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Widersprüche wegen, zu keiner Entscheidung gekommen. In der Folge wurde eine Kommission, bestehend. aus
. Rechtsgelehrten und Kameralisten, dazu bestimmt, Aber
auch diese soll zu keinem gewünschten Nesultate gekom- men sein. Die Sache selbst machte in Sachsen Auf- sehen, und in mehrern ausländischen Blättern wurde Über die unerwartet in Vorschlag gebrachte Maßregel mehr ungünstig, als zustimmend gehandelt.
Der gethane Landtagsvorschlag besteht nemlich darin, daß die Bauern, welche nicht erweisen können, daß sie seit einer sächsischen Frist( 31 Jahre 6 Wochen 3. Tage) ungestört Schafe gehalten haben, diese abschaffen sollten. Hierin liegt nun auch die Wei- sung», daß, wert jenes Weidere<ht dur Ausübung nicht erwiesen habe, auch wenn es seine geänderten Wirthschaft8verhältnisse in der Folge verlangen sollten, sim nicht mit der Schafzucht befassen dürfe.
Da Sachsen dasjenige Land ist/ wo die Schaf- zucht excellirkt, und die Aufmerksamkeit des Ausländers auf sich zieht, so fiel es selbst in der Ferne auf, daß gerade jeht die für nüßlich befundene Schafzucht, und mit dieser stillschweigend die volle Benußung des Ci- genthums geseßlich beschränkt werden sollte, zu einer Zeit, wo der Bauer kaum vor Sorge und Kummer weißy wie er die seit länger als einem Jahrhundert
gesteigerten Abgaben auftreiben soll.
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