr Labahn von Grimmen bemerkte: daß die verlangte Wirkung der Dampf⸗ maschine nicht sowohl von ihrer Kraftgröße als vielmehr von der Größe des Dampf⸗ kessels abhängig sei, womit Herr Oberamtmann J acobs und übrige anwesende Her ren, die im Besitz von mittelst Dampfmaschinen betriebenen Brennereien, übereinstimmten.

Die dritte zur Erörterung gestellte Frage:

Stellt sich bei einem kleinen Betriebe von 4 Wispel Kartoffeln in 14 Stunden das Betriebskostenverhältniß zu Gunsten der Anlage einer Dampfmaschine, oder welches ist die Grenze der Betriebsgröße, von wo an sich die Anlage einer Dampfma schine als vortheilhaft zeigt?

beantwortete zunächst Herr Baron v. Eckardstein dahin, daß erst dann, wenn 89 Wispel in der angegebenen Zeit gebrannt würden, sich die Anlage einer Dampfmaschine ratione der Betriebskosten vortheilhaft zeigt, welcher Ansicht auch Herr Lab ahn beipflichtete; ein Mitglied der Versammlung, Herr Oberamtmann Voigt, gab jedoch die fragliche Grenze, bei der Voraussetzung, daß das Brennma terial wohlfeil(20 Groschen Cour. pr. Wispel Kartoffeln), sehr abweichend zu 4 Wispel an. Im Allgemeinen ging die Ansicht dahin, daß Qualität und Preis des Brennmaterials selbst, auch gelegentliche anderweite Benutzung der Dampfmaschine die bei der besprochenen Frage in hauptsächliche Erwägung zu ziehenden Punkte wären, und daß die Beantwortung der letztern deshalb je nach Verschiedenheit des Werthes solcher in Berechnung kommenden Betriebsmittel und Betriebsweisen sehr verschieden ausfallen könne.

Dieselbe Ansicht, daß nämlich bei Ausmittelungen von Größen der so eben zur Frage gestellten Art auf den mannigfaltigen Einfluß der Localverhältnisse mehr oder weniger Rücksicht zu nehmen, leuchtete auch bei Erörterung der hiernächst vom Vor stande zur Verhandlung gestellten mit der zuletzt besprochenen conneren Frage:

Wie hoch ist das Anlegecapital einer Dampfmaschine zu der aus⸗ gemittelten Größe des Betriebs bei der Voraussetzung, daß bei Errichtung der Brennerei nicht Rücksicht auf die Anlage einer Dampfmaschine genommen war?

aus den hierüber gemachten Angaben hervor. Anwesende Herren einigten sich nämlich zwar dahin, daß, angenommen, der Raum zu solcher veränderten Betriebseinrichtung sei vorhanden, der von dem Herrn Oberamtmann Jacobs mitgetheilten Annahme ge⸗ mäß, zur Anschaffung der Dampfmaschine inel. Kessel und durch diese nöthig wer⸗ denden sonstigen Vorkehrungen ein Capital von eirca 3000 Thlr. Preuß. erforderlich