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XX Süminariſcher Inhalt. 6.
1139. Daß es eine unrechtmäßige Beeinträchtigung dey Aufhütungsberechtigten ſey, wenn die Eigenthümer des WBaldes denſelben durch unrichtig angelegte Schonungen, dte nächſten und: bequemſten Triften, um nach den beſtimmten: Weidepläten mit ihren Vieh kommen zu können, vorſekzlich verſchränken. S.245-
1140, Daß allenfalls, wenn die Schonungen der nächſten Oerter nicht zu: vermeiden wären, den Aufhütungsberechtigten doch wenigſtens eine Trift von 12 Ruthen frey gelaſſen.werden müſſe. S 246.
IT4T. Warum, wenn auch gle:c<' ein Aufhürungsberechtigter in einem Walde in Anſehung dr Hüruag durch einen Auseinanderſegungsvergleich richtige Grän- zen bekommen hat, fich derſelbe dennoch wegen. des Holzes niancherley Ein» ſchräyfungen ausgeſetzet ſiehet. S. 247:
TT42. Daß ein Aufzütungsberechtigfevin einem Walde auch alsdenn, wenn ex eie nen beſtimmten Hütungsplaß zum privativen Genuß. vor ſein Wieh: erhalten hat, ſich dennoH die-von dem Eigenthümer des Waldes von Zeit zu Zeit.anzu- legende' verhältnißmäßige Schonungen gefallen laſſen müſſe- S- 248-
1143» Urſachen, warum dur< eine Gemeinſchafts- Aufyebung dev gemeinſchaftlichen Hütung dem Eigenthümer des ZWValdes, auch in dem einem Aufhütungsberech- tigten zugeſc<hlagenen Revier, Schonungen anzulegen, nicht unterſaget-werden könne, daß es aber, ſolches in den Separationsreceſſen gusdrücklich vorzube- halten rathſam. ſey- S- 248-
T144«+ Fortſekung. ves BVorigen, mit dex Bemerkung, daß, wenn auch in'dem Sepa»
rationsreceß dem Eigenthümer die Einſchlagung verhältnißmäßiger Schonungen:
nicht vorbehalten wäre,'er doch daran nicht 9-rhindert werden könne» D. 249» 1145. Warum. aber auch der Eigenthünmer des SWaldes- m Anſehung eines ſepa*
rirten Aufyutungsberechtigten, wegen Einſchlagung der Hol-ſchonungen ein 5€-
wiſſes Temperament treſſen müſſe, und daß hiezu gewiſſe. Maßregeln nöchig
ſind. S. 259:' s 2150 1146. Allgemeiner in dergleichen Fällen zur Richtſchnur zu nehmender Grundſaß,
vermöge deſſen in Anſehung der. SPonungen eben: dasienige Verhältniß. ſo“
vorhin in dem ganzen Walde Statt gefunden hat, nach der Separation im deſſen Theilen beobachtet werden müſſe. S-. 25.
1147. Nachweiſung, wie dieſer Grundſas in ſolchen Fällen, wo keine beſondere Um? ſtände. vorwalten, anzuwenden ſey. S- 252..
1148. Augnahme hievon, wenn ein dergleichen ſeparirtes Aufhütkungsrevier vor allen: andern Theilen des'Waldes durch Windbruch oder Brand, oder auch, um das nußbare Holz nicht: überſtändig werden zu. laſſen, Blößen erhalten haky welche einen baldigen Wiederanbau des Holzes nothwendig machen. S-252-
1149: Fortſekung des-Vorigen, wobey zugleich zu eimein. rechtlichen Saß angenom»
men: wird, daß das Holz den weſentlichen Theil eines QRaldes ausmache., die:
darinn befindliche Weide aber nur als ein Acceſlorium deſſelben anzuſehen. ſey; und folglich, wenn beyde nicht: bey einander. beſtehen können. dieſes jenem. wei-
<en müſſe. S- 253- u “& 11504


