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stand, der schon oft von unbefangenen Sachken» nern besprochen, aber auch bestritten worden ist.
Wo man die Schafzucht übertreibt, unter- bleiben andere ergiebige Benußungsarten. Ihr zur Liebe duldet man Mißbräuche, erlaubt sich wohl gar Härte gegen Andere. Der Schafe wes gen bleibt mancher entwaldete Bergrücken und manche Berglehne kahl, die. zum Walde, zur Holzzucht natürlich geeignet und bestimmt ist, Man könnte Beispiele nachweisen, wo man der Schafe wegen den bessern Landbau gleichsam gez setzlich verhindert, Man bedenkt nicht, daß in gewöhnlicher Verbindung mit der Wildweide die Schafweide das Mittel zur Landesverarmung wird; was man freilich in der Nähe besser, als in dem entfernten düstern Bureau bemerkt.
Die unzähligen Schafweideprozesse, die in unsern Tagen geführt werden, mögen unsere Nach2 kommen, wenn sich während der Zeit Manches geändert haben wird, revidiren,
Im Königreich Würtemberg ist neulich:das Schäfereiwesen landtagmäßig behandelt worden. Es verdient der Geschichte einverleibt zu werden. Dieses unter dem 9. April ausgefertigte Gesetz hat zunächst den ZweE, das" Schäfereiwesen in den verschiedenen Landestheilen auf eine gleichför» mige, der natürlichen Freiheit aller landwirths


