Teil eines Werkes 
Achter Band (1784)
Entstehung
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35.

- 1153. Daß aber der Eigenthümer des Waldes auch in dieſem Fall Maße zu debrat-

Summariſcher Inhalt..-SXXW

6. 1159. Noch fernere Erläuterung des Vorigen. S. 253.

-

vx

1151. Warum ein Aufhütungsberechtigter in dieſem Fall wider die Verſtärkung dor -. Schonungen etwas einzuwenden keine gegründete Urſache habe-- S. 254- EI52.. Nähere Erläuterungen dieſer Urſachen. S. 254,-

chen, und keine ſtärfere Schonungen, als.es Das Verhältniß des Waldes zu- läßer, zum Nachthyeil» der Aufhütrungsberechtigren einſchlagen müſſe. S. 255.

IT154. Ausnahme von dem vorſtehenden, wenn ein Hütungsrevier durc< die Schuld des Aufhürungsberechtigten oder feiner Hirten und Schäfer in Brand gera- then, und dadurch ſtärkere Schonungen nothwendig gemacht worden. S. 256.

125 5. Wie es alsdenn zu halten ſey, wenn keine Gemeinſchaftsauseinanderſezung in Anſehung der Hütung geſchehen, ſondern ein Wald vom Eigenthümer und' Aufhürungsberechtigten gemeinſchaftlich behütet wird."'S. 257.

Ix56. Daß die Beſtimmung. der verhältnißmäßigen Schonungen nicht anders als nach einer geometriſchen Vermeßung ausfallen könne, und Daher, wenn; ſolc<e noch nicht vorher geſchehen, in Anſehung der dadurch zu verurſachenden Ko- ſten, dem ſuecumbirenden Theil zur Laſt fallen müſſe. S. 258.

-12157-. Erörterung. der Frage," ob-ein Eigenthümer in dem Fall, wo die Auſhürungs-

Berechtigte überflüßige Weide vor ihr Vieh haben, ſtärkere Schonungen, als ſonſt gewöhnlich. find, einzuſchlagen befugt ſey? S.259.

r15,8. Urſachen, warum die in dem nächſtvorſtehenden. 8. aufgeworfene Frage beja- hend zu beantworten. S. 259.

1159. Gründe, wärxum es hierunter in Anſehung des Eigenthümers eine ganz an- 4 INEINH als in Rückficht der bloßen Aufhütungsberechtigten,.

ave. JAG.

SEEN NN Bemerkung, was unter einer überflüßigen Weide zu verſtehen ſed»

«2,61.;

II161. Fortſeßung und nähere Nachweiſung des Vorigen. S. 26x.

1162. Waium es billig ſey, daß. bey einer gemeinſchaftlichen Waldhürung, die Direction wegen Beſtimmung der von Zeit zu Zeit auszuhütenden Reviere deim:

; Eigenthämer. des Waldes übertragen werde. S. 262.

1163. Scwierigfeiten, die ſich hiebey finden', wenn es die-Lage des Waldes nicht verſtattet, daß Eigenthümer und Aufhütungsberechrigte die von Zeit zu Zeit SOFEEJDROS Hürungsreviere zuſammen mit ihren Heerden behüten könnett.

+ 253:

-x764. Mittel, wodurch dieſe Schwierigkeiten gehoben werden können. S.-263.

1165. Von. den Maßregeln, die ein Richter bey der Unterſuchung, ob üverflüßige IP.1we vorhanden ſey oder nicht, zu beobachten har, und daß von dem Bedarf der Weide vor das Vieh des Aufhütungsberechtigten zuföxderft deſſen eigene: „Hütungspläße abgezogen-werden müſſen. S, 2564.

1166, Nähere Exläuterung des vorſtehenden. S. 265.:

- /: 26: Gi; 8,7169,