Jahrgang 
3 (1826)
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14) Was nun die Erleichterung des ge- genwärtizen Dru>es der Lan»wirthsc<haft betrifft, und als Thatsache angemerkt werden kann, ist folgendes:

Dänemark fährt fort, wie schon seit etlichen Jahren geschehen ist, den Landwirthen zu gestatten, ihre Abgaben zur Hälfte in Getreide abzutragen.

In Baiern wurde am 3. Juli verordnet, daß, weil dermalen die landwirtbschaftlichen Gewerbe im Verkehr durc Zollgeseke der Nachbarstaaten beschränkt würden, von dem aus dem Auslande eingehenden Getreide die nemlihen Eingangszölle erhoben werden sollen, denen die Erzeugnisse in den gegenüberstehenden Staaten unterliegen. Ferner sollen folgende Erzeug- nisse der Landwirthschaft, als Malz, Mehl, Brody, Zucht- und Schlachtvieh, Butter, Schmalz, Fett und Unschlitt, den nemlichen Eingangszöllen unterworfen sein, welche in denen gegenüber von diesen Artikeln erhoben werden, in so fern sie höher sind, als die dießseitigen, durchg den Zolltarif vom 22, Juli 4849 festgeseßten, Eingangszölle«;:

Im Hannövers<hen wurde dur< Vermittelung der Regierung eine Anleihe gemacht zu 3% pr. Cent Zin- sen, um zu. dem benöthigten Damm- und Schleusen- baue Vorschüsse machen zu können. Die Regierung leistet Gewähr, und den Gläubigern steht eine viertel- jährige Kündigung ihres Kapitals zu.

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