Jahrgang 
2 (1802)
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Zu diesen Hülfsdiensten gehören auch noch die Wochentage, welche in einigen Provinzen, statt der Hausmiethe, von den Tagelöhner⸗ Frauen verrichtet werden. Da wochentlich ein Tag dafür abgezogen wird, so sind solche der Tagelöhnerarbeit der dazu verpflichteten Per⸗ sonen völlig gleich zu achten.

8. 4.

2) Durch eigenes Gesinde. Daß dergleichen bey Aufhebung der Dienste mehr er⸗ forderlich ist, giebt die Erfahrung hinreichend an die Hand. Wie viel und was gehalten werden muß, bestimmt lediglich das Local. Auch kann dieses nur bestimmen, und danach auf spä⸗ terhin zu erwähnende Art ausgemittelt werden, ob Unterhaltung von eigenem Gesinde, Arbeit in Verdung, oder tägliches Tagelohn, das wohl⸗ feilste Surrogat der Hofedienste ist. In der Regel läßt sich annehmen, daß die Wartung alles auf dem Guthe zu haltenden Viehes und alle mit dem herrschaftlichen Zugvieh zu verrich⸗ tende Arbeit von eigenem Gesinde am besten und wohlfeilsten geschieht. Die Zahl des Molken⸗ viehes bestimmt daher die Anzahl der Milchmäd⸗ chen; die Zahl der Ochsen, die der Knechte da⸗