Jahrgang 
1 (1817)
Seite
181
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er vorſchreibt, und.die Arbeiten, die er anordnet, müſ- fen, ohne daß irgend jemand drein zu reden hat, pünkt- fich befolgt werden, Er iſt keinem verantwortlich, als der Behdrde, die ihn beauftragt hat. Dieſe forgt äber auch dafür, daß feine Fortſchritte gefördert und und ihm auf keine Art Hinderniſſe in den Weg gelegt werden,

In. Anſehung der Koſten hat die Stadt es ja in ihrer Gewalt, dieſe Anſtalt zu beſchränken oder zu erweitern, wie ſie will, wenn ſie jährlich eine beſtimmte Summe dazu ausfeßt, die nicht überſchritten werden darf. Von dieſer Summe legt der, dem die Anſtalt übertragen iſt, in einem feſtzuſezenden Termin Rech- nung ab, da dann zugleich, die zur Rechnuangsaufs2 nahme verordnete Deputation bevokmäachtigt werden kann, eine Beſichtigung über die Fortſchritte des ver- floſſenen Jahres vorzunehmen, den Befund zu proto- kolſiren und davon gehbrigen Orts zu berichten,

Auf darf es nicht an den Hülfsmitteln fehlen, die zu einer ſolchen Anſtalt erforderli) ſind, Dahin rechne ich vor ällen Dingen:

1, Einen Aufſeher, auch wohl, wenn die Anſtalt Fortgang gewinnt, deren zwey, Von dieſen wird nicht nur gefordert, daß ſie alte Beſchädi- gungen von Menſchen und Thieren verhüten, ſondern ſie ſind zugleich die fortwährenden Arbeiter in den Pflanzungen. Dieſe ihre Arbeiten werden ihuen von