FE ey IM ny NES 1 der at! hats 6 Yurh „Aicht yy (ehen NE die | Avon 1 10177
"rät (nä 1977)
„ehm 1a."
„Db Mads | Kjin jus ic Zum egen veg hie » Yi und
(v0
SPRE I91
Strafen, Veränlässungen zu Mißverständnissen und Bes
schwerden geworden sind; So wird zu Vermeidung aller
künftigen ähnlichen Irrungen hiedurch verordnet: daß sämtliche Advocaten, die von ihnen bey dem Ober« Appellations« Gerichte zu übergebenden Schtifs ten, nicht nur mit ihren Zunamen, sondern auch mit ihren gesammten Vornamen deutlich zu unterschreis ben, gehalten seyn sollen. Es haben sich daher nicht nur sämtliche Advocaten, bey Strafe Eines Riehlr. diese Verordnung künftig zur Richtschnur dienen zu lassen; sondern es werden auch die Procuratoren Hiedurch angewiesen, sich darnach bey Uebergabe der Scriften in Anleitung des XVUten GSemeinen Bescheides zu richten.
229. Patent- Verordnung wegen der*Ausführung und Durchführung der Pferde."Hannover den I5ten April 1793.
Nachdem sich ergeben, daß bei der Auffaufung und Aus- führung von Pferden aus den hiesigen Landen, während des gegenwärtigen Krieges mannigfaltiger Unterschleif bes gangen, und sogar wohl eine Zufuhr von Pferden an den Feind verborgen werde; sd ist dieserhalb hiedurch vers vrdnet: rT) Daß in den gesammten hiesigen teutschen Lan- den keine Ausführung und Durchführung von Pferden in das Ausland anders gestattet seyn soll, als wenn darüber ein besondever Paß. hei dem SN IiFeus nachgesucht und ertheilt worden ist. 2)


