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„Summariſcher Inhalt. XXXVI
Warum wegen dieſes Terminifad quem unter den ein- und zweyſchnittigen: OBieſen fein Unterſcheid zu machen. S. 398- 3 Nähere Urſachen, warum auch bey den einſchnittigen Wieſen füglich kein ſiche-
rer Terminus: ad quem angenommen werden könne. S. 358.
Erörterung der Frage, ob die Schonungszeit der Wieſen" von'neu- oder.alt Michaelis anzurehnen ſey. S. 359. Von den Feldwieſen, und warum Dieſelben das vorhin angeführte, weder in
- Anſehung der Shonungszeit, nach. Behütungszeiten ſö'ſchlechterdings änge. merfet werden könne. S. 399.(IM:;
Von der Eintheilung der Wieſenbehütung in die Herbſt- und Wieſenhütung,
"und dem vor einen jeden. derſeiben beſtimmten Zeitraum. S. 409.
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Von der'Herbſtbehütung.dex Wieſen, und. daß ſolche denſelben mehr nüglich Warum die Behütung ein ſicheres Mittel, den. erſchöpften Wieſen die ver-
lohrne Kräfte wieder zu erſetzen ſey, und, daß Darunter bejonders die Behütung
wit den Schafen einen“Woxzug habe..S. 401,
Daß aber, wenn die Herbſtbehütuong. den, Wieſen nicht ſchädlich. ſeyn ſoll, die- ſeiben einen feſten Gründ haben müſen,„weil ſonſt die Grasnacbe zerſtöret, und Dadurch der ganze"Wraswuchs verhindert wird.„„.S..402;
Die Schädlichkeit der*:Behüruyna-naſſer.und quebhigder 2Vieſen wird-näher. dar- gethan, und, warum ein vernünftiger. Eigenthümer ſolche wohl nietmahl unter. nehmen werde, gezeiget. S. 403. MEHRERE: Jr
Daß aber der daraus: vox: Die Wieſen entſtehende“ Schaden, vor die Aufhü« tungsberechtigten kein. genugſamer-"Dewegungsgpund, fichdermaſſen- und queb- bigten Wieſen freywillig zu enthalten, Ky«); S493»; Watium jedo< auch die Aufhüfungsberechtigten: Die. Haſſen! aind):quebbigren OBVieſen nicht behüten, ſondern Davon'mit ihren! Vieh ſo» hange5, bis ſie einen feſten Grund gefetzer haben, zurückbleiben müſſen: 1S14046;; Fortſekung des Worigen, und daß, wenn der Aufhürungsberechtigte ſich nicht von ſelbſt hierunter in die'Biltigfeit finden will, Der Richter; ſolchen dazu an- zuhalten, berechtiget ſey. S- 405.
Warum jedoch die Behürung ſolcher'naſſen:und'quebbigten. Wieſen, welchen dem fünftigen Frühjahr der Yeberſchwemmung ausgeſetet ſind, weniger ſchäd- lich ſey... S. 405.;|) j
"Daß inzwiſchen die Schafe den naſſen Wieſen weit weniger Schaden, als von
dewſchweren VWieharten geſchiehet;' zufügen köntien:) 1S.1406; No< nähere Urſachen, warum“ die-Eigetrchümer"vom der)Schafbehütung dex Wieſen im Herbſt niemahl einen Nachtheil:zu' befürchten haben; /!S. 406.
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