ich die Gnädigſte Erlaubniß erhalten habe, ſie meinen Landesleuten mittheilen zu dürfen. Der Ruhm dieſes allgemein ſo hoc< verehrten Ken- ners und Beförderers der kandwirthſchaft, den unſere Landwirthſchaftsgeſellſcheft ſchon ſeit dem Anfange ihrer Stiftung; als ihr erhabenes Mitglied zu verehren das Glück hat, iſt ſo feſt gegründet, daß Sein Urtheil, dur< gül- tige Beweiſe unterſtüht, wohl als entſc<ei- dend gelten kann."Jh nuße älfo hiemit die mir gegebene gnädigſte Erlaubniß, indem ich'nach- ſtehenden Auszug aus dem eigenhändigen Gnä- digſten Handſchreiben und den beigelegten Be- richten, der Aufmerkſamkeit unſerer vaterläns diſchen Wirtkhe empfehle.
Endlich bin ich im Stande,"Ihnen eine gründ? liche, auf die ſtrengſie Wahrheit beruhende Antwort auf Ihre Anfrage zu geben?
„ob es gegründet fey. daß man in Holſtein die „Erfahrung gemacht, daß der Mergel in län-
„gerer oder kürzerer Zeit nach der Anwendung auf
den Acer eine nachtheilige Wirkung geäußert habe; daß man von ſeinem Gebrauch zurück fomme, und daß in den neuen Pachtkontrakten „es den Pächtern verboten werde, zu mergeln.“ I< beſitze gegenwärtig eine Menge Antworten auf meine, wegen dieſer Angelegenheit in beiden Her- zogthumern erlaſſenen Anfragen; alle ſtimmen über- ein, daß der Mergel bis jeßt'/ außer in ganz eins zelnen ſeltenen Fällen, die erwünſchteſien Würfun- gen hervorgebracht; daß man immer eifriger in
ENE WONG Krone höherer Belohnung am 25ſten März d. J. zu MWellingsbüttel, im 58ſten Jahre Seines ruhm- voll thätig vollbrachten Lebens,= Friede ſeiner Aſche; feine Werke folgen ihm nach..


