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lich überall den Vorzug geben. Denn: die Ausmit» telurig des reinen Ertrages der AeFer ist wohl auf einzelnen Feldern landwirthschaftlich zu bewirken, wohl aber nicht durch ein: ganzes Land, wenn. es auch nicht an Männern fehlte, die einev solchen Ausmittelung. gewachsen sind.
Die Grundsteuer auf die Basis' des auge? mittelten reinen Ertrags der Grundstücke stellen wollen, gleicht dem Willen,„ein Perpetuum mobile erfinden zu wollen. Alle Versuche dieser Art ha- ben gleiches Resultat gegeben.
14. Das Zehntwesen findet fortwärend seine Vertheidiger, aber auch. Gygner, die mit. Gründen aus der Rechtslehre gegen dasselbe auftreten.
Bei unsern jeßigen Zeiten ist die Ablbsung des Zehnten doppeltnöthig, einmal der Wissenschaft wegen, um dem schneidendsten Widerspruch mit den neuesten constitutionellen Formen, dann in der Ver- waltung, um diese schwere Verunstaltung des freien Eigenthums aufzulösen.
Im Allg, Anz. d. I« 4820. Nr. 26 wird ge? rügt, daß in Baiern, wahrscheinlich döch wohl nur an wenig Orten, es herkömmlich sei, daß bei Lie? ferung der Gülten und Naturalzehnten auf die herrz schaftlichen Speicher der Abstrich dem Kastenmes- - ser gehört, so daß der Unterthan, wenn er sein Quantum abgeliefert hat, das zuviel mit Gebrachte


