244 XU Von der Pferdezucht.
nahme und des Vergangs der Kräfte, oder der Ruhepunkt,'da ein Thier weder wächset noch abnimmt, die beste Zeit der Fortpflan«- zung, und nach diesem Saß wird eine Stute bis zum funfzehnten Jahre zur Zeugung ges schickt bleiben, mit dem 18ten Jahre trit ges meiniglich ihre Unfruchtbarkeit ein. Wird sie bloß zum Gestüt gewidmet: so kann sie, ohne ihren Untergang, jährlich ihr Füllen bringen. Ist die stete Arbeit aber ihr eigent« licher und hauptsächlichster Beruf, und muß sie dieser alle ihre Kräfte aufopfern; so ist es zu ihrer Erhaltung rathfam, sie nur ein Jahr ums andere belegen zu lassen. Soll sie indess sen jährlich ein Füllen zeugen: so muß sie am neunten Tage nach ihrer Niederkunft allemal wiederum belegt werden, Dieser Tag ist, nach einer sehr bewährten Erfahrung, critisch, und zur Empfängniß gemeiniglich am geschick- testen. Wenn man der Empfängniß einer Stute gewiß ist; so muß man sie insbesondere in den ersten drey Monaten der Trächtigkeit für solche Unfälle zu bewahren suchen, die eine Verwerfung nach sich ziehen könnten, Dahin gehören alle Arten der Uebertreibung in der Ar- beit und dem Lauf, kühles Getränf bey einer starken Erhißung, besonders der Schreck, Ges walt von Stössen und Schlägen, u.d.m. Die leßten Monate der Trächtigkeit sind zum Vet-
werfen eben so bedenklich, und man wird fin- den,


