| SPS 519 Krankheit oder ein sonstiger Unglücksfall ihnen die sos fortige Abreise unmöglich machte, auf welchen Fall ihnen nach Beschaffenheit: der Umstände, von Obrig!' keitswegen eine jedoch nur höchst AN THDE längere Frist kann verstattet werden,
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(BE BSENGe Declaration wegen des Gerichts- standes der Leggebedienten. Hannover den 29sten Oct. 1792.
In Gemäßbheit derselben sollen in caulis personalibus, bie auf den Dienst keine Beziehung haben, die Legges Inipectoren unter der höhern Landes Collegiorum Ge- richtszwange unmittelbar stehen, alle übrige Legge- Bes diente aber den ordentlichen Untergerichten in erster Ins stanz unterworfen seyn,.
212. Regierungsausschreiben, das Tragen der weißen und bunten Cocarden betreffend. Hanno». ver'den 8ten Nov. 1792.
Hiedurch wird äberhaupt sowohl Fremden als Einheis mischen das Tragen weißer und bunter Cocarden, in so fern sie sich nicht durch etwanige specielle Dienstverhält? nisse dazu gehörig legitimiren können, bey Zehn Rthlr. Strafe untersazet.
Lr: 8 S 2,137


