Jahrgang 
1 (1817)
Seite
307
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breiten, Aus dieſem Grunde muß ich es für ſehr er- wünſcht: zur Verbeſſerung des gemeinen Mannes uud der Dieuſtleute inſonderheit halten, wenn die gemeis nen Leute, welche die Eutfernung wegen ihrer Ruſtiz cität durchaus und gänzlich trennt, mit'ihrem Bes trieb und ihrer Lebensart in Verbindung und Bekaunnts- ſchaft unter einander gebracht würden, und. die höchſte Landesregierung an ſämmtliche Aemter den Befehl er- gehen ließe, es ſollte zu dem Ende künftig aus jedem Amte jährlich eine der Größe deſſelben angemeſſene Anzahl junger angehender Dienſtboten an die Höfe entfernter Aemter ausgeliefert, und ein ſieter Umtauſch und Wechſel dergeſtalt mit denſelben vorgenommen werden, daß die Kinder der Bauern, Büdner und Einwohner(nach den jedesmaligen Umſtänden des Nutzens oder der Nothwendigkeit, welche die Amts» obrigkeit, den Geſelzen fär die Conſcriptions- Ver2 pflichtung unbeſchadet,-zu beurtheilen hat,) höchſtens zwey Jahre nach der Confirmation in den Häuſern ihrer Eltern, oder an ihrem Geburtsorte und in der Nähe deſſelben bleiben dürften, um alsdann(die miliz tairiſ<en Dienſtjahre der Mannsperſonen, wie dieſe früher oder ſpäter für dieſelben eintreten, abgerech- net,) zur weitern Aufährung auf einen Pachthof in einem entfernten Amte 4== 6 Jahre hingeſchickt zu werden,. Die weiblichen Dienſtboten würden nun ein Alter von 22 Jahren, ſo wie die männlichen von 28 bis

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