Jahrgang 
4 (1791)
Seite
630
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164.

Berordnung, die Spielkarten- Fabriken in'den Fürstenchümern Calenberg, Göttingen und| Grubenhagen betreffend. Hannover, den r1fen October 1790.

Mittelst derselben ist verordnet: daß binnen einem Zeit? raum von zehn Jahren, in besagten Provinzen, ausser denen daselbst bereits vorhandenen Spielkarten) Fabriken, eine neue Fabrik dieser Art nicht soll etablirt werden z jedoch soll auf dem Fall, daß eine oder die andere der schon vorhandenen Fabriken von ihrem dermaligen Un- ternehmer nicht weiter betrieben würde, einem Dritten deren Fortsetzung frey und unbenommen bleiben.

T68%55; Ausschreiben der Regierung zu Stade, die Cession des Augimments des Tobacks-Accise-Aequivalent- Geldes betreffend, Stade, den 29sten Det. 1790.

Durch dasselbe wird allen Quartals Verschlags: Coms missarien, auch Landräthen von der Ritterschaft und den Städten in den Herzogthümern Bremen und Verden zu ihrer Direction bekannt gemacht, daß resolviret worden, das mittelit Ausschreibens vom 14ten Avgust 1780, ans geordnete"angmentum des Toba>ksaccise s Aequivalent geldes aufhören zu lassen, so, daß selbiges um Neujahr 1791. tticht wieder, sondern nur allein das Ümplum des gedachten Geldes zu erheben sey.)

166.