andere Fälle, So beſtraft ſich Unrechtlichfeit von ſelbſt; ſchade, daß die Moralität zu ſehr. darunter leidet und dadurch das Geſammtwohl!!
Sage man nicht: die Bilder wären zu grell gewählt. Es ſind: wahre Thatſachen. Sage man nicht: daß nicht alle Tagelöhner dies Loos haben!)
Mehr oder weniger paßt es doch auf alle, und geſeßt, dem wäre nicht ſo, ſo wäre es für die jeßie gen Leibeigenen doch ſchon ſchlimm genug, daß, wenn ſie Freye wären, es ſo ſeyn könnte!
Dieſe Beyſpiele in benachbarten Staaten ms- gen uns zur Warnung dienen, Fehlgriffe zu ver- meiden, wodurch das Wohl des Ganzen gehindert werden könnte.
Der gegenwärtige Zeitpunkt,'wo die Leibeigene ſchaft aufgehoben wird, iſt der geeigneteſte, die Ver» „hältniſſe, Rechte und Pflichten zwiſchen dew Grund- heren, Brodherrn und den Arbeitern genau zu be- ſtimmen.
Manche Schwierigkeiten, die jetzt leicht zu be- ſeitigen wären, würden in Zukunft gar nicht, oder nur durch große Aufopferungen und Umwälzungen zu Stande zu bringen ſeyn.;
Eine Verordnung müßte gegeben werden, die alle gegenſeitige Rechte und Pflichten der Brodherrn und Arbeiter, ſo wie die Rechte und Pflichten der


