Jahrgang 
4 (1800)
Einzelbild herunterladen

4⁰³

Es ist, seit dem Abdruck der Anmerkung S, 215 dieses Stücks, durch eine vorläufige Verordnung un⸗ ter dem 31. August 1800 die allerhöchste Absicht bey diesem Gemeinheitstheilungs⸗Geschäft bekannt ge⸗ macht und die ersten Grundsätze derselben hestimmt worden. Die endliche Gesezgebung desselben soll zuvörderst von einer sehr weislich zusammengesetzten Commission nochmals erwogen und einige zwei⸗ felhaft scheinende Punkte noch genauer untersucht werden, damit eines Jeden rechtliche Ansprüche un⸗ ter allen Verhältnissen auf die billigste Weise befrie⸗ digt werden, und das ganze System dieser Legis⸗ latur die möglich ste Waüßten Bit und Be⸗ stimmtheit erhalten möge.

Wenn durch diese Anorbnung das Lüneburger Land den Anbau erhält, dessen es fädig ist, so⸗ muß in Niedersachsen die Vermehrung der Pro⸗ duction schon merklich werden. Bisher bedurfte das Lüneburgische einer beträchtlichen Korn Einfuhr; demnächst wird es vielleicht eben so viel aus führen, besonders aber seine Viehzucht vermehren und höher benutzen können; denn ohne jemandem seine Wirth⸗ schaftsart vorzuschreiben, geht der Plan auf Ein⸗ führung der Koppelwirthschaft. Vermuthlich wird die Bremische Geest und andre minder cultivirte Gegenden des churhannöverischen Landes dem Bei⸗ spiele folgen. Hiervon, und hiervon allein, sind dereinst wohlfeilere Durchschnittspreise der Lebens⸗ mittel in Niedersachsen zu hoffen. Wer also zu diesem wohlthätigen Zwecke mitwürken kann, würkel

Der Bestellung des Wintergetreides ist die Wit⸗ terung sehr günstig gewesen. Vor Michaelis war sie ungemein gut, und da man alenthalben früh genug mit der Erndte fertig ward, so ist auch wahr⸗ scheinlich ein großer Theil der Saat bey dieser guten Witterung in die Erde gekommen. Aber auch der October und November hat sehr günstige Perioden zur Bestellung gehabt.