Jahrgang 
1 (1817)
Seite
89
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ften Großherzoglichen Kammer immer am richtigſien vor Augen, Dies hohe Koſlezium hat vemlich bei dieſem ganzen Plan den, für Mecklenburg in ſo hohem Grade wohlihätigen Zwe>: daß das Land möglichſt bevdlkert, unſer Grund und Boden fortwährend in ſteigende Kultur verſezt und der Geiſt des geringen Mannes immer mehr und mehr aufgehellt und zum * beſſern Nachdenken über das, für die Menſchheit ſo unentbehrliche Gewerbe, das er betreibt, geleitet wer? den ſoll, Es iſt daher Pflicht eines jeden Staatsbür? gers, den Amt und Beruf dazu auffordert, dieſe weiſen Abſichten aus allen Kräften zu unterſtüßen, Je mehr Unſer geringe Landmann zur Kenntniß ſeines eigenen Beſten geführt wird, je vernünftiger die Begriffe ſind, die man ihm über ſeine eigene Lage beibringt, deſio mehr wird Fleiß und vernünftig angeſtrengte Thätigkeit in ihm erwachen und unſer gutes Vaterland wird die heilſamen und geſegneten Folgen davon in Fülle genießen!:

Man verzeihe mir dieſe Abirrung, die aus wohlmeinenden Herzen floß! I< kehre wieder zu meinen Vorſchlägen zurüF,

Auf dieſe Art können nun, auch in den grd3ern Dorfſchaften, manche Parcelen abgeſchnitten werden, auf welchen ſich jogenannte Koſſaten oder Ochſen- Bauern anſiedeln können. I< will dies dur) ein Beiſpiel zu erläutern ſuchen;