Jahrgang 
3 (1826)
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Was der Allg. Anz- d, T, z. B. in Nr. 267 und 274 ausführlich über das Sächsische Hutwesen in rechtlicher Hinsicht zu Tage gefördert hat, beliebe der geneig'e Leser aus der Quelle zu fassen,

Auch in der Jenaischen Literaturzeitung Nr. 434 nimmt ein Recensent Gelegenheit, über das Servitut der Schafweide in Sachsen zu sprechen, und. schließt mit der unzweideutigen Wahrheit, daß in Sachsen die Hutfreiheit für den Bauer durc< Vergleich gar schwer zu erkaufen wäre, und dabei so viel Unkosten auflaufen würden, daß ihm dabei die Lust vergehen müsse. Der Grund davon liegt nemlich darin, daß nur über solche Angelegenheiten noch die geseßlihen Bestimmungen fehlen, wie sie z. B. in Preußen, Baiern» und ay- dern. Ländern statt finten. Zudem hält man das Weidereht sehr ho<9, und die Nachfrage, um es ab- zulösen, dürfte darum freilich den Bauet» äbschre>en, ein Gebot na. seiner Ansicht zu thun.

Ohne Amtmann und Advokaten kann die Sache nic<t unternommen werden, und die Justiz ist theuer. Kameralisten, die mit Sachfenntniß die Mittel3perso- nen am besten machen, und die verfertigte Arbeit der Obrigkeit nur zur Bestätigung vorlegen könnten, stehen bei uns zur Zeit no< nict in sonderlicher Achtung.

11) Ueber die Steuerangelegenheit erhielten wir eine höchst interessante Schrift, welche die shHäßbarste und verständlichste über diesen Gegenstand stin dürfte,