Jahrgang 
2 (1819)
Seite
402
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Man kann einwenden: dies iſt doch nicht in andern Ländern der Fall geweſen, wie die Leibeigen» ſchaft dort aufgehoben. Ich geſtehe dies zu, aber wo.iſt ein Melenburg ähnliches Land, wo Gut an Gur grenzt? wo ein Land, wo die Zahl der Güter dew. der Dörfer beynahe gleich kommt!

* Feueruugsmaterial wird immer ſeltener, Der Tagelöhner erhält kein Brenumaterial; wird ihm noch etwas gereicht, ſo iſt es doch ſo wenig, daß er feine nothwendigſten Bedürfniſſe damit nicht befrie- digen kann. Es iſi ſeine Sorge, wo er etwas her- befommt. Zu Kauf kann er es ſelten erhalten, und * wäre dies auch der Fall, fo kann oder mag er es nicht/ darum ſiiehlt er es ſich lieber. Wird er da- bey ertappt, ſo muß ſein Rücken gewöhnlich büſſen, weil ihm die Baarſchaft mangelt, die geſeßliche Strafe zu exlegen. Sein Brodherr, dem das Ge- wiſſen zuruft, daß er die Urſache dieſes Holzfrevels iſt, legt ein gutes Wort für ihn ein, oder zahlt ihm das Strafgeld wieder; der Tagelöhner glaubt, daß ox nichts Unrechtes begangen, da vielleicht der Brodhberr noc< obendrein auf den Forſtbedienten und das Gericht ſchimpft. So wird dem Arbeiter das Stehlen zur Gewohnheit und aus Dankbarkeit beſtiehlt er ſeinen eigenen Herrn auch an andern Sachen, denn die Entſchutdigung, die ihm den Holzdiebſiahl beſchönigte, paßt auch für ihn auf