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.'Summariſcher JInhait. Wie es wegen der nöthigen Abtheilung der zu einer ſolchen in Schonungen zu ſchlagenden Änger- und Raſenhütungzu halten ſey. S. 387. Daßnaber..dergleichen Anger-, und Raſenhütungen vor dex Theilung gehörig bonitiret, und-nicht nach ihren Jlächen- Zunhalt, ſondern mancherley Güte, auseinandergeſeket werden müſſen..S. 388.| SWayum unter. vernünftigen und.-übereinſtimmenden Intereſſenten dergleichen Anger- und Raſenhütungen ſehr leicht, und-ohne richterliche Hülfe dergeſtalt, daß eine jede. Wiehart,. die vor ihr.ſich am beſten ſchicfende Plätze bekomme, eine -gerheilet werden könne. S. 388: 57 0 j. IBarum. es. bey.den Sepaxationen,...in Anſehung. Der Anger- uyd. Raſenhü- tung, weit leichter, als in Rückſicht der bloßen Acferweide, ven auf die Untev- thanen gefallenen Atheil vonder Behütung der herrſchaftlichen Schöferey zu befreyen, mögli: ſey.- S.'389- ABG Rie man, um dieſe Befreyunzg des Unterthänen Angers von der hereſchaftli- Zen Schafhütung möglich zu machen; zu verfahren habe...399. j Horſtehendes wird Dur; ein angenommienes Beyſpier näher erläutert, und be: ſonders, daß die Unterthanen einen dergleichen Ankrag anzunehmen, die größe- ſte Urſache haben?“ auch der Richter daraufzu erkennen, befugt ſey: S. 39x.
"Foktſekuns des Worigen, wobey, das auch die Herrſchaft einen dergleichen
Antrag als vor ſie nüßlich annehmen, und der Richter allenfalßs fie dazu anhal-'
ten könne. S: 392+ NN.. HRäatuites an Orten wo Feine ruBtige Hütungs-Orednung eingeführet, ſon-
Der UO Vieh gattungen! durcheinanvertreiben; des fetten Angergraſes wegen
die bisherige Zuchkſchäferey“in eine Hämmelſchäferey zu: verwandeln, bedenfs
nlichnfatles!nS. 939.31!)'„Ae? 445 ) Daßhingegen! dal wo'das Zug: und Rindvieß- vorder herrſhaftlichen Schä»
fe:ey den Vorfang/hät, die Werwechſeiung-der bisherigen Zuchrſchäferey in ei? ne. Hammelſchäferey ohne IViderſpruch.geſchehen könne: S. 394-
5 Warum aber) die Grundherrſchäftemauf dergleichen Anger kein fremdes Vith,
„auf die Fettweide anzunehmen, befugt jd..73595%
7. Ausrähmehievön;» wenn entiveder.den Hertſchaften ein Necht. dazu durc< aus-
vrückliche Verträge vorbedungen; oder; daß die Unterthanen demohneractlet: genugſame Hütung vor ihr Vieh haben, ſich offenbar zu Tage ieget- S. 395 Voi' der) Wieſenbehütung;" und"warum ſetbiae ebenfalls bey gegenwärtiger Gelegenheit: mit in Betracht kommen) müße,,; S+,396-: Wagunte den Namen'von Wieſen verſtanden. werde, und daß die Haupt- Abſicht:dabey mur vornehmlich auf: die Heuwerbung gerüchte fey.-S. 396: Von dem bey der Wieſenbehükung vorfallenden Unrexſcheide zwiſchen den ge ſchloſſenen und ungeſchloſſenen Zeiteny und daß dey DLerminus. ad quem hierun-“ rex auf Michaelis feſtzuſeßen ſey. S- 397-" 6.
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