Jahrgang 
4 (1801)
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man seine obenbenannte gute Ländereien jährlich zu fünf verschiedenen Fruchtarten. Nämlich: nach dem Rocken, wenn die Stoppelrüben vom Lande gebracht sind, dünget man im Frühjahr, riolet das Land mit zwey Pflügen hinter einander, so daß der zweite in der Furche des erstern folgt, und die Erde 12 bis 14 Zoll tief herausgeholet wird, und besäet es mit Mohrrübensaamen, bepflanzt es mit weißem Kohl oder Erdäpfeln, wobey hinter dem ersten Pflug Jemand mit einem Korbe voll Erdäpfeln folgt, und auf jeden Fuß Weite einen Erdapfel auf die über den Mist ge⸗ worfene Fohre legt, welchen dann der folgende Pflug reichlich mit Erde bedeckt. Es wird nur eine Fohre um die andere mit Pflanz⸗Erdäpfeln belegt, weil sie sonst zu gedrängt zu stehen kom— men würden. Wenn die Quantität der hier an⸗ gezeigten guten Ländereien zu dieser Eintheilung nicht hinreicht, auch die geringern von so schlechter Beschaffenheit sind, daß sie diese Ge⸗ wächse, als Erdäpfel, Mohrrüben ꝛc. nicht tragen können, dann wird nach dem Waizen die Hälfte, mehr oder weniger, der ihn getra⸗ genen Ländereien hierzu genommen, und nur die andere Hälfte mit Rocken besäet.