Teil eines Werkes 
Siebenter Band (1783)
Entstehung
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530 Eilftes Hauptſtück.

Dieſes hat mir deshalb nothwendig geſchienen, weil ich wahrger daß das erwähnte Voryrtheil in vielen Gegenden Niete Heb Eee 7 durch bloße Vorſtellungen und Ueberlegungen dagegen nichts auggerichtet werden mag ;%a, es gehet die Gewalt deſſelben ſo weit, daß man DOerter anktriſft, ws die Eis genthümer, welche überflüſſige Streue, die ſie nicht-ſelber vor ihr eigenes Vieh brauchen zönnen, haben, das Streurechen in ganzen Revieren vor ein davor zu erlegendes Mieths- oder Pachtgeld: an Frenide vermierhen, und auf ſolche Art recht aus Vorfaß die Eclaub»- niß, EMEA p2 Ee je richten, an andere verkaufen. at ein Vorurtheil erſt ſs weit um ſich gegriſſen, ſo kann es auch wohl nicht an-- ders, als durd) nachdrücfliche Weſche Jedämpfer ENSE JUNE, REWE Dieſes hat mich denn zu dem c. 1. bemerkten Antrag bewogen. Ein Eigenthü- mer fönnte auch ein: dergleichen Geſeß: niemahls“ als eine wider die Rechte des Cigen- thums laufende Cinſchränfung anſehen. Nicht ax dem rechten Gebrauch, wohl aber Mißbrauch ſeines Eigenthums fann dieſelbe durch die landesherrliche geſeßgebende Macht gekindert werden. x Auch iſt ſhon mehrmahls erwieſen worden, daß der Ruin der Wälder dem Staat

* ſelber nicht: gleichgültig. ſeyw kann. TJſt aber dieſes, ſo muß auch: demſelben, den Walde-

Beſißern zur' Vermeidung eines ſolchen ſchädlichen. Mißbrauches, die nöthigen Maßre» geln vorzuſchreiben, frey- bleiben. Den Lehengvettern: und' Fideicommißfolgerw würde wohl ſonder Zweifel das Recht, wider die Einführung. eines- dergleichen Mißbrauches auf einem Lehus- oder/Iivei- commißgut, weil dadurch: dem Holz auch: auf künftige Zeiten ein unwiederbringlicher Scaden geſchiehet; zu proteſtiren, nicht abgeſprochen werden fönnen.: Wie vielmehr muß: ſolches daher denr Staar ſelber offen ſtehen!

CG. Sor» Die Schädlichkeit des Streurechens in dem Zolzwuchs wird, ſowohl aus vernünftigen Grün» den, als auch der Erfahrung, näher erwieſen.

Die Urſachen, warum das Streurechen vor die Kiefer- und Tannenwälder höchſt nachtheilig und verderblich ſey, ſind bereits in dem angefährten 8:'34- dergeſtalt genau bemerket und beſtimmet worden, daß dem vaſebſt davon Angeführten' nur noch ſehr wes; niges beyzufügen ſeyn wird, ſondern ich mich darauf, um unnöothige Wiederhohlungen

- zu vermeiden, in den meiſten Stücken lediglich werde beziehen können.

Einer jeden Pflanze, befonders aber einer ſolchen, als.die.in den Wäldern be- findlichen Bäume ſind, kann wohl fein wichtigerer Schaden zugefüget werden, als wenn ſie nicht allein eines Theils derjenigen Materie, wovon ſie-zur Beförderung ihres Wachs- thüums nöthige Nahrungsſäfte zy erwarten haben, beraubet; ſondern auch.in denjenigett Gefäßen; welche ihnen zur Zuführung aller Nahrungsſäfte unentbehrlich: ſind, ver- leßet werden.

Daß den Kiefern und Tannen dergleichen durc< das Screurechen wiederfahre,

iſt c. 1.-auf das deutlichſte dargerhan- worden» - Man