--“ 062)--
<ung: auß den Grund zu fommen, wäürklich ällge- mein ergangen, ſo hätte man damals eben. ſo. ſehr gefehlt, als) man. jeßt von: der'entgegen geſeßten Seite; die Sache übertreibt, wenn man. es den Großherzoglichen Bauern dieſer: Gegend zur uner; läßlichen Pflicht macht, daß ſie merzeln ſollen, ohne ihnen weitere Belehrungen. deshalb.. zu: geben: Sollte gar das Gerücht gegründet ſeyn, das ich im vorigen Jahre von mehreren hörte: daß nur die- jenigen Bauern Erlaubniß haben ſollten, Stroh zu verfaufen, die ihre Felder mergeln, ſo dürfte man ſich über die Urſachen der ſchlimmen Folgen, die hieraus bald hervor gehen würden, nicht lange den Kopf zerbrechen!=
Daß es, wenigſtens vor länger als hundert Jahren noch nicht der, Fall geweſen iſt, daß den Pächtern das Mergeln unterſagt ſeyn ſollte, davon giebt die merkwürdige Stelle in dem intereſſanten Aufſaß:. Suum enique im 11ten Stück: dieſer An- nalen, im 3ten Jahrgange S. 167 eine beachtens- werthe Widerlegung, indem es hier als unbeſtrittene Thatſache angeführt wird: daß ſchon i. J. 1702 der damalige Königl. Großbrittanniſche Premier-Mix niſter Andreas Gottlieb. Reichsfreyherr von Bernſtorff ſeinen Pächtern das Mer- geln als Melioration contraftlich! em- pfohlen.


