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Graden, Freiheiten, Rechte und Gerechtigkeiten, Haabes und. Güter, Lchen und Eigens, aller Zunft und Stadtgeo rechtigkeiten, auch ehrlichen Leumunds und Namens, und da ihr betreten werdet, Leib und Lebens, daß ihr euch alsos bald obangedeuteter Bestallungen, Krieges« und Cipvils dienste gänzlich entschlaget, und. davon austretet, euch auch inskürf.ige darzu keinesweges, unter was für einen Schein solches-geschehen möchte, weiter bestellen, anneh: men und gebrauchen, nor euch von dem Uns und dem heiligen Reiche schuldigen Gehorsam unterm Vorwande geleisteter Eidespflichten(welche-ohnedas wider Uns als Römischen Kaiser, und wider das Reich ganz unkräftig und nichtig sind, Wir auch dieselben hiermit als nichtig, und daß ihr daran nicht gebunden seyd, aus kaiserlicher Machts vollfommenheit aufheben) abhalten lasset; die aber dieses Unsers Gebots ungeachtet in Unseres Feindes gedachten Diensten ungehorsamlich verharren, und sich wider Uns, bder getreue Chursürsten Fürsten und Stände des Reichs gebrauchen lassen, als ehr: und treulose Leute, Aechter und Verräther des Vaterlandes, neben andern schon gedachs ten Strafen, wenn sie ergrisfen werden, an Leib und Leben, die ab:vesenden Ungehorsame aber, in ihrem Bilds niß ohnnacdlässig abgestraft, inzwischen auch mit Namen und Zunamen durch das ganze römische Reich für infame und unehrlich erkiäret, auch ihnen ihre Stamm: oder sonst erhaltene Wappen ferner zu führen nicht gestattet, noch weniger sie für Stifts oder Rittormäßig jemals mehr ges halten, sondern insgemein aller Ehren unfähig, ja die von einer Obrigkeit einem oder andern angeselzte Strafe, durch
das ganze römische Reich gültig seyn, und derselben auf ers
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