Jahrgang 
2 (1802)
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bey; und giebt es dergleichen Thiere nicht, so giebt die Zahl der Pferde die der Knechte an. Tagelöhner mit herrschaftlichem Vieh arbeiten zu lassen, thut kein guter Wirth gern. Wie viel Zugvieh und also auch Gesinde nach Aufhebung der Dienste mehr gehalten werden muß, dies muß vor solcher im Allgemeinen be⸗ rechnet werden; z. B. ob r1, 2, 3 oder 4 Bauer⸗ Spann⸗Tage auf 1 Arbeitstag eines herrschaft⸗ lichen Gespannes gerechnet werden, woraus dies besteht und was dies kostet? Auf diese Berech⸗ nung gründet sich größtentheils die Bestimmung des Dienst⸗Equivalents. Ob andere Arbeiten, als die mit Vieh, durch eigene Knechte verrich⸗ ten zu lassen, vortheilhaft ist, muß das Local bestimmen, und die später auseinander zu setzen⸗ den Rechnungen an die Hand geben; im Allge⸗ meinen ist es zu bezweifeln.

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3) Durch Arbeit in Ver dung. Dies ist ein Hauptzweig der besseren Arbeitsleistung nach Aufhebung der Hofedienste. Man kann die Verdungsarbeit nicht genug vervielfältigen; es muß Hauptgrundsatz seyn, solche möglichst Algemein zu machen; es ist der sicherste Weg⸗